H-Kennzeichen als Saisonkennzeichen

Vielleicht habt ihr es schon mitbekommen, aber der Bundesrat hat in der Drucksache 770/16 vom 15.12.2016 die Klarstellung von § 9 Abs. 3 der FZV veröffentlicht:
§ 9 Absatz 3 wird wie folgt geändert:
a) Satz 4 wird wie folgt gefasst.
„Auch Oldtimerkennzeichen nach Absatz 1 und grüne Kennzeichen nach Absatz 2 können als Saisonkennzeichen zugeteilt werden.“

Bisher war es in der juristischen Literatur umstritten, ob eine Kombination von Saison- und H-Kennzeichen möglich sei.
Die Verwaltung folgte bisher der einschränkenden Auslegung und hat entsprechende Anträge abgelehnt.
Nun hat der Bundesrat klargestellt, dass auch beides möglich ist:
H-Kennzeichen UND Saisonzulassung.
Nach Auskunft der Zulassungsstelle in Magdeburg ist die Änderung dort bekannt, aber es fehlen noch die konkreten Angaben zur Umsetzung. Im Klartext heißt, dies u.a. ist noch unklar wie die Nummernschilder aussehen müssen und eine genaue Anweisung zur Umsetzung fehlt noch.

Ich werde mir mal überlegen, wie lange die Amortisation dauert, wenn ich den Rialto ummelde. Gelegentlich nutze ich ihn ja auch im Winter z.B. für das Altautotreffen.

2 Gedanken zu „H-Kennzeichen als Saisonkennzeichen“

  1. Versuch doch mal, auf ein verkürztes, zweizeiliges Kennzeichen das alles drauf zu beommen, inklusive der 356, das passt leider nicht. Muss man halt entscheiden, Optik oder Kosten.

    1. Hallo Micha!
      Schön mal wieder von dir zu hören. Ja, dass mir der Zeichenanzahl ist ein Problem. Insbesondere wenn der Kreis schon 3 Buchstaben hat. Beim ADAC gab’s da schon diverse Gedankenspiele zum Aussehen. Sah alles gewöhnungsbedürftig aus. Ich warte auch gespannt auf den Ersten, der ein historisches, saison- Wechselkennzeichen haben möchte 🙂

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