Sein Name ist Bond, Bond Minicar…

Im Reliantforum hat vor einiger Zeit jemand einen Bond gekauft. Bond war Reliants größter Konkurrent auf dem Threewheeler-Markt. Bonds Markenzeichen war bis Mitte der 60er (da wurden sie von Reliant aufgekauft) ein herrlich britisches Antriebskonzept. Ein Bild sagt mehr als tausend Worte:

Wie zu sehen ist, bilden Motor, Getriebe und Vorderrad eine Einheit, welche sich per Lenkrad zwecks Lenkeinschlag um annähernd 90° drehen lässt. Angetrieben wurden die Bonds von Motorradmotoren, welche lange Zeit noch Zweitakter waren. Die Abstammung vom Motorrad brachte es mit sich, dass die Bond-Fahrzeuge (ebenso wie Lola) keinen Rückwärtsgang besaßen, was allerdings durch den winzigen Wendekreis etwas ausgeglichen wurde. Die Abstammung vom Motorrad brachte ebenfalls ein grandioses Detail mit sich: Auf dem Foto links vom Motor seht ihr eine Fußraste, mit der man den Motor ankicken kann!
Stellt euch mal die geile Show vor, wenn ihr auf dem Aldi-Parkplatz die Motorhaube von eurem Auto aufmacht, reinsteigt, kräftig tretet und es dann anspringt. Dann wieder lässig raussteigen, freundlich in die Runde grinsen, reinsetzen und losfahren… ein Traum!
Durch diese Lenkungs-Motorkonstrukion sind natürlich auch die Proportionen eines Bond etwas gewöhnungsbedürftig:

Neben dem hier gezeigten Saloon gab es natürlich noch eine Estate-/Lieferwagenvariante:
Photobucket
und ein herzallerliebstes Cabrio:


Abschließend noch ein kleines Video vom betörenden Motorsound:

Hmmm, Motorrad-Zweitaktmotor und kein Rückwärtsgang…. damit kenne ich mich aus und wäre auch ein Stück näher an Lola…
Nimm doch mal jemand diese ganzen Äpfel hier weg! Verdammte Versuchung!

P.S.: Das hier ist, wie ich gerade sehe, mein 200. Artikel… Ich danke euch für eure Treue (und auch exakt 150 Kommentare). Auf die nächsten 200 🙂

5 Gedanken zu „Sein Name ist Bond, Bond Minicar…“

  1. Nun ist es an mir meinen Consigliere auf §39 der StVZO zu verweisen: „Kraftfahrzeuge – ausgenommen einachsige Zug- oder Arbeitsmaschinen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 400 kg sowie Krafträder mit oder ohne Beiwagen – müssen vom Führersitz aus zum Rückwärtsfahren gebracht werden können.“
    Aber es besteht Grund zur Hoffnung. Laut einer Diskussion, die ich vor kurzem im Deutschlandfunk (und da sag‘ du noch mal, der Sender tauge nichts) gehört habe, steht der Paragraph auf der Liste der Paragraphen, deren Fortbestand im Zuge eines Bürokratiebabbaus überprüft werden sollte. Zitat: „Wer würde sich schon ein Auto ohne Rückwärtsgang kaufen?“

  2. Ja, ich gebe zu, dass der §39 StVZO eine Hürde darstellt. Allerdings gibt es da Hoffnung:
    1. Wird die StVZO momentan ja reformiert und in die FeV, FZV, FGV und FBV überführt. Ich vermute, dass der Paragraph dabei wohl verschwinden wird. (Siehe Zitat.)
    2. Dürfen TÜV-Prüfer (bzw. die Landkreise) ja auch Ausnahmegenehmigungen erteilen. Ich denke, dass das bei einem solchen Oldtimer möglich wäre. Da würde sich bestimmt ein verständnisvoller Mensch finden, der die erteilt. Zumal die Kisten ja wenig mehr als nen Duo wiegen und sich somit im Notfall auch ganz gut von Hand bewegen lassen dürfen.

    Zum Zitat: Rückwärtsgang ist was für Spießer. Genauso wie vier Räder.

    Zum Reliant-bericht: Juhuuu! Gut das ich der absolute Fußball-Loser bin! Jetzt muss ich nur noch den FC Portsmouth dazu bringen, mich in den Kader aufzunehmen.

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