Vor dem Unfall volltanken nicht vergessen

Nach einem Verkehrsunfall können sich Geschädigte auch den Kraftstoff im Fahrzeugtank erstatten lassen. Das hat schon das AG Duisburg mit Urteil vom 04.08.2010, Az. 50 C 2475/09, entschieden. Für manche mag es sich um “Peanuts” handeln, aber bei den heutigen Spritpreisen ist das ein nicht zu verachtender Schadensposten. Insbesondere wenn man gerade den 290 Liter-Tank seines Lamborghini LM002 voll gemacht hat. Zusätzlich zum Restwert eines Totalschadens sind auch noch die in dem Fahrzeug befindlichen Benzinmengen zu ersetzen, da diese nicht Bestandteil der Restwertermittlung bzw. des Verkaufspreises sind.
Das Amtsgericht Germersheim (Aktenzeichen 1 C 473/11; Verkündet am 08.03.2012) hat nun einer Klägerin neben dem Schadenersatz für Fahrzeugreparatur, Abschlepp- und Mietwagenkosten Geld für den Kraftstoff im Unfallwagen zugesprochen und damit diese Rechtsprechung weiter gefestigt.
Die Klägerin konnte belegen, dass das Auto kurz vor dem Unfall vollgetankt wurde, und bekam vom Gericht etwas mehr als 70 Euro für das verlorene Benzin zugesprochen.
Beim Stiefastra machte es keinen Unterschied. Der war nahezu leer.

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