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Tag 9 : Plage Aglou – El Aaiún

Tag 9 : Plage Aglou – El Aaiún
Tag 9: Plage Aglou - El Aaiún

Start: 9:20 Uhr Strecke: ca. 550 km

Wie immer waren wir die Letzten auf dem Zeltplatz.
Camping Sidi-Moussa
Vor unserem Aufbruch gab es um 7:30 Uhr ein Briefing durch die Orgas. Sie teilten uns mit, dass nun langsam der spannende Teil unserer Reise beginnen würde.
60 km hinter Tan-Tan beginnt die zollfreie, besetzte Zone der Westsahara. Ab dort ist jederzeit mit Militärkontrollen zu rechnen. Außerdem warnten uns die Orgas davor, in dem Ort Guelmim aussteigen oder einkaufen zu wollen. Die Jugendlichen dort seinen sehr ausländerfeindlich und es sei mit Übergriffen zu rechnen.
Nachdem wir den Platz verlassen hatten, fuhren wir an der Küste entlang. Die Brecher waren beeindruckend!
Ich sah meine erste Welle, welche beim brechen einen Tunnel formt.
In den Serpentinen des Anti-Atlas Ausläufers stoppten wir, weil Jan und Atze vom Team Øltanker nach einem Geocache suchen wollten. Es dauerte einige Zeit, bis wir ihn in der Stützmauer der Straße fanden.
Unser nächster Halt war wieder an der Küste, für einen weiteren Cache. Es war an einer einsamen Bucht mit traumhaftem Sandstrand.
Das Meer drückte stark in die enge V-förmige Bucht, so dass es gewaltige Wellen gab.
Mirhleft Beach

Breakers
Während einige nach dem Cache suchten, nutzte ich die Chance um zusammen mit der Besatzung von Rocky zum ersten Mal auf unserer Reise schwimmen zu gehen. Es war herrlich!
Das Wasser war nicht so kalt wie erwartet. Durch die gewaltigen Wellen dort, herrschte eine so starke Strömung, dass es einen fast von den Beinen Riss. Besonders wenn sich das Wasser zurück zog, konnte man sich kaum auf den Füßen halten.
Ab hier führt Antje den heutigen Tagebucheintrag:
Während Adrian das Planschvergnügen in vollen Zügen genoss, widmete ich mich der dortigen Flora und Fauna und machte ein paar Fotos von Schmetterlingen und Strandflieder.
Tag 9 : Plage Aglou - El Aaiún - Flora und Fauna
Der Cache wurde leider nicht gefunden.
Während die meisten den herkömmlichen, geschlängelten Uferweg zurück nahmen, kletterten Manuel und Christian die steile Felswand direkt zu den Autos hoch.
Danach sind wir weiter nach Tan-Tan, für eine kleine Rast zum essen und tanken.
Way To Go
Am Ortseingang dem „Tor zur Sahara“ machten wir einen Fotostop.
Tag 9 : Plage Aglou - El Aaiún - Das Tor zur Sahara
Ab Tan-Tan begann die militärische Zone. Das heißt, ab jetzt war vermehrt mit Kontrollen zu rechnen, was auch prompt passierte. Alle fünf Autos unseres Korsos übersahen ein STOP-Schild in arabischer Schrift und wurden von einem Polizisten rausgewunken.
Tag 9 : Plage Aglou - El Aaiún - Marokkanisches Stopp-Schild
Am Straßenrand stießen wir auf zwei andere Teams, die auch schon in die Falle getappt waren und in eine lebhafte Diskussion mit dem Polizisten vertieft waren. Ganz falscher Ansatz!
Jan vom Team Øltanker hingegen, nahm den Polizisten ein Stückchen an die Seite und handelte einen guten Preis aus. Das erste Auto musste 400 Dirham (ca. 40€) bezahlen „fürs Protokoll“ – der Rest nichts. Wir teilten dann den Preis durch uns 10 Personen und so kam jeder billig und mit ner witzigen Erfahrung davon. Die diskussionsfreudigeren Teams zahlten jeder 400 Dirham…
Durch diese Erfahrung bereichert, achteten wir nun wieder verstärkt auf Verkehrsschilder. Es folgte noch ein Kontrolle und noch ein weiterer Tankstopp. Ab dort hörten Adrian und ich „Oliver Koletzki feat. Fran – Hypnotized“ in Endlosschleife.

