Zwischenzeitig etwas Konservenkost:
Vor einigen Wochen war ich in der Fahrschule.
Es war einfach an der Zeit, dass ich auch mal den Führerschein mache.
War ja kaum mehr auszuhalten.
Ja, nee…“B“ hatta natürlich.
Aber am Agrarhaken durfte ich bisher nur Schubkarren ziehen.
Das ist nun vorbei:
Freunde von mir hatten in Braunschweig die Fahrschule Rüdebusch aufgetan, welche für den neuen B96-Führerschein (siehe mein alter Beitrag hier im Blog) eine preislich unschlagbare Gruppenschulung angeboten haben. Statt der üblichen 340 € für die Einzelschulung kostete das Zertifikat nun nur noch schlanke 140 €.
Die Schulung selbst war an einem Tag gegessen und informativ sowie unterhaltsam. Ok, die neue A-Klasse ist nicht so mein Fall, aber das Lenkrad ist schön griffig und die Sitze gut geformt. Der Fahrlehrer war sehr nett und wir konnten reihum dumme Fragen stellen und uns beim rückwärts-berg-auf-um-die-Kurve-setzen ausreichend blamieren.
Für die Umschreibung kamen dann nochmal knapp 60€ beim Straßenverkehrsamt hinzu. Nach zwei Wochen konnte ich den neuen „Lappen“ abholen:
Die Dame am Tresen fragte mich, ob alle Eintragungen richtig wären.
Ein kurzer Blick, eifriges Nicken und weg.
Standen da doch plötzlich Eintragungen bei Klasse „A“ und „A1“.
Hammer! Hab ich Plötzlich auch den Mopped-Schein?!
Hört man ja immer wieder, dass da bei der Umschreibung Fehler gemacht werden….
Pustekuchen!
Diese verdammten Schlüsselnummern.
Fragt man Tante Google nach 79.03 & 79.04 so erfährt man folgendes:
Im Januar 2013 erging eine Führerscheinreform, nach der man für das Fahren von Dreirädern (insb. Trikes) einen Motorradführerschein braucht. Bis zum Januar 2013 durfte man Trikes aber noch mit dem Autoführerschein der Klasse B fahren. Die Leute, die ihren B Führerschein vor Januar 2013 gemacht haben, dürfen damit aber weiterhin Trikes fahren. „Besitzstandswahrung“ und so. Die Leute, die ihren B Führerschein nach Januar 2013 gemacht haben, dürfen damit keine Trikes mehr fahren.
Schräubchen muss also später die Klasse A und A1 machen, um Papas Reliant fahren zu dürfen.
Um dem geneigten Schutzmann die Unterscheidung zu erleichtern, wurden die obigen Schlüsselnummern eingeführt.
Ich darf nun also Dreiräder (79.03) und Dreiräder mit Anhänger bis 750 Kg (79.04) fahren. Super.
Lediglich ohne Schlüsselnummer wären es vollwertige „A“ und „A1“-Klassen.
Generell empfehle ich die Lektüre der möglichen Schlüsselzahlen.
Da finden sich sehr lustige Einschränkungen!
Lustig war auch direkt die erste Verwendung des neuen Führerscheins. Der lokale Hängerhökerer hatte von B96 noch nie was gehört und musste erst das Internet befragen, ob er mir den großen Doppelachs-Umzugsanhänger mitgeben darf. „Man lernt ja nie aus…“ war sein Kommentar.