Wird ein Fahrzeug mit Heckmotor auf einem Anhänger in sachwidriger Weise in Fahrtrichtung transportiert und es geschieht dabei ein Unfall, muss die KfZ-Versicherung den Schaden nicht in vollem Umfang tragen. Zu dieser Entscheidung kam das Saarländische Oberlandesgericht und schränkte damit die Zahlungsklage eines Versicherungskunden ein.
Im vorliegenden Fall hatte ein Fahrzeughalter seinen Pkw auf einem Anhänger transportiert und diesen in sachwidriger Weise mit der Fahrtrichtung abgestellt, obwohl Fahrzeuge mit Heckmotor entgegen der Fahrtrichtung aufgestellt werden müssen. Beim Lenken geriet das transportierte Fahrzeug dann ins Schleudern und stieß mit einer Leitplanke zusammen. Die Versicherung des Fahrzeughalters verweigerte die Schadensregulierung mit der Begründung, dass der Versicherte grob fahrlässig gehandelt habe. Dieser behauptete wiederum, er könne als Laie nicht wissen, wie ein Pkw-Transport fachkundig durchgeführt wird, so dass er vor dem OLG Klage einreichte.
Das Gericht wies die Klage in Teilen zurück, denn es sei sehr wohl nötig, dass sich ein Autofahrer als Laie über den sachgemäßen Transport seines Fahrzeugs informiere. Im Ergebnis sei es der Kfz Versicherung zwar nicht gestattet, die Leistung aufgrund dessen vollständig zu verweigern, aber eine Kürzung um 25% sei durchaus angemessen, hieß es in der Urteilsbegründung des OLG Saarbrücken.
(OLG Saarbrücken (Az.: 5 U 395/09) am 6. Juli 2011)