Seit Anfang 2010 werden in Bremen H-Kennzeichen in der bis zum 31. Oktober 2000 verwendeten Schriftnorm (DIN 1451) und ohne Euro-Balken gegen eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 100 Euro ausgegeben. Seit Juli 2010 erlaubt auch das hessische Verkehrsministerium seinen Zulassungsstellen, ebenfalls auf Antrag Schilder mit der vor November 2000 vorgeschriebenen Schrift auszugeben und sich bei den Gebührensätzen am Bremer Modell zu orientieren. Damit wird es den Haltern ermöglicht, ihr Fahrzeug nicht mit – von vielen Oldtimerfreunden als unpassend oder störend empfundenen – Euro-Kennzeichen kennzeichnen zu müssen.
Wer jetzt jedoch auf die vermeintlich gute Idee kommt, einfach das „Euro-Feld“ auf seinem Kennzeichen mit einem weißen Aufkleber zu überkleben, dem sei § 22 Abs. 1 Nr. 3 StVG zum näheren Studium ans Herz gelegt. Autokennzeichen sind aufgrund der offiziellen Amtssiegel im rechtlichen Sinne Urkunden. Damit ist klar, dass sie nicht verändert werden dürfen. Jede Veränderung wäre eine Verfälschung oder gar eine Fälschung.