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Zweiradler sind rechts. Zumindest relativ…

Habichtfreak war so freundlich mich auf diesen Thread im Simsonforum hin zu weisen.

In Kurzform geht es darum, ob ein Zweiradfahrer (Mofa, Kleinkraftrad, Motorrad, etc.) auch innerhalb seiner rechten Fahrspur möglichst weit rechts fahren muss.

Dies führt nämlich häufig dazu, dass sich PKW-Fahrer genötig fühlen auch bei Gegenverkehr zu überholen und so alle Beteiligten zu gefährden.

Da der Paragraphendschungel mein täglich 2-Takt-Gemisch finanziert, will ich mal versuchen ein wenig fundierte juristische Kenntnisse zu der Diskussion bei zu tragen:

Bezüglich des Fahrens in der Mitte der (einzigen) rechten Spur ist die Gesetzeslage leider nicht eindeutig. Daher muss ich dafür ein wenig weiter ausholen:

§ 2 StVO sagt in Absatz zwei:
„Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, ….“

Das bezieht sich auf das Rechtsfahrgebot aus Absatz 1. Man muss also nicht nur (im Normalfall) immer die rechte Spur einer Straße nehmen, sondern auch auf dieser immer möglichst weit rechts fahren.

Allerdings darf dieses Gebot nicht so weit führen, dass man sich selbst in Gefahr begibt bzw. einen andere gefährden.
§ 1 Absatz zwei StVO sagt: „Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“

Die Leute dürfen einen Krad-Fahrer also nicht so überholen, dass er gefährdet wird (Gegenverkehr, zu geringer Seitenabstand, etc.).
Das sie das trotzdem immer wieder machen, ist natürlich jedem von uns bewusst.

Dagegen kann man aber nix machen (außer natürlich alle anzeigen…).

Scheint also auf den ersten Blick aussichtslos mit in der Mitte fahren.

Allerdings gibt § 2 Absatz zwei StVO einem mit dem Wort „möglichst“ einen sehr weiten Spielraum…
Wenn es einem nicht möglich ist, weiter rechts als in der Mitte einer Fahrbahn zu fahren, ohne dass man sich selbst (durch die Überholvorgänge anderer) gefährdet, kann einem keiner ans Zeug flicken.
Darüber hinaus hat man auch noch selbst §1 StVO auf seiner Seite. Der gilt ja auch für uns Moppedfahrer….
Dadurch, dass wir ganz rechts außen fahren, ermutigen wir den hinter uns Fahrenden zu einem (auch für ihn) gefährlichen Überholmanöver….
Das ist also auch nicht erlaubt und spricht also weiterhin für ein Fahren in der Mitte.
Normales (gesetzeskonformes) Überholen ist dem nachfolgenden Verkehr bei freier Gegenspur ja immer noch möglich (er wird also nicht von dir [mehr also von einem normalen PKW] behindert).

Es ist daher trotz § 2 StVO zulässig mit seinem Krad in der Mitte der rechten Fahrspur zu fahren! Ein Bußgeld dürfte es dafür nicht geben.

Sollten Fahrschullehrer/Ordnungshüter/andere Kraftfahrer anderer Ansicht sein, so bin ich auf ihre Argumente gespannt. Ich lasse mich da gerne überzeugen.

Was allerdings verboten ist, ist das fahren ganz links in der rechten Spur. Da kann man sich mit „möglichst“ nicht mehr raus reden. Auch ist man verpflichtet, sofern es der Verkehr zu lässt (also z.B. auf freier Strecke ohne Fahrzeuge hinter einem) ganz rechts zu fahren, um den Sicherheitsabstand zum Gegenverkehr zu maximieren.

P.S.: Das obige stellt nur meine persönliche Meinung dar und ist kein verbindlicher Rechtsrat!

Des Führers 1000-jähriges Reich – Live in meiner Garage!

Als Jurist stolpert man ja immer wieder über Gesetze und Verordnungen, die man im ersten Moment für Scherze hält.
So war es auch, als ich im Zusammenhang mit einem Nachbarschaftsstreit über die
Reichsgaragenordnung (RGaO)
stolperte.
Kein Scherz! Die gibts wirklich. Hat 203 Seiten. Und sie ist noch immer in Kraft!
Sie regelt z.B. bis heute in Deutschland und Österreich wie viele Parkplätze man bei der Bebauung eines Grundstücks anlegen muss.
Wenn es euch interessiert, bekommt ihr sie hier im Volltext.