Wir beide fanden, dass das Lied perfekt zur Stimmung unserer Jagd in den Sonnenuntergang der endlosen Wüstenlandschaft passte.
Tag 9 : Plage Aglou - El Aaiún - Fahrt in den Sonnenuntergang
50 km weiter von der Tankstelle entfernt wurden wir wieder von der Polizei angehalten, aber ohne dass etwas passierte.
Dann ging es weiter Richtung El Aaiún.
Die Straße, welche von Schlaglöchern übersäht war, wurde Nico und Rebecca in einer Kurve zum Verhängnis.
Sie konnten dem Loch nicht mehr ausweichen, da ein LKW auf der Gegenspur ebenfalls einem Loch auswich und dazu einfach auf ihre Fahrbahnseite rüber zog. So zierte dann ein schön zerfetzter Reifen auf der Beifahrerseite vorne ihr Auto. Da dies das erste Auto war, dass Nico und Rebecca jemals besessen haben, waren ihre Kenntnisse um die Behebung von Mängeln eher beschränkt. Tobias und Adrian hielten daher unsere Eier an und boten ihre Hilfe an. Tobias mit Rat, Adrian mit Tat.
Rebecca und ich genossen das Schauspiel von zwei Stühlen aus und gaben schlaue Kommentare

Giving Advice
(Anmerkung von Adrian: Ihr könnt euch vorstellen, wie unterhaltsam das ist, wenn man fremden Leuten in brütender Hitze nen Reifen wechselt und um einen vier Leute sind, die alle ihren Senf dazu abgeben, oder?).
Die ganze Aktion dauerte ca. eine halbe Stunde. Nachdem wir Rocky und den Øltanker eingesammelt hatten, machten wir uns auf zum nächsten Geocaching-Punkt in der Stadt.
Während Jan und Atze nach dem Cache am Strand suchten, kamen wir mit einem Belgier ins Gespräch. Dieser erzählte, dass er darauf warten würde, nach Mauretanien einreisen zu können. Er hatte sich vor Reiseantritt kein Visum besorgt und gehofft, eines an der Grenze zu bekommen. Erinnerte irgendwie ein wenig an den Film „Casablanca“. Des Weiteren berichtete er auch von der Polizeikontrolle in Tan-Tan. Er musste die 400 Dirham ebenfalls voll bezahlen. Bei ihm sah der Polizist keinen Verhandlungsspielraum.
Nachdem Atze und Jan den Cache gefunden hatten, machten wir uns auf zum Campingplatz, der noch ca. 60 km entfernt war.
Natürlich kamen wir erst im Dunklen an. Die Sonne war kurz nach dem Reifenwechsel untergegangen. Die Orgas hatten uns für den Abend Kamel-Braten versprochen, welcher aber natürlich bei unserem Eintreffen schon aufgefuttert war. Schade.
Aber einen Lichtblick gab es: So früh waren wir noch nie an einem Zielpunkt angekommen! 19:21 Uhr! Ok, das war noch ausbaufähig…
Adrian und Tobias bauten schnell unsere Zelte auf und aßen mit mir leckeren Reis mit passierten Tomaten bzw. Ketchup. Außerdem schlachteten wir einen Granatapfel, der nicht so sauer war und nicht so große Kerne wie in Deutschland hatte.
Danach machten wir uns auf ins Bett.

Abschlepper

Da der Bestand an Dreirädern bei mir ja nun eher zu als ab nimmt, überlege ich schon länger auf einer Lösung für die Abschleppproblematik rum.
Dreiräder kann man ja nicht wie normale Fahrzeuge einfach an ein Seil hängen und hinter sich her zerren. Die Gefahr, dass sich das Seil unter dem mittigen Rad verfängt ist durchaus gegeben. Besonders da die GFK-Karosserie der Reliants auch keine Möglichkeit bietet das Seil zu befestigen. Einzige Möglichkeit wäre der Rahmen hinter dem Vorderrad. Und das geht garantiert schief.
Die englische Dreiradfraktion bastelt sich aus diesem Grund immer spezielle „towing dollys“:


Wie der Spaß funktioniert ist ziemlich simpel und sollte sich spätestens aus den folgenden beiden Bildern von selbst erklären:


Reliant drauf fahren, Vorderrad fixieren, Zündschlüssel stecken lassen (Lenkradschloss), Dolly ankuppeln und los gehts.
Easy und sicher.
Wenn man will kann man noch eine Leiste mit Leuchten hinten an den Reliant hängen und mit der Hängersteckdose des Zugfahrzeugs koppeln. Noch sicherer.

