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Das Lied von der goldenen Mitte

Nachdem ich die vergangenen Wochenenden mal wieder auf den Autobahnen zwischen Paderborn, Hamburg und Magdeburg verbracht habe, möchte ich auf einen verbreiteten Aberglauben der mobilisierten Bevölkerung Hinweisen:
Man muss auf einer Autobahn mit drei oder mehr Fahrstreifen je Richtung NICHT zwangsläufig rechts fahren!
Ich weiß, dass der Stammtisch jetzt im Chor § 2 Absatz 2 StVO, „Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.“, anstimmt, aber auch der weniger bekannte § 7 Absatz 3c StVO ist in Strophe Eins ein schönes Lied: „Sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei oder mehr Fahrstreifen mit Zeichen 340 gekennzeichnet, dürfen Kraftfahrzeuge abweichend von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren, den mittleren Fahrstreifen dort durchgängig befahren, wo – auch nur hin und wieder – rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt.“
Ich gebe zu, dass dieses „hin und wieder“ schwieriger zu singen ist. Leider gibts da auch nur vage Hilfe seitens der professionellen Sangesbrüder:
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat 1989 in einem Urteil (Az. 2 Ss (OWi) 318/89 – (OWi) 93/89 II) besungen, dass die Regel, wonach Autofahrer zum Einscheren auf die rechte Spur verpflichtet sind, wenn sie dort 20 Sekunden mit gleichem Tempo weiterfahren können (einst vom OLG Celle aufgestellt) nur für Straßen mit zwei Spuren je Fahrtrichtung gelte. Für Straßen mit drei Spuren pro Richtung sei dagegen „die Dauer des möglichen Weiterfahrens mit gleicher Geschwindigkeit (…) erheblich größer zu bemessen„.
„Was will uns das nun sagen?“, höre ich euch im Kanon trällern…
Naja, die Richter meinen lediglich, dass man die jeweils mittlere Spur einer sechsspurigen Autobahn auch länger als 20 Sekunden belegen darf, sofern auf der rechten Spur gelegentlich ein anderes Fahrzeug fährt . Ob das jedoch 30, 40 oder 60 Sekunden sorgenfreies Mittelspurgeschleiche rechtfertigt, sagen sie nicht.
Leider gibt es zu diesem Sachverhalt auch kein weiteres obergerichtliches Lied, welches eventuell mehr Strophen enthält und uns weiter erhellen würde.
Also fühlt euch frei zu klagen, ihr angezeigten Schleicher der Nation!