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3. Magdeburger Oldtimertag

Am 25. Mai haben die Beste und ich der Wettervorhersage zum Trotz beim 3. Magdeburger Oldtimertag vorbei geschaut.
Aufgrund dessen, dass sinflutartige Regenschauer angekündigt waren, war uns von vornherein bewusst, dass die Veranstaltung dieses Jahr kleiner ausfallen würde, als im letzten Jahr, als ca. 300 Fahrzeuge kamen.
Als eines der größten Oldtimerevents der Region ist die Veranstaltung jedoch ein Pflichttermin, egal, was die Wetterfee verlautbart.
Veranstaltungsort ist der „Elbauenpark„, welcher mit seinen knapp 100 Hektar Fläche reichlich Platz für Altblech bietet.
Als wir gegen 11 Uhr eintrudelten, war der Rasen am Fuß des Jahrtausendturms auch schon gut gefüllt:

Im Hintergrund des Bilds seht ihr übrigens das Hochgleis der Einschienenbahn, welche über das Gelände fährt.
Allerdings stand uns eher der Sinn nach benzingetriebenem.
Es fanden sich auch einige Leckerbissen, wie dieser imposante Lincoln Continental:

Oder dieser Chevrolet Corvair:
Chevrolet Corvair front
Der ihm immer noch anhaftende Ausspruch „Unsafe At Any Speed“ rührt von einem 6-Zylinder-Heckmotor in Verbindung mit einer simplen Pendelachse, welche wohl für rabiate Überraschungen im Grenzbereich gut waren:
Chevrolet Corvair Heck
Auch der Ostblock hatte Schmankerl zu bieten, wie diesen seltenen GAZ 13 (Tschaika):
GAZ Tschaika
Die in den Chromspitzen mündenden Auspuffrohre sind ein schönes Detail:
GAZ Tschaika Heck 2
Liebevoll erhalten war dieser Barkas B1000 Aufnahmewagen:

Der Wagen war noch bis 1994 beim MDR als Tonübertragungswagen im Einsatz und wartet im Innenraum noch immer mit einer kompletten Ausstattung auf:

In die Kategorie der scharfen Heckmotorgeräte fällt auch dieser Škoda 1000 MB:

Ein ebenfalls seltenes Stück ist diese Wartburg 311/5 Campinglimousine:

Die Rückbank lässt sich zu einer großen Liegefläche umklappen und über dem Heckbereich befindet sich ein Panorama-Faltdach, welches zusammen mit den bis ins Dach hinein reichenden Seitenscheiben ein tolles Sternenpanorama abgeben muss.
Ein 300er war auch da. Allerdings kein Chrysler:

Die Jungs hier waren nur auf der Durchreise. Paulus wartet auf warme Socken:

Für die Passat-Freunde hier im Blog hab ich auch noch was gefunden:

Laut Datenblatt ein 1974er Passat L mit lediglich 40.000 km auf dem Tacho.
Schmunzeln musste ich bei den feinen Puschen auf diesem Taunus:

Hauptsache Weißwandringe auf den Ackerschlappen.
Die Hubraumwertung ging unangefochten an diesen Kenworth:

Sehr liebevoll war dieser Hanomag ST 100 restauriert:

Nachdem wir die Oldtimerreihen und die Händlermeile abgeschlendert hatten und auch vom sehr netten Moderator dem breiten Publikum vorgestellt wurden, nutzten wir die Chance und schauten uns den Jahrtausenturm an.
Zwischenzeitig ging jedoch das Unwettter los, so dass der Blick aus dem 6. Stock des Gebäudes einen einsamen Rialto auf weiter Feld und Flur zeigte:
Übersicht nach Regen
Verständlicherweise hatte der Großteil der Oldtimer fluchtartig das Weite gesucht.
Schade, dass das Wetter nicht mit spielte.
Bei Sonnenschein muss das eine herrliche Veranstaltung sein.
Den Termin fürs nächste Jahr (24.05.2014) hab ich schon in meinen Kalender eingetragen.

P.S.: Nachdem ich die Bilder gesichtet hatte, hab ich zu allererst das Objektiv meiner Kamera gereinigt…

Termine, Termine 2013

Nachdem ich auf dem 5. Magdeburger Oldtimer- und Teilemarkt reichlich Flyer gesammelt habe und auch der Terminkalender der OldtimerMarkt/-Praxis online ist, will ich mal eine kleine Liste mit interessanten Veranstaltungen rings um Magdeburg zusammenstellen:

Sollte euch noch eine Veranstaltung auffallen, die ich übersehen habe, so würde ich mich über eine kurze Nachricht freuen.
Welche von den obigen Veranstaltungen ich alles besuche, kann ich natürlich noch nicht absehen. Mal sehen, was die Zeit bringt.

