Vor dem Unfall volltanken nicht vergessen
Nach einem Verkehrsunfall können sich Geschädigte auch den Kraftstoff im Fahrzeugtank erstatten lassen. Das hat schon das AG Duisburg mit Urteil vom 04.08.2010, Az. 50 C 2475/09, entschieden. Für manche mag es sich um “Peanuts” handeln, aber bei den heutigen Spritpreisen ist das ein nicht zu verachtender Schadensposten. Insbesondere wenn man gerade den 290 Liter-Tank … Vor dem Unfall volltanken nicht vergessen weiterlesen