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Zweiradler sind rechts. Zumindest relativ…

Habichtfreak war so freundlich mich auf diesen Thread im Simsonforum hin zu weisen.

In Kurzform geht es darum, ob ein Zweiradfahrer (Mofa, Kleinkraftrad, Motorrad, etc.) auch innerhalb seiner rechten Fahrspur möglichst weit rechts fahren muss.

Dies führt nämlich häufig dazu, dass sich PKW-Fahrer genötig fühlen auch bei Gegenverkehr zu überholen und so alle Beteiligten zu gefährden.

Da der Paragraphendschungel mein täglich 2-Takt-Gemisch finanziert, will ich mal versuchen ein wenig fundierte juristische Kenntnisse zu der Diskussion bei zu tragen:

Bezüglich des Fahrens in der Mitte der (einzigen) rechten Spur ist die Gesetzeslage leider nicht eindeutig. Daher muss ich dafür ein wenig weiter ausholen:

§ 2 StVO sagt in Absatz zwei:
„Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, ….“

Das bezieht sich auf das Rechtsfahrgebot aus Absatz 1. Man muss also nicht nur (im Normalfall) immer die rechte Spur einer Straße nehmen, sondern auch auf dieser immer möglichst weit rechts fahren.

Allerdings darf dieses Gebot nicht so weit führen, dass man sich selbst in Gefahr begibt bzw. einen andere gefährden.
§ 1 Absatz zwei StVO sagt: „Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“

Die Leute dürfen einen Krad-Fahrer also nicht so überholen, dass er gefährdet wird (Gegenverkehr, zu geringer Seitenabstand, etc.).
Das sie das trotzdem immer wieder machen, ist natürlich jedem von uns bewusst.

Dagegen kann man aber nix machen (außer natürlich alle anzeigen…).

Scheint also auf den ersten Blick aussichtslos mit in der Mitte fahren.

Allerdings gibt § 2 Absatz zwei StVO einem mit dem Wort „möglichst“ einen sehr weiten Spielraum…
Wenn es einem nicht möglich ist, weiter rechts als in der Mitte einer Fahrbahn zu fahren, ohne dass man sich selbst (durch die Überholvorgänge anderer) gefährdet, kann einem keiner ans Zeug flicken.
Darüber hinaus hat man auch noch selbst §1 StVO auf seiner Seite. Der gilt ja auch für uns Moppedfahrer….
Dadurch, dass wir ganz rechts außen fahren, ermutigen wir den hinter uns Fahrenden zu einem (auch für ihn) gefährlichen Überholmanöver….
Das ist also auch nicht erlaubt und spricht also weiterhin für ein Fahren in der Mitte.
Normales (gesetzeskonformes) Überholen ist dem nachfolgenden Verkehr bei freier Gegenspur ja immer noch möglich (er wird also nicht von dir [mehr also von einem normalen PKW] behindert).

Es ist daher trotz § 2 StVO zulässig mit seinem Krad in der Mitte der rechten Fahrspur zu fahren! Ein Bußgeld dürfte es dafür nicht geben.

Sollten Fahrschullehrer/Ordnungshüter/andere Kraftfahrer anderer Ansicht sein, so bin ich auf ihre Argumente gespannt. Ich lasse mich da gerne überzeugen.

Was allerdings verboten ist, ist das fahren ganz links in der rechten Spur. Da kann man sich mit „möglichst“ nicht mehr raus reden. Auch ist man verpflichtet, sofern es der Verkehr zu lässt (also z.B. auf freier Strecke ohne Fahrzeuge hinter einem) ganz rechts zu fahren, um den Sicherheitsabstand zum Gegenverkehr zu maximieren.

P.S.: Das obige stellt nur meine persönliche Meinung dar und ist kein verbindlicher Rechtsrat!

Ein Stern am Motorradhimmel

Ihr findet den Bug cool, aber euer Herz schlägt eher für Motorräder? Die C1 von BMW ist euch zu lahm?
Kein Problem. Auch da gibts was aus dem Hause Reliant!
Die Quasar:
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Sie gehört zur seltenen Gattung der „feet forward„-Motorräder. Angetrieben wird sie (neben einigen anderen Motoren) von Reliants bekanntem 850ccm-Motor:

Einen ganz guten Eindruck gibt dieses Video von einem Replika:

Weitere Informationen findet ihr bei Interesse unter oben verlinktem Wikipedia-Artikel oder auf dieser Seite. Allerdings ist es schwer an eine dieser Maschinen zu kommen. Die sind alle in festen Liebhaberhänden. Wobei sie selbst mich sehr reizen würde….