Die Anschaffung des Combos war zugegebenermaßen ein Pokerspiel.
Ich hatte keinerlei Erfahrungswerte auf die ich in Bezug auf Erdgas als Antriebsform und Opel als Erdgasfahrzeugsproduzent zurückgreifen konnte.
Die technische und monetäre Seite dieser Entscheidung hat sich bisher jedoch als Gewinn herausgestellt.
Allerdings schien die monetäre Seite nur bis 2018 zu gelten.
Ab dann sollte nämlich der bisher geltende vergünstigte Steuersatz für Erdgas entfallen.
Bislang genießt Erdgas eine 80-prozentige steuerliche Vergünstigung gegenüber Superbenzin und gegenüber Diesel ca. 70 Prozent (Umgerechnet auf den Heizwertvergleich). Preislich bedeutet dies zurzeit in Deutschland einen über 60 Cent günstigeren Kraftstoff je Liter gegenüber bleifreiem Benzin.
Nach 2018 hätte jedoch nur noch der höhere Energiegehalt (und damit der geringere Verbrauch) zu einer Ersparnis gegenüber dem vergleichbaren Benzinmodell geführt.
Allerdings bin ich auf Seite 32 des neuen Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD auf eine Vereinbarung gestoßen, die ich euch nicht vorenthalten will:
„Die bis Ende 2018 befristete Energiesteuerermäßigung für klimaschonendes Autogas und Erdgas wollen wir verlängern.“
Jay!
Natürlich bleibe auch ich bei dem Wörtchen „wollen“ skeptisch, aber diese Aussage ist schon mal mehr, als es bisher gab!
Außerdem würde es mich auch sehr wundern, wenn die neue Regierung eine CO² Reduktion bei der Fahrzeugflotte erreichen will, die Europäische Kommission den Anteil von Erdgasfahrzeugen am europäischen Kraftfahrzeugbestand bis 2020 auf 10 % aller Fahrzeuge erhöht sehen möchte und dann die Steuern auf Erdgas erhöht werden.
Zumal die breite Elektromobilität wohl noch etwas länger auf sich warten lässt als 2020.
Also Vollgas!