Schlagwort-Archive: H-Kennzeichen

H-Kennzeichen als Saisonkennzeichen

Vielleicht habt ihr es schon mitbekommen, aber der Bundesrat hat in der Drucksache 770/16 vom 15.12.2016 die Klarstellung von § 9 Abs. 3 der FZV veröffentlicht:
§ 9 Absatz 3 wird wie folgt geändert:
a) Satz 4 wird wie folgt gefasst.
„Auch Oldtimerkennzeichen nach Absatz 1 und grüne Kennzeichen nach Absatz 2 können als Saisonkennzeichen zugeteilt werden.“

Bisher war es in der juristischen Literatur umstritten, ob eine Kombination von Saison- und H-Kennzeichen möglich sei.
Die Verwaltung folgte bisher der einschränkenden Auslegung und hat entsprechende Anträge abgelehnt.
Nun hat der Bundesrat klargestellt, dass auch beides möglich ist:
H-Kennzeichen UND Saisonzulassung.
Nach Auskunft der Zulassungsstelle in Magdeburg ist die Änderung dort bekannt, aber es fehlen noch die konkreten Angaben zur Umsetzung. Im Klartext heißt, dies u.a. ist noch unklar wie die Nummernschilder aussehen müssen und eine genaue Anweisung zur Umsetzung fehlt noch.

Ich werde mir mal überlegen, wie lange die Amortisation dauert, wenn ich den Rialto ummelde. Gelegentlich nutze ich ihn ja auch im Winter z.B. für das Altautotreffen.

Hakenzeichen

Ziemlich genau zu seinem 32. Geburtstag hat der Rialto das begehrte H-Kennzeichen erhalten:
Oldtimergutachten (bearbeitet).jpg
Er ist nun offiziell ein „historisches Kulturgut“.
Das sollte mal jemand Jeremy Clarkson erzählen….
Dank des neuen Prüfers meines Vertrauens, Fred (einigen Bekannt vom monatlichen Altautotreff) war die Abnahme erfreulich schnell gegessen:
Rialto beim Oldtimergutachten
Als Freund von vielen-Fliegen-mit-einer-Klappe-Aktionen konnte ich so H-Gutachten, HU und die fällige Ummeldung anlässlich des Umzuges in einem Aufwasch erledigen.
Tschüss Osnabrück, willkommen Osten.
Der Wunschkennzeichengenerator des Landkreises stellte mich dabei vor ungeahnte Herausforderungen.
Dort kann man als Kreis nämlich BK, OK, , HDL, OC, WMS oder WZL wählen.
Diese Auswahl! Die macht einen fertig…
Als Kind der SMS-Generation habe ich mich dann für eine Liebeserklärung an den Rialto entschieden:
Rialto mit neuem Kennzeichen

Stelle wo der Käfer das Wasser lässt II

So, heute war der große Tag.
Da ich weiß, dass ihr auf heißen Kohlen sitzt und jetzt nicht erst noch 2-3 Artikel lang warten wollt, obs mit dem TÜV geklappt hat oder nicht, ausnahmsweise mal die Geschichte in nicht chronologischer Reihenfolgen.

Für die ganz eiligen:
Der Bug hat mit fliegenden Fahnen bestanden!

Nun ausführlich:
Am Mittwoch bin ich bei der Zulassungsstelle hier in Osna vorbei um die Kurzzeitkennzeichen zu holen. War haarscharf. Wer kann auch ahnen, dass die schon um 12 Uhr den Griffel fallen lassen?!
Danach gings dann gen Heimat um den Bug für seine bisher längste Fahrt und die Vorstellung beim TÜV fertig zu machen.
Da gabs noch ein paar Kleinigkeiten zu erledigen.
Als ich die Kennzeichen (natürlich mit Schaumstoffunterlage) montieren wollte, fiel mir mal wieder die nonchalante Verarbeitungsqualität bei Reliant auf.
Man achte auf die Befestigungspunkte für die Kennzeichenschrauben:
Bond Bug TÜV-Vorbereitung 2
Für den Tacho habe ich aus einem post-it km/h-Markierungen gebastelt:
Bond Bug TÜV-Vorbereitung 3
Keine Angst. Die bleiben nicht….
Das Werkzeug-Ersatzrad wurden Bug-spezifisch bestückt (Bügelschloss, Kühlwasser):
Bond Bug TÜV-Vorbereitung 8
und wanderte an die vorgesehene Stelle im Bug:
Bond Bug TÜV-Vorbereitung 9
Bei der Gelegenheit flogen einige unnütze Sachen raus. Unter Anderem der völlig vergurkte (Man achte auf die Augen für die Kurbel!) Wagenheber:
Bond Bug TÜV-Vorbereitung 10
Der ist 1. nicht original und 2. ist der vom Rialto besser.
Als ich dann am Donnerstag Nachmittag los wollte, holte unser Nachbar seinen Jaguar E-Type raus um ne Runde zu drehen. Das habe ich natürlich direkt für ein Foto genutzt:
Bond Bug TÜV Vorbereitungen 35
Könnte auch aus dem exzentrischen upperclass-Fotoalbum einer englischen Familie der 70er stammen.
Danach gings dann los nach Osna zum Garagendonnerstag.
Erst wollte ich in einem Anflug jugendlichen Wahnsinns ohne Fenster fahren. Vaddern meinte dann, dass es nach Regen aussehen würde, so dass ich zähneknirschend die Fenster eingehängt habe.
Das wäre was geworden….
Unterwegs geriet ich in ein ausgewachsenes Unwetter. Der Regen war so heftig, dass Menschen auf der Autobahn mit Warnblinkanlage entlang krochen (kam meinen Tempovorstellungen entgegen). Selbst mit Fenstern bin ich nass geworden. Naja, jetzt weiß ich zumindest wo alles Wasser rein kommt und warum der Bug serienmäßig in jedem Fußraumboden große Löcher hat. Warum ein englisches Auto jedoch dermaßen undicht ist und der Scheibenwischer serienmäßig nur die Geschwindigkeiten „an“ und „aus“ beherrscht, bleibt ein Rätsel der Geschichte. Die Sturmböen waren jedenfalls auch nicht ohne. Keine angenehme Sache insgesamt.
Zwischendurch machte sich auch noch die lange Standzeit bemerkbar.
Wenn man mal ein wenig mehr Gas gab, fing der Motor an zu stottern und beschleunigte nur noch ruckartig. Da wird wohl Dreck im Vergaser sein. Zum Glück gab sich das immer wieder, wenn man für einige Zeit etwas vom Gas ging. Muss ich die Tage mal auseinander nehmen.
Ansonsten war die Fahrt aber erfreulich reibungslos. Insbesondere die Temperatur ging nie über den Normalwert hinaus.
Jedoch muss ich festhalten, dass das aktuelle Fahrwerk mörderisch ist. Der Bug ist so hart gefedert, dass ich nun ganz genau sagen kann, wo auf der Strecke welche Anteile von Pelit, Psammit und Psephit im Asphalt sind. Muss ich mal gucken, ob und was ich da machen kann. Aber dauerhaft zerbröseln so einem die Wirbel.
Garagendonnerstag war schick, wie immer:
Bond Bug TÜV Vorbereitungen 39
Da gabs auch zum ersten Mal anständige Fotos vom Bug. Mehl arbeitet ja mit was anständigem und nicht so einer Werkstattknipse wie ich.
Einen Großteil der Bilder findet ihr bei 440er.de.
Es keimte auch der Entschluss, bei Gelegenheit mal ein anständiges Fotoshooting zu veranstalten. Locations schweben uns schon vor. Aber ohne Zulassung keine Competition!
Heute Vormittag habe ich dann nochmal die Bremsen nachgestellt:
Bond Bug TÜV Vorbereitungen 40
Bei der Gelegenheit fiel mir auf, dass ich den Spritzschutz hinter dem Vorderrad doch zu kurz gemacht habe:
Bond Bug TÜV-Abnahme 44
Die Ölwanne bekommt mir so noch zu viel Beschuss ab.
Danach gings los zum TÜV.
Ich bekam eine angemessene Halle zugewiesen:
Bond Bug TÜV-Abnahme 46
Der TÜV-Prüfer schmunzelte die ganze Zeit vor sich hin. Nie nen schlechtes Zeichen. Auch mit den von mir besorgten Papieren war er zufrieden und so geriet die Abnahme fast zur Formsache. Natürlich musste ich einiges erklären und die kleine Menschentraube aus Prüfern und Kunden brach in Gelächter aus, als der Prüfer sich für eine Testrunde hinters Lenkrad faltete. Jenseits von 180cm wirds halt eng….
Auch die H-Abnahme war kein Problem, ebenso wie die Eintragung der 165er-Reifen an der Hinterachse.
Ich bin mal gespannt, wieviele Ausnahmen und Auflagen nachher drin stehen.
So konnte ich nach ca. einer Stunde rundum glücklich wieder die Heimreise antreten.
Vielen Dank für Ihre Zeit und ihr Verständnis, Herr H.!
Die Unterlagen für die Zulassungsstelle kommen die Tage per Post.
Dann gehts da weiter.

