Archiv der Kategorie: Juristisches

Wertminderung bei verunfalltem Oldtimer

Bei den Instanzgerichten hält sich hartnäckig die Mär, dass eine Wertminderung nur dann in Betracht kommt, wenn das geschädigte Fahrzeug nicht älter als fünf Jahre ist und die Laufleistung maximal 100.000 km beträgt.
Die Argumentation lautet im Fall der Überschreitung, dass der „Wertverfall“ eines Kfzs dann schon so weit fortgeschritten ist, dass ein (fachmännisch) reparierter Unfallschaden bei einem Wiederverkauf keinen messbaren Minderwert ergibt.
Mit dieser Begründung wurde in der Vergangenheit auch gerne bei verunfallten Oldtimern eine eventuelle Wertminderung abgewiesen.
Das diese Rechtsauffassung jedoch falsch ist und der BGH, auf den sich die Instanzgerichte zum Teil berufen, dergleichen auch nie entschieden hat, stellte der Kollege RA Oliver Roesner, LL.M. sehr anschaulich und fundiert in seinem neusten Blogeintrag da.

Vor dem Unfall volltanken nicht vergessen

Nach einem Verkehrsunfall können sich Geschädigte auch den Kraftstoff im Fahrzeugtank erstatten lassen. Das hat schon das AG Duisburg mit Urteil vom 04.08.2010, Az. 50 C 2475/09, entschieden. Für manche mag es sich um “Peanuts” handeln, aber bei den heutigen Spritpreisen ist das ein nicht zu verachtender Schadensposten. Insbesondere wenn man gerade den 290 Liter-Tank seines Lamborghini LM002 voll gemacht hat. Zusätzlich zum Restwert eines Totalschadens sind auch noch die in dem Fahrzeug befindlichen Benzinmengen zu ersetzen, da diese nicht Bestandteil der Restwertermittlung bzw. des Verkaufspreises sind.
Das Amtsgericht Germersheim (Aktenzeichen 1 C 473/11; Verkündet am 08.03.2012) hat nun einer Klägerin neben dem Schadenersatz für Fahrzeugreparatur, Abschlepp- und Mietwagenkosten Geld für den Kraftstoff im Unfallwagen zugesprochen und damit diese Rechtsprechung weiter gefestigt.
Die Klägerin konnte belegen, dass das Auto kurz vor dem Unfall vollgetankt wurde, und bekam vom Gericht etwas mehr als 70 Euro für das verlorene Benzin zugesprochen.
Beim Stiefastra machte es keinen Unterschied. Der war nahezu leer.

Altblech ist Anwalts Liebling

Mein Schrauberkollege und juristischer Mentor Carsten aka Goof hat neuerdings einen neuen Web-Auftritt unter www.youngtimer-recht.de

Als Rechtsanwalt hat er sich neben allgemeinem Verkehrsrecht, Zivilrecht und Arbeitsrecht auf Old- und Youngtimerrecht spezialisiert. Eine Rubrik, die es offiziell zwar nicht gibt, aber schön umschreibt, was seine Leidenschaft ist. Wir alle wissen schließlich, dass man als Besitzer von Old- und Youngtimern, nun ja,…“speziell“ ist.
Bei uns geht es bei einem Unfall mit unseren Schätzchen selten nur um schnöde Zahlen. Die Wertbestimmung eines Oldtimers ist ganz anders als bei einem Allerweltswagen. Von den damit verbundenen Emotionen ganz zu schweigen. Auch im Streit mit TÜV oder Zulassungsbehörde ist Carsten eine kompetente Hilfe.
Ich weiß wovon ich spreche, denn ob der Bug ohne seine Hilfe schon auf der Straße wäre, kann ich nicht mit Bestimmtheit sagen. Es wäre zumindest um einiges schwieriger geworden!

Frohe Weihnachten

Hallo Leute!

Es tut mir leid, dass seit geraumer Zeit hier so eine Totenstille herrscht.
Leider meint das niedersächsische Landesjustizprüfungsamt, dass es eine spitzen Idee ist, die Klausuren fürs Assessorexamen (2. Staatsexamen) am 2.1.2012 beginnen zu lassen…
In dementsprechend arger Rotation befinde ich mich momentan.
Weihnachten und Silvester fallen dieses Jahr aus bzw. werden mit einem kurzen aufblicken von meinen Lehrbüchern gewürdigt.
Die Klausurenphase endet am 13.01..
Danach werden wir uns wieder lesen, sofern ihr mir bis dahin die Treue haltet.

Bis dahin verbleibe ich mit ganz herzlichen Weihnachtsgrüßen und wünsche euch einen guten Rutsch ins neue Jahr!
Honda Gorilla Weihnachtsgruß 2011/12
Auf dass eure Wünsche in Erfüllung gehen, keine Schraube abreißt, kein Rost sich durchfrisst, ihr immer genug Öldruck und eine handbreit Benzin unterm Tankgeber habt!

Allzeit freie Fahrt
Adrian

P.S.: 2012 wird Honda-Gorilla-Jahr.
P.P.S.: Ich muss dringend mal wieder essen gehen! Mir gehen die Fahrzeuge für die Weihnachtsgrüße aus….

Fragen kostet nichts

Ein Nebeneffekt des Daseins als Jurist ist, dass die gesamte Verwandt-, Bekannt- und Nachbarschaft jede noch so kleine Gelegenheit nutzt, um „nur mal schnell“ eine juristische Frage zu stellen, auf die sie dann sofort eine umfassende, aber leicht verständliche Antwort, im Sinne von „Ja“ oder „Nein“ bekommen möchten.
Manchmal ist das lästig, häufig harmlos und in manchen Fällen sogar sehr unterhaltsam.
Zu Letzterem zählt ein Anruf, den die Beste und ich vor ein paar Tagen erhielten.
Eine gute Freundin hatte sich für ein drei monatiges Praktikum (!) bei einem großen internationalen Sprachdienstleister mit Hauptsitz in Deutschland beworben und bekam mit einem Antwortschreiben einen Personalfragebogen mitgeschickt.
Sie rief uns nun an, weil einige der Fragen ihr komisch vor kamen.
Freundlicherweise hat sie mir nach unserem Telefonat einen Scan des Fragebogens per E-Mail geschickt, so dass ich euch an meiner Freude teilhaben lassen kann.
Der Einfachheit halber habe ich mal alle unzulässigen Fragen rot eingekringelt:
Personalfragebogen
Natürlich finden sich da so Klassiger wie die Frage nach der Schwangerschaft. Aber auch kreative Fragen wie z.B.:
„Für weibliche Bewerber: Eigener Haushalt _______“
oder „Geordnete Vermögensverhältnisse ja/nein______“
Wir haben am Boden gelegen vor lachen.
Insgesamt ist der Fragebogen (welcher noch über weitere Seiten geht) ein buntes Potpourri nahezu aller verbotener Fragen an einen Bewerber. Ein echtes Aushängeschild für die Firma, so wie deren Geschäftsführer und seinen Stellvertreter, welche selbstredend beide Volljuristen sind.
Aber wie gesagt: Fragen kostet ja nichts…. besonders bei einem Praktikum.