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Frisch vom Kuchenblech

Es ging ja schon durch einige einschlägige Medien, aber auch ich will noch schnell so tun, als hätte ich Neuigkeiten zu verbreiten:

Ab dem „Frühjahr“ (was auch immer das genau heißen wird) soll es ein neues Kennzeichenformat geben, welches auch ohne besondere Ausnahmegenehmigung beantragt werden kann.

Das neue Kennzeichen soll das Format Breite: 180, Höhe: 200 mm haben.

Die Maße der Kennzeichenschilder betragen bisher für:

  • einzeilige Kennzeichen: Breite: 520 mm, Höhe: 110 mm,
  • zweizeilige Kennzeichen: Breite: 340 mm, bei zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen 280 mm, Höhe: 200 mm
  • verkleinerte zweizeilige Kennzeichen: Breite: 255 mm, Höhe: 130 mm.

Wobei verkleinerte zweizeilige Kennzeichen nur für Leichtkrafträder sowie für Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Anhänger mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, wenn diese mit einem Geschwindigkeitsschild für die betreffende Geschwindigkeit gekennzeichnet sind, vorgesehen sind.

Als US-Car oder Motorradfahrer musste man sich daher bisher mit dem normalen zweizeiligen Kennzeichen („Kuchenblech“) rumärgern.
Zum Vergleich nun links alt, rechts neu:

Hier gibts auch nochmal eine Zeichnung vom neuen Kennzeichen mit allen notwendigen Maßangaben:

Vier Zeichen scheinen das Limit für den unteren Bereich zu sein. Da ändert sich also nix im Vergleich zu den bisherigen Blechen.
Die Frage ist nur, ob so ein doch recht winziges Schild nicht etwas verloren am Heck eines ausgewachsenen Amis aussieht. Müsste man vielleicht vorher mal mit ner Schablone austesten.

Auf dieser Seite kann man übrigens ausprobieren, auf was für ein Kennzeichen die gewünschte Buchstaben/Zahlenkombination noch passt.

Im März soll die neue Regelung durch den Bundesrat laufen und damit Eingang in die Fahrzeug-Zulassungsverordnung finden.

Einige Bundesländer (Hessen & Bremen) erlauben neuerdings auch bei Fahrzeugen über 30 Jahren neue Kennzeichen in alter DIN-Schrift und ohne Euro-Feld:

Feiner Zug wie ich finde. Historisch korrekt.
Allerdings findet sich für diese Vergabepraxis keine rechtliche Grundlage in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Dementsprechend kann man auch gegen den Gebührenbescheid über 100€ pro Ausgabe getrost Widerspruch einlegen. Keine gesetzliche Grundlage für die behördliche Maßnahme = keine gesetzliche Grundlage für die Kosten. Einfache Gleichung.
Um das Schild muss man dann auch keine Angst haben. Sie sollen laut den jeweiligen Landes-Verkehrsministern trotzdem ihre Gültigkeit behalten.
Schleswig-Holsteins Verkehrsminister Jost de Jager (CDU) will sich bei Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) für eine bundesweite Ausnahmegenehmigung bzw. Regelung einsetzen. Hoffen wir das das fruchtet. Herr Ramsauer scheint ja gerade eh für hübsche Vielfalt im Schilderwald zu sein.
Interessant wäre vielleicht mal das Experiment, einfach ein Kennzeichen nach alter DIN-Norm prägen zu lassen und damit zur Zulassungsstelle zu stolzieren. Vielleicht pappen die da ja auch einfach so die Plaketten drauf.

Nachtrag:
Wenn ihr ein DIN-Kennzeichen verwendet, vergesst aber den Nationalitäten-Aufkleber nicht. Aber bloß keinen mit „BRD“ verwenden. Das ist kommunistisch-subversiv!