Robin mit deutscher Zulassung

Bei Mobile.de ist ein Reliant Robin mit regulärer Zulassung (!!) aufgetaucht:

Robin MK I mit regulärer Zulassung gibt es schon in Deutschland. Das ist aufgrund ihres Alters (gebaut bis 1981) nicht so problematisch, da viele der neueren Vorschriften für sie nicht gelten. Bei diesem Exemplar handelt es sich jedoch um einen Robin MK II, Baujahr 1993! Es ist damit der Einzige mir bekannte MK II in Deutschland mit regulärer Zulassung. Wenn das mal keine rare Gelegenheit ist!
Ansonsten klingt die Verkaufsbeschreibung solide. Er soll komplett neu aufgebaut sein und es gibt ein paar Ersatzteile mit dazu.
Eine Schönheit ist er zugegebenermaßen nicht:

Auch im Innenraum wirkt er ein wenig abgerockt. Das kann jedoch auch an den verwendeten Materialien liegen. Die Qualität der Reliant- Fahrzeuge hat in den 90ern rapide abgenommen.
Allerdings ist der Preis von 2900€ durchaus fair, wenn er wirklich technisch Tip-Top ist.

3 Gedanken zu „Robin mit deutscher Zulassung“

  1. Hallo!

    Ab Sonntag hole ich meinen 75er Robin in Holland ab, der noch in NL zugelassen ist.

    Die Scheckkartenpapiere aus NL und der „Besitzercode“ sind die einzigen Papiere und Nachweise die ich vom Besitzer bekomme.

    Ist das für eine Zulassung in Deutschland ausreichend (COC Papiere gibt’s nicht, wahrscheinlich mud ein Gutachter ran).

    Norbert aus Leichlingen, Rheinland
    confab@…….

    1. Disclaimer vorweg: Es ist schon ein paar Jahre her, dass ich das gemacht habe. Alles Folgende ist aus der Erinnerung und nicht mit (aktuellen) Primärquellen verifiziert. Bitte vor dem Holland-Ausflug noch einmal querchecken!

      Mir fällt dazu ein: Das Auto braucht Export-Dokumente. Hatte ich zumindest bei meinem Holland-Import. Wenn ich mich recht entsinne, bleiben die Kennzeichen in den Niederlanden üblicherweise dauerhaft am Fahrzeug. Bei einem Export klappt das natürlich nicht. Die niederländischen Kennzeichen müssen auch von einem Dienstleister eingezogen und vernichtet werden. Sie dürfen nicht herausgegeben werden.

      Das wäre auch bzgl. des Zeitplans zu berücksichtigen, weil so ein Laden ja geöffnet haben muss. (Wurde seinerzeit schon etwas eng für uns.)

      Das benötigte Dokument wäre „Kentekenbewijs Deel II“ für Export. Damit sollte dann die Zulassung in Deutschland auch klappen.

      Noch so eine Sache, die ich nur dunkel in Erinnerung habe: Der „Keuringsrapport“/“Keuringsbewijs“ (HU-Nachweis) vom niederländischen RDW wird (zumindest) in NRW anerkannt. Man kann das Auto also (theoretisch) direkt wieder damit zulassen. Spart vielleicht viel Zeit, Geld und Aufwand. Man muss bloß die Zulassungsstelle davon überzeugen.

      Wie immer gilt natürlich: Am besten mal unverbindlich mit etwas Zeit in Reserve bei der Zulassungsstelle auftauchen und freundlich nachfragen. Vielleicht brauchen die ohne CoC-Papiere ja doch ein Gutachten für die Einträge im Schein? (Auf dem „Kentekenbewijs Deel II“ steht kaum etwas drauf.)

      Viel Erfolg, Norbert! Und berichte mal wie es ablief (und bitte insbesondere, falls ich hier etwas falsch dargestellt haben sollte).

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert