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Die letzte Reise

Ich will euch mahnen!
Kümmert euch um euren Kram!
Und wenn ihr merkt, dass euer Herz nicht mehr daran hängt oder die Sache euch über den Kopf wächst, seid ehrlich und sorgt dafür, dass sich jemand anderes darüber freuen kann!
Ich spreche aus der Erfahrung mit Lola. Die stand bei mir knapp 10 Jahre ungenutzt in der Ecke, obwohl mir eigentlich längst bewusst war, dass ich sie nie wieder fahren würde.
Ich spreche aber auch aus der Erfahrung mit diesem Wohnwagen (Hobby Prestige 540):

Grünspan Ecke

Seit Anfang der 2000ender-Jahre stand er ungenutzt auf seinem Fleckchen Pflasterfläche.
Vielleicht fahren wir ja nochmal wieder damit los….

Aber gehen wir auch hier ein paar Tage zurück in der Zeit:
Nachdem alle Schräubchen und Muttern im letztjährigen Zelturlaub regentechnisch komplett abgesoffen sind, fühlte ich vorsichtig vor, wie man denn zu einem Urlaub im Wohnwagen stehen würde. Die Beste Ehefrau von Allen hat da ein Kindheitstrauma zu überwinden, deshalb die Vorsicht. Sie war nach obiger Erfahrung aber nur partiell abgeneigt, was für den Beginn eines Projektes immer ein gutes Zeichen ist.
Seitennotiz: Irgendwie kann ich mich an keines meiner (größeren) Projekte erinnern, dem sie mit Begeisterung begegnet ist…komisch…

Wie hier im Blog schon mehrfach propagandiert, kann jeder „kaufen“.
Insbesondere beim aktuellen Camping-Boom mangelt es nicht an Fahrzeugen auf dem Markt.
Allerdings wollten wir ja erstmal testen, ob das überhaupt was für uns ist. Klar, kann man auch mieten, aber die wollen ja auch Geld haben.
Da gab es doch diesen Wohnwagen in der Familie, der da schon ewig rum stand….
Ihr seht wohin die Reise führt?!
Die mit dem guten Gedächtnis erinnern sich an meine Felgenauffrischung aus dem Winter.
Schon im Oktober hatte ich angefangen ein wenig nach den TÜV-relevanten Basics zu schauen, damit die Pommesbude ihren Weg durch die halbe Republik auf den heimischen Hof antreten konnte:

Rad abgenommen

Glücklicherweise war die Bremse all die Jahre über gelöst und die Auflaufeinrichtung abgedeckt. Da war zumindest nichts fest. Auch die Elektrik war, bis auf ausgeblichene Blinkerbirnen, ok. Nach einem ausgiebigen Service stand somit einer neuen HU nichts mehr im Wege. So weit, so erfreulich überschaubar.
Also konnte ich daran gehen, ihn aus der Umklammerung der Natur zu befreien:

Efeu

Und kleinere Biotope zu beseitigen:

Moos

Bei der Gelegenheit legten wir auch gleich einen großen Teil des Hofes wieder frei:

Wohnwagen befreit

Man sieht genau die dunkle Kante bis zu der alles überwuchert war.
An dieser Stelle könnte die Geschichte zu einer Heldensage über den Glücksfund eines kaum genutzten Ersthand-Campingjuwels aus den späten 90ern werden.
Stattdessen nehme ich euch mal mit in den Strudel des Grauens, der sich aus meinem Eingangsstatement ergibt.
Der Wohnwagen stand 20 Jahre ungeschützt draußen. Bei Wind und Wetter.
Die Ecke an der Hobby im Werk die Füllerleiste festgetackert hat (bekannter Konstruktionsmangel), ist im Laufe der Jahre zum Feuchtbiotop geworden und komplett weggefault:

Bodenplatte durchgefault

Die dort verschraubte Stütze brach stumpf aus den krümeligen Überresten der Bodenplatte. Vom Innenraum aus konnte man bequem nach draußen greifen:

Bodenplatte durchgefault 2

Die Durchführung der Dunstabzugshaube war undicht. Feuchtigkeit und Schimmel haben die Schränke aufquellen lassen und das Holz zersetzt:

Dunstabzug undicht

Als ich die Durchführung ausbaute, kamen mir vier (!) Wespenneste entgegen:

Wespennester

Auch der Schornstein der Heizung war undicht, so dass auch hier Schimmel und Feuchtigkeit ihr Werk verrichten konnten:

Schornstein undicht

Die Fenster waren all die Jahre in der Lüftungsstellung arretiert. Das half zwar gegen den schlimmsten Muff, aber Schlagregen fand trotzdem seinen Weg in das Innere:

Schlagregen Fenster

Durch die angestellten Fenster fanden auch 20 Jahre lang Staub, Pollen und sonstiger Dreck ihren Weg in den Innenraum und verbanden sich zu einer alles bedeckenden schmierig-klebrigen Patte:

Dreck

Eine der seitlichen Bodenklappen war ebenfalls undicht, so dass sich ein Schimmelteppich an der Wand entlang bis unter die Duschtasse zog und die Feuchtigkeit dort die Trennwand hat aufquellen lassen:

Schimmel Bodenleiste

Auch die vordere Klappe unter der normalerweise die Gasflaschen hausen war undicht, so dass der Boden dort komplett weggefault ist.
Grünspan und Moos an allen Ecken und Kanten:

Grünspan Fensterdichtung

Da die Rollos auch nicht geschlossen waren, hat die UV-Strahlung auf der Sonnenseite alles an Polstern und Plastikteilen aufgefressen:

Türfeststeller alt-neu

Dazu dann noch ein paar abgebrochene Schrauben, defekte Verkleidungen, herabhängende Gardinenstangen und sonstiger Altersverschleiß.
Ich habe notdürftig alles geflickt und Flaschenweise Chlorreiniger verbraucht.
Im Ergebnis muss aber selbst ich einräumen, dass der Verfall so weit fortgeschritten ist, dass ich für den Wohnwagen (zumindest bei mir) keine Zukunft mehr sehe.
Jetzt ging er noch einmal auf große Urlaubstour und wird dann wohl den Weg allen irdischen (Kleinanzeigen) gehen:

Letzte Reise

Das kommt dabei rum, wenn ihr euch nicht um euren Kram kümmert und nicht loslassen könnt! Lasst es euch eine Lehre sein!

Mehr am Haken ab dem 19.01.?

Es rauscht gewaltig im digitalen Blätterwald, denn mit dem 19.01.2013 wird die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) mittels der „Siebte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ (7. FeVuaÄndV – Hauptsache ne griffige Abkürzung!) geändert.
Einer der hauptsächlichen Diskussionspunkte ist (neben der Befristung der neuen, „neuen“ Führerscheine auf 15 Jahre) die Änderung der Klasse B in Bezug auf Fahrten mit dem Anhänger.
Bisher galt folgende Regelung für uns Spätgeborene:
Die Klasse B reicht aus, wenn:
– Die zulässige Gesamtmasse (zGM) des Zugfahrzeugs max. 3500 kg beträgt und
– die zGM des Anhängers max. 750 kg beträgt
-> Also theoretisch PKW mit 3,5 t zGM + 750 kg zGM Anhänger = Gespann mit 4,25 t
Bei Anhängern mit einer zGM von mehr als 750 kg genügt die Klasse B, wenn:
– die zGM des Anhängers kleiner ist als die Leermasse des Zugfahrzeugs und
– die zGM der beiden (Zugfahrzeug + Anhänger) in der Summe 3500 kg nicht übersteigt
-> Also theoretisch 1750 kg PKW Leermasse + 1749 kg Anhänger zGM = Gespann mit 3,499 t

Nach der Neureglung fällt die Beschränkung, dass die zGM des Anhängers kleiner als die Leermasse des Zugfahrzeugs sein muss ersatzlos weg.
Theoretisch könnte man also mit einem Smart (805 kg Leermasse) einen 2t Airstream-Wohnanhänger durch die Gegend zerren (Vom Thrillfaktor eines solchen Unterfangens mal ganz abgesehen).
Allerdings schieben die technisch zulässigen Achs-, Anhänge- und insbesondere Stützlasten einem solchen Unterfangen auch zukünftig glücklicherweise einen Riegel vor.

Leider gibt es noch einen Wermutstropfen:
Die oben genannte Beschränkung fällt nur für diejenigen weg, die sich auch einen neuen Führerschein ausstellen lassen bzw. diesen neu erwerben!
So sagt es unmissverständlich Art. 2, Nr. 16 b) der 7. FeVuaÄndV.
Wer also mit Klasse B einen schweren Autoanhänger ziehen möchte, muss seinen Führerschein umtauschen und mit dem neuen, befristeten leben.
Der Schmerz wird aber etwas dadurch gelindert, dass die alten Führerscheine eh nur bis 2032 gültig sind und dann umgetauscht werden müssen. Der Befristete müsste erstmalig 2028 erneuert werden.

Eine weitere Neuerung ist die Anhebung der maximalen zGM des Gespanns.
Wollte man bisher Gespanne über 3,5t (inkl. einem Anhänger über 750 Kg) fahren, so brauchte man die Klasse BE.
Mit der Neuregelung reicht gemäß § 6a FeV die Klasse B auch für Gespanne bis 4,25t!
Dies jedoch nur unter der Bedingung, dass die Klasse B mit der Schlüsselzahl 96 erteilt wurde.
Was also tun, um die Schlüsselzahl 96 zu erhalten?
Die zukünftige Anlage 7a (zu § 6a Absatz 3 und 4) FeV verrät uns, was nötig ist:
1. Man muss sich in einer Fahrschule zu einer Fahrerschulung von mind. 7 Stunden anmelden. Die Schulung besteht aus mind. 2,5 Stunden Theorie und mind. 3,5 Stunden Praxis plus eine Stunde sonstige Inhalte (Aller Voraussicht nach an einem Tag zu meistern).
2. Die Fahrschule stellt dann eine entsprechende Bescheinigung aus.
3. Mit dieser Bescheinigung geht der Bewerber anschließend zum Straßenverkehrsamt und lässt sich die Schlüsselzahl 96 in den Führerschein eintragen.
Es sind folglich keine teure Prüfung sowie „Sonderfahrten“ in der Fahrschule nötig!

Die wichtigsten weiteren Änderungen gibt es stichpunktartig z.B. hier.