Mehr am Haken ab dem 19.01.?

Es rauscht gewaltig im digitalen Blätterwald, denn mit dem 19.01.2013 wird die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) mittels der „Siebte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ (7. FeVuaÄndV – Hauptsache ne griffige Abkürzung!) geändert.
Einer der hauptsächlichen Diskussionspunkte ist (neben der Befristung der neuen, „neuen“ Führerscheine auf 15 Jahre) die Änderung der Klasse B in Bezug auf Fahrten mit dem Anhänger.
Bisher galt folgende Regelung für uns Spätgeborene:
Die Klasse B reicht aus, wenn:
– Die zulässige Gesamtmasse (zGM) des Zugfahrzeugs max. 3500 kg beträgt und
– die zGM des Anhängers max. 750 kg beträgt
-> Also theoretisch PKW mit 3,5 t zGM + 750 kg zGM Anhänger = Gespann mit 4,25 t
Bei Anhängern mit einer zGM von mehr als 750 kg genügt die Klasse B, wenn:
– die zGM des Anhängers kleiner ist als die Leermasse des Zugfahrzeugs und
– die zGM der beiden (Zugfahrzeug + Anhänger) in der Summe 3500 kg nicht übersteigt
-> Also theoretisch 1750 kg PKW Leermasse + 1749 kg Anhänger zGM = Gespann mit 3,499 t

Nach der Neureglung fällt die Beschränkung, dass die zGM des Anhängers kleiner als die Leermasse des Zugfahrzeugs sein muss ersatzlos weg.
Theoretisch könnte man also mit einem Smart (805 kg Leermasse) einen 2t Airstream-Wohnanhänger durch die Gegend zerren (Vom Thrillfaktor eines solchen Unterfangens mal ganz abgesehen).
Allerdings schieben die technisch zulässigen Achs-, Anhänge- und insbesondere Stützlasten einem solchen Unterfangen auch zukünftig glücklicherweise einen Riegel vor.

Leider gibt es noch einen Wermutstropfen:
Die oben genannte Beschränkung fällt nur für diejenigen weg, die sich auch einen neuen Führerschein ausstellen lassen bzw. diesen neu erwerben!
So sagt es unmissverständlich Art. 2, Nr. 16 b) der 7. FeVuaÄndV.
Wer also mit Klasse B einen schweren Autoanhänger ziehen möchte, muss seinen Führerschein umtauschen und mit dem neuen, befristeten leben.
Der Schmerz wird aber etwas dadurch gelindert, dass die alten Führerscheine eh nur bis 2032 gültig sind und dann umgetauscht werden müssen. Der Befristete müsste erstmalig 2028 erneuert werden.

Eine weitere Neuerung ist die Anhebung der maximalen zGM des Gespanns.
Wollte man bisher Gespanne über 3,5t (inkl. einem Anhänger über 750 Kg) fahren, so brauchte man die Klasse BE.
Mit der Neuregelung reicht gemäß § 6a FeV die Klasse B auch für Gespanne bis 4,25t!
Dies jedoch nur unter der Bedingung, dass die Klasse B mit der Schlüsselzahl 96 erteilt wurde.
Was also tun, um die Schlüsselzahl 96 zu erhalten?
Die zukünftige Anlage 7a (zu § 6a Absatz 3 und 4) FeV verrät uns, was nötig ist:
1. Man muss sich in einer Fahrschule zu einer Fahrerschulung von mind. 7 Stunden anmelden. Die Schulung besteht aus mind. 2,5 Stunden Theorie und mind. 3,5 Stunden Praxis plus eine Stunde sonstige Inhalte (Aller Voraussicht nach an einem Tag zu meistern).
2. Die Fahrschule stellt dann eine entsprechende Bescheinigung aus.
3. Mit dieser Bescheinigung geht der Bewerber anschließend zum Straßenverkehrsamt und lässt sich die Schlüsselzahl 96 in den Führerschein eintragen.
Es sind folglich keine teure Prüfung sowie „Sonderfahrten“ in der Fahrschule nötig!

Die wichtigsten weiteren Änderungen gibt es stichpunktartig z.B. hier.