Für Kleinstwagen wie Heinkels Kabine oder die Isetta lohnt sich ein H-Kennzeichen wegen der höheren Pauschalbesteuerung nicht.
Doch auch ohne H auf dem Nummernschild dürfen die Kleinsten der Kleinen unter bestimmten Voraussetzungen in die Umweltzone.
Bisher galt: Wer in die Umweltzonen fahren wollte, brauchte entweder die richtige Plakette oder ein H-Kennzeichen. Damit waren die Umweltzonen für Messerschmidt, Heinkel oder BMW Isetta tabu, denn die Besitzer der Kleinst-Oldies verzichten wegen der höheren Steuern meist auf ein H-Kennzeichen.
Laut einer Pressemitteilung des TÜV Nord Mobilität dürfen diese Fahrzeuge unter bestimmten Voraussetzungen dennoch in die Umweltzonen einfahren. Das Schlupfloch stellt hierbei die Klassifizierung des Fahrzeugs als Leichtfahrzeug der EU-Fahrzeugklasse L dar.
Bereits zugelassene Kleinst-Oldies – insbesondere aus den 50er und 60er Jahren – mit schmaler Hinterachsspurweite können als Dreiradfahrzeuge der EU-Fahrzeugklasse „L5e“ umgeschlüsselt werden. Bedingung ist, dass der Hubraum größer als 50ccm ist, oder eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h erreicht werden kann. Damit auch vierrädrige Fahrzeuge unter die Klasse „L5e“ fallen können, muss deren Spurweite (auf einer der beiden Achsen) kleiner als 460 mm sein.
Allerdings wird diese sonnige Aussicht auf „L5e“ auch gleich wieder ein wenig getrübt, denn der in der Öffentlichkeit immer wieder aufgetauchte Hinweis, dass darunter auch die Isetta fallen würde, stimmt so nicht: Mit 520 mm an der Hinterachse ist ihre Schmalspur leider zu breit. Es ist nämlich zu beachten, dass zur Bestimmung der Spurweite jeweils von der Mitte der Reifenaufstandsfläche gemessen wird.
Dennoch müssen Knutschkugelpiloten den Kopf nicht hängen lassen:
Kleinmobile mit vier Rädern unter 400 kg Leergewicht („Leermasse“) und max. 15 kW (20,39 PS) Motorstärke fallen nämlich ebenfalls in die EU-Fahrzeugklasse L7e (für ältere Modelle aus Vor-EU-Zeiten wäre das die alte – aber ansonsten identische – nationale Klasse „26“). Diese dürfen, sofern die Zulassungspapiere entsprechend ergänzt werden, ebenfalls unbehelligt durch die Umweltzonen fahren.
Gut, dass bspw. die Isetta, in der 250er wie auch in der 300er Version, mit ca. 360 kg noch unterhalb dieser Gewichtsgrenze liegt, wie auch der (vierrädrige) Messerschmitt Tiger.
Allzu groß ist das Sortiment aber doch nicht. BMW 600 und 700 sind zu schwer, wie auch der NSU Prinz 1. Überraschenderweise schafft das noch nicht mal der (allererste) Lloyd 300 mit seiner kunstlederbespannten Sperrholzkarosserie. Und auch ganz kleine Vorkriegsautos haben Gewichts-Probleme, dank der damals üblichen massiven Rahmen-Bauart.
Die kostenpflichtige Umschreibung kann an einer TÜV-Station vorgenommen werden. Danach herrscht für die Kleinst-Oldies freie Fahrt in den Umweltzonen. Weil aber nicht alle Politessen und Polizisten über die Regelung informiert sind, empfiehlt sich, für Kontrollen beim Parken in den Umweltzonen eine Kopie des Fahrzeugscheins mit den entsprechenden Kennzeichnungen hinter die Windschutzscheibe zu legen.