Archiv der Kategorie: Juristisches

zu spät, zu spät, zu spät….

Ich wollte nur schnell vorbei hoppeln und sagen, dass ich momentan kaum Zeit habe.
Das fiese Arbeitsleben hat mich eiskalt erwischt. Seit 01.06. bin ich nämlich im juristischen Vorbereitungsdienst des Landes Niedersachsens.
Das süße Leben als Arbeitsloser war irgendwie entspannter…..
Keine Ahnung, welche Auswirkungen das auf das Blog hier haben wird, aber tägliche Artikel werden wohl nur noch die Ausnahme sein.
Sorry. Ich hoffe, ihr bleibt mir trotzdem treu.

Eine extra Wurst bitte I

Als Freund dreirädriger Fahrzeuge ist man natürlich darauf spezialisiert, alles was mit selbigen zusammen hängt, zu entdecken. Ebenso wird das Umfeld in Mitleidenschaft gezogen, weil auch sie für dieses Thema sensibilisiert werden.
So fiel der besten Freundin von allen neulich § 1 Absatz 4 der Altfahrzeugverordnung auf:

§ 1 Anwendungsbereich
(1) Diese Verordnung gilt für Fahrzeuge und Altfahrzeuge einschließlich ihrer Bauteile und Werkstoffe. Unbeschadet von § 3 Abs. 4 gilt dies unabhängig davon, wie das Fahrzeug während seiner Nutzung gewartet oder repariert worden ist und ob es mit vom Hersteller gelieferten Bauteilen oder mit anderen Bauteilen bestückt ist, wenn deren Einbau als Ersatz-, Austausch- oder Nachrüstteile den einschlägigen Vorschriften über die Zulassung von Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen entspricht.
(2) Die §§ 9 und 10 gelten nicht für einen Hersteller, der ausschließlich Fahrzeuge im Sinne von Artikel 8 Abs. 2 Buchstabe a der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. EG Nr. L 42 S. 1, Nr. L 225 S. 6) herstellt oder importiert, und nicht für die von ihm hergestellten oder importierten Fahrzeuge (Kleinserienregelung). Ob die Voraussetzungen nach Satz 1 zutreffen, entscheidet das Kraftfahrt-Bundesamt auf Antrag.
(3) Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung im Sinne von Artikel 4 Abs. 1 Buchstabe a zweiter Anstrich der Richtlinie 70/156/EWG vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. EG Nr. L 42 S. 1, Nr. L 225 S. 4) sind von den Anforderungen nach § 5 Abs. 1 ausgenommen. Ausgenommen von den Anforderungen nach § 8 Abs. 2 sind Ausrüstungsgegenstände, die nicht speziell für den Einsatz der in Satz 1 bezeichneten Fahrzeuge hergestellt wurden.
(4) Für dreirädrige Kraftfahrzeuge gelten nur die §§ 1 bis 5.
(5) Den Vorschriften dieser Verordnung unterliegen die Wirtschaftsbeteiligten sowie die Besitzer, Eigentümer und Letzthalter von Altfahrzeugen.

Nicht das diese Beschränkung irgendeine sinnvolle Erleichterung für den gemeinen Dreiradfreund hätte… einfach im Garten verbuddeln ist trotzdem nicht. Aber Hauptsache ne extra Wurst.
Mal sehen, was mir noch so an gesetzlichen Ausnahmen über den Weg läuft. Ich fange vorsichtshalber mal ne Artikel-Serie an.
Die Ausnahme von der Feinstaubverordnung dürfte ja schon gemeinhin bekannt sein.

Der Untergang der Musikindustrie Anno 1977

Prof. Dr. Henning Ernst Müller hat in den Kommentaren zu seinem Beck-Blog-Beitrag „Die Filesharing-Debatte: Soll die Internetnutzung (staatlich bzw. privat) überwacht werden, um Urheberrechtsverstöße zu verhindern?“ einen sehr schönen Spiegel Artikel vom 18.04.1977 verlinkt.
Kurzzusammenfassung: „Leerkassetten machen der Musikkultur den Garaus. Schulklassen kaufen nur noch eine LP und kopieren sie dann schamlos mit dem Kassettenrecorder. Oder die Konsumenten tun das ganz kostenlos, indem sie Radiosendungen einfach mitschneiden! Unerhört! Die Musikindustrie schäumt: Die moderne Kassettentechnik bedeutet spätestens 1990 den Untergang…“
Was habe ich gelacht! Ein schönes Lobby-Zeitdokument. Aber lest selbst:
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-40915958.html

Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch

Auch euch, lieben Lesern, wünschen Die Rote Lola, Der Bug, King Kong, Sir Edward und ich frohe Weihnachten:
Weihnachtsgruß 2009
Und sollten wir uns vorher nicht mehr lesen, so wünschen wir euch natürlich auch einen guten Rutsch ins neue Jahr!
Lasst euch reich beschenken und genießt die Zeit im Kreis eurer Lieben.
Auf dass eure Hoffnungen und Wünsche für 2010 sich erfüllen!

Return of the Living Dead

Unsere Eier in der Wüste
Ich wollte nur gerade mal sagen, dass wir wohlbehalten wieder zurück sind und das die Tour nahe an unbeschreiblich überwältigend war.
Ich habe eine Papier-Tagebuch geführt, dass ich im laufe der Zeit zusammen mit den Fotos online stellen werde.
Für die Zwischenzeit empfehle ich das Rallye-Tagebuch der Orgs und die Berichterstattung von Auto Motor Sport.

Damit ihr wisst, wann auch von uns die Rede ist: Wenn in einem Artikel von den Teams TEAM 204 – „GOURMETFLIZZA“, TEAM 202 – „ELKE POHN“ (Bei AMS fälschlicherweise „Al Capone“ genannt) oder TEAM 159 – „ÖLTANKER“ die Sprache ist, waren auch immer die Cobras live mit dabei. Wir waren bis zum Schluss eine untrennbare Crew.
Also: Bis die Tage und schön wieder hier zu sein!