Natürlich habe ich mich auch gleich mit der Umsetzbarkeit in Deutschland auseinander gesetzt und (für mich) erstaunliches heraus gefunden:

Es gibt sehr ähnliche Konstruktionen auch hier in Deutschland unter der Bezeichnung Abschleppachse:

Hier ein sehr schönes Video zur Funktionsweise:

Vorteil eines Schlepphundes [vulgo] ist, dass er zulassungsfrei ist (oder war, je nach Rechtsauffassung: siehe weiter unten). Er gilt als „Abschlepphilfe“ (also nicht als Anhänger und daher fallen auch für ihn kein TÜV/Steuern an). Genau wie ein Abschleppseil oder eine Schleppstange.
Damit einher geht aber leider, dass man keine langen Strecken mit ihm zurück legen darf. Er dient nur zum abschleppen liegen gebliebener Fahrzeuge. Aber das ist eine Diskussion, die man durchaus mit dem kontrollierenden Polizist führen kann…. Muss man halt rechnen Hängermiete vs. Bußgeld.

Dadurch, dass das abgeschleppte Fahrzeug auf dem Hund eine feste Verbindung zum vorderen Fahrzeug hat sind auch funktionstüchtige Bremsen beim Abgeschleppten unerheblich. Ebenso wie eine Person die das abgeschleppte Fahrzeug lenkt (was ja auch nicht ganz einfach/ungefährlich ist) Früher braucht das hintere Fahrzeug auch nicht angemeldet sein (wobei dann „liegen bleiben“ fraglich ist). Zumindest verstehe ich so den alten § 18 I StVZO.
Der ist mittlerweile weggefallen und größtenteils durch die §§ 3,4 FZV ersetzt worden, aber dort findet sich nichts vergleichbares. Im zweifel ist dann ein abschleppen nur noch von zugelassenen Fahrzeugen möglich. „Bürokratieabbau“ und so… da wird nen Gesetz ausgedünnt und der arme Schlepphund hat kein Zuhause mehr….
Das „Gespann“ ist nach meinem Verständnis auch von der 3,5t-Grenze ausgenommen, da ja abgeschleppt und nicht „gehängert“ wird.
Allerdings ist die Stütz-/Anhängelast eventuell ein Problem:
Die meisten dieser Schleppachsen sind ungebremst. Da dürfte man recht schnell ans zulässige Limit kommen. Allerdings ist das Gewicht ja „hinter/auf“ der Achse des Hundes. Da dürfte nach meiner laienhaften Vorstellung kaum was an der Hängerkupplung ankommen.
Einen Hinweis was legal ist, gibt in dieser Richtung der § 33 StVZO, welcher das „schleppen“ (längere Strecke, z.B. hinter WoMo) von Fahrzeugen behandelt. Dieses ist übrigens nur mit Sondergenehmigung möglich und ist klar vom „abschleppen“ (Havarie) zu trennen. Absatz 2 Nr. 1 dieses Paragraphen sagt:

Das schleppende Fahrzeug darf jeweils nur ein Fahrzeug mitführen. Dabei muß das geschleppte Fahrzeug durch eine Person gelenkt werden, die die beim Betrieb des Fahrzeugs als Kraftfahrzeug erforderliche Fahrerlaubnis besitzt. Satz 2 gilt nicht, wenn die beiden Fahrzeuge durch eine Einrichtung verbunden sind, die ein sicheres Lenken auch des geschleppten Fahrzeugs gewährleistet, und die Anhängelast nicht mehr als die Hälfte des Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, jedoch in keinem Fall mehr als 750 kg beträgt.

Es wird die Meinung vertreten, dass bei der Verwendung einer Schleppachse zum abschleppen diese Beschränkung nicht gilt. Als Argument wird angeführt, dass der Gesetzgeber ansonsten sicherlich eine zum obigen identische Regelung auch in den § 15a StVO eingefügt hätte. Allerdings ist das wie immer alles Spekulation. Ein Urteil hat es meines Wissens nach hierzu noch nicht gegeben.
Es gibt auch Stimmen, die dem armen Schlepphund jegliche Existenzberechtigung nach der Einführung der FZV absprechen. Sehr interessant ist in diesem Zusammenhang die von „Trecker“ im Nissanboard vertretene Rechtsauffassung, welche ich hier einfach mal zitieren möchte:

§ 18 StVZO alt, inzwischen aufgehoben und durch § 2 FZV ersetzt, regelte dezidiert das Abschleppen. Man verzichtete darauf, diesen Vorgang in § 2 FZV neu zu regeln, da diese „Sonderform des Schleppens“ (Erlaubnisfrei bei Nothilfe) nur bei zugelassenen Fahrzeugen rechtlich korrekt passieren kann. Dies ändert nichts daran, dass die in der Rechtsprechung gewachsene Definition zur Abgrenzung zum § 33 StVZO (der noch gilt, „erlaubnispflichtiges Schleppen“), bestand hat (Nothilfe zur Rechtfertigung eines Verstoßes gegen § 33 StVZO).