Bei näherer Recherche bin ich dann noch auf diesen Auszug gestoßen:

„Der Endsieg der Reichsgaragenordnung
In der „Ganze Woche“ vom 17.12.04 stand unter dem Titel
„Hitlers Wille, Hitlers Freude“ in einem Artikel des Verkehrsexperten Professor Koblacher zu lesen:
In der gesamten Geschichte der Menschheit und des Siedlungswesens hat es eine derart menschenverachtende Bestimmung nicht gegeben, wie sie Hitler am 17. Februar 1939 eingeführt hat: die Reichsgaragenordnung.
Die Präambel zur Reichsgaragenordnung, die auch heute die Grundlage aller Bauordnungen in Österreich und Deutschland ist, sofern es sich um das Verkehrssystem handelt, beginnt mit den Worten: „Die Förderung der Motorisierung ist das vom Führer und Reichskanzler gewiesene Ziel.“
(…) Lebensraum für das Auto war das Ziel dieser Garagenordnung, ohne Wenn und Aber, auf Kosten aller anderen Werte. Die Faszination des Autos ist so groß, dass der Mensch diese diktatorische Maßnahme bis heute widerspruchslos akzeptiert und die kühnsten Träume Hitlers auf diese Art und Weise erfüllt.
Das menschenverachtende politische System wurde zum Glück nicht nur abgeschafft, sondern sogar gesetzlich verboten, seine technische Ausführung hingegen erfreut sich bis heute weltweiter Anwendung.
Jetzt wissen wir es also, das größte Verbrechen der Nazis war die Reichsgaragenordnung.
Und obwohl das Großdeutsche Reich nimmer bis Hammerfest, El Alamein und Stalingrad reicht, ja nicht einmal mehr von der Maas bis an die Memel und von der Etsch bis an den Belt, erfreut sich gerade dieses menschenverachtendste NS-Gesetz sogar weltweiter Anwendung.
Hat der Führer zumindest hinblicklich Reichsgaragengesetz den Krieg gewonnen und damit die Weltherrschaft der Automobilsten durchgesetzt?
ENTNOMMEN AUS:
http://www.antifa.co.at/news/scherz/“

Der Artikel ist natürlich sehr polemisch und ein klassisches Antifa-Werk, aber mit gesunder Distanz durchaus amüsant.
Der Reichsgaragenordnung verdanken wir es übrigens auch, dass wir unsere Moppeds nicht mehr in der Wohnung parken dürfen.

Kennzeichen wechsel dich II

Vor einiger Zeit hab ich ja schon mal über die verstärkten Gerüchte um das hoffentlich bald kommende Wechselkennzeichen für PKW geschrieben. Ich hab danach ne E-Mail an den zuständigen Staatssekretär Herrn MdB Scheuer geschickt.
Kurz danach bekam ich schon eine freundliche Antwort per E-Mail. Heute bekam ich überraschenderweise noch eine längere Antwort, die ich euch nicht vorenthalten will:
Schreiben von MdB Scheuer
Na das klingt doch schon mal gut. Da bin ich gespannt, wie lange die ganze Sache dauern wird, bis es da nen hübsches kleines Gesetz zu gibt.

unterhaltsamer Start

So, meine erste Woche am Amtsgericht Bersenbrück habe ich hinter mir.
Unter anderem hatte ich ein Verfahren gegen einen Veranstalter von Swinger-Reisen und gerade sitze ich an einem Urteil gegen jemanden, der den Auskunfstdienst – „Nadja, geile Weiber“ in Anspruch genommen hat und nicht zahlen möchte….unterhaltsamer Start bisher. Wobei ich bei letzterem noch immer rätsele, welche Auskünfte Nadja wohl erteilt. Wetter? „Heute feucht.“ Telefonnummern? „Meine Freundinnen erreichst du unter…“

zu spät, zu spät, zu spät….

Ich wollte nur schnell vorbei hoppeln und sagen, dass ich momentan kaum Zeit habe.
Das fiese Arbeitsleben hat mich eiskalt erwischt. Seit 01.06. bin ich nämlich im juristischen Vorbereitungsdienst des Landes Niedersachsens.
Das süße Leben als Arbeitsloser war irgendwie entspannter…..
Keine Ahnung, welche Auswirkungen das auf das Blog hier haben wird, aber tägliche Artikel werden wohl nur noch die Ausnahme sein.
Sorry. Ich hoffe, ihr bleibt mir trotzdem treu.