Zwischenzeitig etwas Konservenkost:
Vor einigen Wochen war ich in der Fahrschule.
Es war einfach an der Zeit, dass ich auch mal den Führerschein mache.
War ja kaum mehr auszuhalten.
Ja, nee…“B“ hatta natürlich.
Aber am Agrarhaken durfte ich bisher nur Schubkarren ziehen.
Das ist nun vorbei:
Freunde von mir hatten in Braunschweig die Fahrschule Rüdebusch aufgetan, welche für den neuen B96-Führerschein (siehe mein alter Beitrag hier im Blog) eine preislich unschlagbare Gruppenschulung angeboten haben. Statt der üblichen 340 € für die Einzelschulung kostete das Zertifikat nun nur noch schlanke 140 €.
Die Schulung selbst war an einem Tag gegessen und informativ sowie unterhaltsam. Ok, die neue A-Klasse ist nicht so mein Fall, aber das Lenkrad ist schön griffig und die Sitze gut geformt. Der Fahrlehrer war sehr nett und wir konnten reihum dumme Fragen stellen und uns beim rückwärts-berg-auf-um-die-Kurve-setzen ausreichend blamieren.
Für die Umschreibung kamen dann nochmal knapp 60€ beim Straßenverkehrsamt hinzu. Nach zwei Wochen konnte ich den neuen „Lappen“ abholen:
Die Dame am Tresen fragte mich, ob alle Eintragungen richtig wären.
Ein kurzer Blick, eifriges Nicken und weg.
Standen da doch plötzlich Eintragungen bei Klasse „A“ und „A1“.
Hammer! Hab ich Plötzlich auch den Mopped-Schein?!
Hört man ja immer wieder, dass da bei der Umschreibung Fehler gemacht werden….
Pustekuchen!
Diese verdammten Schlüsselnummern.
Fragt man Tante Google nach 79.03 & 79.04 so erfährt man folgendes:
Im Januar 2013 erging eine Führerscheinreform, nach der man für das Fahren von Dreirädern (insb. Trikes) einen Motorradführerschein braucht. Bis zum Januar 2013 durfte man Trikes aber noch mit dem Autoführerschein der Klasse B fahren. Die Leute, die ihren B Führerschein vor Januar 2013 gemacht haben, dürfen damit aber weiterhin Trikes fahren. „Besitzstandswahrung“ und so. Die Leute, die ihren B Führerschein nach Januar 2013 gemacht haben, dürfen damit keine Trikes mehr fahren.
Schräubchen muss also später die Klasse A und A1 machen, um Papas Reliant fahren zu dürfen.
Um dem geneigten Schutzmann die Unterscheidung zu erleichtern, wurden die obigen Schlüsselnummern eingeführt.
Ich darf nun also Dreiräder (79.03) und Dreiräder mit Anhänger bis 750 Kg (79.04) fahren. Super.
Lediglich ohne Schlüsselnummer wären es vollwertige „A“ und „A1“-Klassen.
Generell empfehle ich die Lektüre der möglichen Schlüsselzahlen.
Da finden sich sehr lustige Einschränkungen!
Lustig war auch direkt die erste Verwendung des neuen Führerscheins. Der lokale Hängerhökerer hatte von B96 noch nie was gehört und musste erst das Internet befragen, ob er mir den großen Doppelachs-Umzugsanhänger mitgeben darf. „Man lernt ja nie aus…“ war sein Kommentar.
Mal ne bescheidene Frage, mit B kannst du doch auch große Anhänger ziehen, mein silbernes Coupe hat eine Anhängelast von gebremsten 1,4tonnen, damit komme ich ja nie über dir 3,5tonnen…
Oder kann der Combo so viel ziehen?
Mir ging es bei dem Schein auch eher um größere Anhänger. Z.B. Autotransportanhänger, Die haben eine zGM von 2,5t. Der Combo hat eine zGM von 1,7t. Da reichen die 4,25t gerade so.
Bei Anhängern mit einer zGM von mehr als 750 kg genügt die Klasse B ja nur, wenn:
– die zGM des Anhängers kleiner ist als die Leermasse des Zugfahrzeugs und
– die zGM der beiden (Zugfahrzeug + Anhänger) in der Summe 3500 kg nicht übersteigt
-> Also theoretisch 1750 kg PKW Leermasse + 1749 kg Anhänger zGM = Gespann mit 3,499 t
Einen Autotransportanhänger kannst du also mit B nicht hinter dein Coupé (oder den Combo) hängen.
Ist diese Regelung mit zGm < Leermasse nicht inzwischen auch wieder gekippt?
Und wieder ein Stück schlauer….
Das die auch immer an diesen Gesetzen rumdocktern müssen.
Du hast recht seit der Reform in 2013 gilt nur noch die zulässige Gesamtmasse als maßgebende Größe.
Hier gibt es sehr anschauliche Beispiele und Erklärungen:
http://www.tuev-nord.de/de/allgemeine-infos/zugkombinationen-3155.htm
„Man lernt ja nie aus…“
Um sich das mal vorstellen zu können. Am coupe darf ich bis zu 1,4t ziehen, aber keinen Autoanhänger, weil ich über die 3,5t komme… Aber am 3,5t Transporter darf ich mit B bis zu 750kg ziehen, mit deiner B96 aber auch nur max. 750kg. Ich müsste mir also ein drittes Zugfahrzeug suchen, was max. 1,75t zGM wiegt aber 2,5t ziehen darf, was schon schwierig wird.
ich denke nämlich schon eine Weile über BE nach. Konnte das Problem aber mit Baumaterialien und reichlicher Beladung meines Anhängers umschiffen, oder halt den Transport fahren…
Gratuliere zur Lappenerweiterung. Die irreführenden Eintragungspraktiken ließen mich auch mal eine Zeit lang glauben, ich dürfte aufgrund eines Behördenversehens mit 40-Tonnern cruisen. Tatsächlich sieht der neue Führerschein die Kategorie „bis 7,5 to“ nicht mehr vor und da wird kompliziert drumherumgeschlüsselt.
Von mir auch beste Glückwünsche zur Erweiterung deiner Fahrberechtigung! Ich überlege mir seit einigen Monaten, ob ich den LKW Schein machen soll. Bin gespannt, ob ich mich dazu überwinden kann! 🙂