gut achten

Wie ihr vielleicht schon gehört habt, tritt mit dem 01.10.2011 eine neue Richtlinie, für die Begutachtung von Fahrzeugen welche gemäß § 23 StVZO als Oldtimer (H-Kennzeichen) eingestuft werden sollen, in Kraft.
Die neue Richtlinie vereinfach/regelt vieles, was bisher umstritten war und liefert gleichzeitig viele neue schwammige Rechtsbegriffe. Ein Fest für den Juristen in mir.
Bisher galt eine Richtline aus dem Jahre 1997. Die findet ihr bei Interesse z.B. hier.
Die neue Richtline wurde am 15.04.2011 im Verkehrsblatt Nr. 7 Seite 257ff. (VO-Nummer 83) veröffentlicht.
Ihr findet sie im Original-Text hier.
Da ich weiß, dass euch Gesetzestexte (im weitesten Sinne) nur langweilen, gibts hier mal die wesentlichsten Neuerungen knackig zusammengefasst:

  • Begutachtung nicht mehr nur durch TÜV/Dekra, sondern geschulte Prüfingenieure aller amtlich anerkannten Sachverständigenorganisationen
  • Entfall der Mindestanforderung „Zustandsnote 3“
  • Dafür nur noch neben Originalität ein guter Pflege- und Erhaltungszustand in Abgrenzung von „normalen alten“ Fahrzeugen.
  • Die Hauptbaugruppen müssen angelehnt an den damaligen Originalzustand oder zeitgenössisch ersetzt sein
  • Durch eine zusätzliche Ausrüstung und Ausstattung darf der Originaleindruck des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt werden
  • Erstzulassung vor 30 Jahren ist kein zwingendes Kriterium mehr (Stichwort: nie zugelassen). Ausnahmegenehmigung möglich
  • Zeitgenössische Umbauten nun auch möglich, wenn nicht in den ersten zehn Jahren nach Erstzulassung erfolgt
  • Nun auch Änderungen möglich die im gleichen Zeitrahmen hätten vorgenommen werden können („epochengerecht“)

Was diese Neuerungen wirklich bringen oder ob alles so weiter geht, wie bisher, weiß ich noch nicht so genau.
Da jedoch einige „harte“ Kriterien (z.B. Alter der Umbauten) weggefallen sind, erwarte ich wesentlich mehr „heiße Kisten“ mit H-Kennzeichen und andere auch fragwürdige Umbauten. Man muss ja jetzt nur noch irgendeinen Sachverständigen finden, der das in seinem sehr breiten Ermessensspielraum abnickt. Das war zwar bisher auch möglich, erforderte jedoch einigen Aufwand.
Ich will das auch gar nicht als gut oder schlecht werten. Ist nur eine objektive Prognose.

H-Kennzeichen nach alter Väter Sitte

Seit Anfang 2010 werden in Bremen H-Kennzeichen in der bis zum 31. Oktober 2000 verwendeten Schriftnorm (DIN 1451) und ohne Euro-Balken gegen eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 100 Euro ausgegeben. Seit Juli 2010 erlaubt auch das hessische Verkehrsministerium seinen Zulassungsstellen, ebenfalls auf Antrag Schilder mit der vor November 2000 vorgeschriebenen Schrift auszugeben und sich bei den Gebührensätzen am Bremer Modell zu orientieren. Damit wird es den Haltern ermöglicht, ihr Fahrzeug nicht mit – von vielen Oldtimerfreunden als unpassend oder störend empfundenen – Euro-Kennzeichen kennzeichnen zu müssen.

Wer jetzt jedoch auf die vermeintlich gute Idee kommt, einfach das „Euro-Feld“ auf seinem Kennzeichen mit einem weißen Aufkleber zu überkleben, dem sei § 22 Abs. 1 Nr. 3 StVG zum näheren Studium ans Herz gelegt. Autokennzeichen sind aufgrund der offiziellen Amtssiegel im rechtlichen Sinne Urkunden. Damit ist klar, dass sie nicht verändert werden dürfen. Jede Veränderung wäre eine Verfälschung oder gar eine Fälschung.