Abschleppen liegt vor, wenn ein liegengebliebenes, vor Ort nicht oder nur unter schwierigen Bedingungen wieder fahrbereit zu machendes, zugelassenes Fahrzeug auf kürzestem Weg zu einer geeigneten Werkstatt oder zu seinem Standort (Halteradresse) abgeschleppt wird, wenn letzteres näher ist, als eine geeignete Werkstatt. Hierbei ist ggf. die nächste Autobahnausfahrt zu verlassen und es darf nicht wieder erneut aufgefahren werden.

Ist das Fahrzeug erst mal am Halterstandort oder der Werkstatt, ist jedes weitere Anhängen (nicht Aufladen) „Schleppen“, nicht Abschleppen. Und zum Schleppen benötigt man Genehmigung, Abschleppdienste haben diese.

Hat man diese Genehmigung, die man ohne spezielle Fachnachweise nicht erhält, beträgt die höchst zulässige Anhängelast bei Nutzung einer Schleppachse 50 % des Leergewichtes des ziehenden Fahrzeuges, in deinem Fall 697 kg bzw.maximal 750 kg.

Schleppachsen werden derzeit wie saures Bier in den Auktionsportalen verschleudert, weil die Besitzer damit in Deutschland nichts mehr anfangen können und ich behaupte mal, das wissen sie! Sie müssen nämlich zgelassen sein, sind aber nicht zulassungsfähig!

Nochmal zu § 18 StVZO, der gestrichen wurde: Dort war in Absatz 1 die Schleppachse ausdrücklich als „zulassungsfrei“ benannt.

Der Gesetzgeber hat mit § 50 FZV zur Besitzstandswahrung der Zulassungsfreiheit bestimmter Fahrzeuge und Anhänger geregelt, dass solche, welche nach § 18 Absatz 2 StVZO einmal zulassungsfrei waren, es auch bleiben. Absatz 2, nicht Absatz 1!

Da die Schleppachse aber in Absatz 1 als zulassungsfrei aufgenommen war, gild die Übergangsregel des § 50 FZV nicht für sie. An anderer Stelle der FZV ist sie auch nicht als zulassungsfrei erwähnt, ergo handelt es sich seit dem 01.03.2007 (Inkrafttreten FZV) hierbei um einen zulassungspflichtigen Anhäger.

Deshalb werden die Dinger verschleudert und Interessenten glauben gemacht, dass sie immer noch zulassungsfrei seien, „weil sie ja mal im alten § 18 StVZO gestanden haben“ … dort allerdings im falschen Absatz.

Und nun bezweifle ich, dass man diese Dinger abgenommen und zugelassen bekommt.

Vergiss das Projekt

 

Ich gebe zu, dass seine Argumentation schlüssig und erschreckend stringent ist. Demnach könnte man das ganze einstampfen, weil man dann genauso gut sich einen richtigen Auto-Hänger hinstellen könnte (mit dem man dann auch nicht-zugelassene Kfz transportieren könnte).
Allerdings gibt es dieses TÜV-Gutachten aus dem Jahre 2007 (also nach Einführung der FZV) das die alten Regelungen als weiterhin gültig bestätigt. Die FAQ der Firma ABTEC, welche noch neue Schleppachsen in Deutschland vertreibt sagt identisches zum TÜV-Gutachten aus.

Sollte man damit auf längere Tour gehen, wäre die Schleppachse sicherlich eine bessere Kombination, als eine Schleppstange oder gar ein Seil. Und gegenüber dem eigenen Autotransporter/-Hänger hat sie den Vorteil der nicht vorhandenen laufenden Kosten. Nachteil ist halt die rechtliche Unsicherheit, welche schlimmstenfalls mit einem Bußgeld, Punkten und einem Fahrverbot enden kann….

Hersteller sind u.a. Sedelmayer, Zimmermann, Winterhoff, Knott, Thor, Saris und ABTEC.

Schmerzgrenze sind aus meiner Sicht die Preise. Unter 400€ geht da selten was.

Mit etwas Bastelei sollte man auch einen „Einradaufsatz“ für den Hund bauen können, damit man Dreiräder schleppen kann.
Ich werde das mal in meinem Herzen bewegen.
Mit dem TÜV-Gutachten im Gepäck sehe ich da eigentlich kein Risiko mehr.