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Hilfe im Fall der Fälle

Nachdem Sir Edward nun in den Startlöchern für den Alltagseinsatz steht, mache ich mir Gedanken, ob so ein Automobilclub mir nicht das Quäntchen Sicherheit geben könnte, dass mich auf richtig langen Touren entspannt cruisen lässt.
Also mal fix das Netz durchstöbert. In Betracht kommen:

Einen ganz kurzen Überblick liefert diese N24-Reportage:

Von AVD bis ADAC

Automobilclubs im Test

Von AVD bis ADAC - Automobilclubs im Test
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Eine kurze Selbstanalyse förderte bei mir als Bedarf hervor:

  1. Pannenhilfe vor Ort
  2. Rückführung des Fahrzeuges an den Wohnort

Das sind eigentlich die einzigen Dinge, die ich brauche. Pannenhilfe hat jede der Organisationen. Is also kein Unterscheidungsmerkmal.
Das mit der kostenlosen Rückführung hingegen ist schon wesentlich schwieriger. Meine Überlegung ist nämlich, dass mir eine Autowerkstatt bei Defekten in den seltensten Fällen helfen kann. Wer von denen kennt sich schon mit nem Reliant aus oder hat ne neue Zylinderkopfdichtung für den Rialto auf Lager?! Da man aber Reliants nicht selber abschleppen darf  (Wo will man vorne das Abschleppseil fest machen?), benötige ich jemanden mit einem Abschleppwagen mit durchgehender Ladefläche, welcher mich und Sir Edward zurück nach hause bringt. Bedarf festgestellt…..

Lediglich der ADAC (bei seiner PLUS-Mitgliedschaft) und der AvD (bei der OldtimerCard) bieten eine kostenfreie Rückführung des Fahrzeuges an.
Damit sind die anderen schon mal raus.
Mein Großvater ist im ADAC und die sind wie ne Sekte. Da bringen mich keine zehn Pferde rein. Zu viel Schnick-Schnack und Bauernfängerei. Vor „spezial-Mitglieds-Sonderangeboten“ vergisst man leicht, dass Pannenhilfe ihr eigentliches Geschäft sein sollte.
Zum Glück hilft die Kostenfrage als rationalerer Grund: ADACPlus = 79,50€/Jahr; AvD OldtimerCard = 49,-€/Jahr

Die AvD OldtimerCard ist darüber hinaus auch personenbezogen und nicht Fahrzeugbezogen. Da guckt die beste Freundin von Allen zwar traurig, aber ich bin genauso abgesichert, wenn ich mit einem unserer anderen Oldies unterwegs bin.

Die Stimmen im Netz bestärken mich weiterhin in meiner Tendenz zum AvD.
Ich lass mir mal Infomaterial zuschicken.

Skateboards für Lola

Auch für Lola hab ich mal wieder was gebastelt. Nachdem es nun in der Garage dank des Rallye-Eis etwas eng zu geht, habe ich das aktuelle Praktiker-Angebot wahrgenommen und mir dort für 5,99€ pro Stück drei Rollbretter geholt:

Schon als ich Lolas Felgen aufgearbeitet habe, habe ich festgestellt, wie praktisch meine Eigenbau-Transportrollen waren.
Die neuen Bretter haben nun den Vorteil, dass sie vier drehbare Rollen haben und bis 200Kg pro Stück belastbar sind. So kann ich Lola einfach auf sie drauf stellen und sie dann seitwärts in die Ecke der Garage schieben, ohne Angst haben zu müssen, irgendwo anzuecken.
Theoretisch könnte ich auch Sir Edward oder den Bug auf die Bretter stellen. Die wiegen ja auch jeweils weniger als 600 kg (und an keinem Rad mehr als 200 Kg).
Die Rollbretter sind aus Pressplatten und nicht gegen Umwelteinflüsse geschützt. Da sie aber bei mir die erhöhte Luftfeuchtigkeit in der Garage überleben müssen, habe ich sie noch etwas getunt. Erstmal mussten dazu die Aufkleber ab:

Die Biester klebten aber so hartnäckig, dass alles knibbeln nichts geholfen hat und ich zu größerem Kaliber greifen musste. Die Nylon-Bürste hat sie aber zuverlässig runter gerupft. Wenn auch mit etwas Holz. Schön ist anders, aber das ist an dieser Stelle auch egal.
Der nächste Schritt war der Lackauftrag. Hier geht eigentlich jeder Rest, sofern er wasserabweisend ist. Vaddern hatte noch eine angefangene Dose Parkett-Lack im Regal:

Der ist auch noch hoch abriebfest und auch etwas resistenter gegen Stöße. Kann nicht schaden.
Oben kamen zwei Schichten drauf, die Unterseite und die Ränder müssen sich mit einer begnügen.
Sobald der Lack trocken ist, schraube ich noch jeweils zwei Leisten an die kurzen Enden, auf Höhe der Rollen, so dass das darauf stehende Fahrzeug nicht von dem Brett rollen kann, bzw. es hoch klappt.

Fundstück

Im Schwalbennest taucht regelmäßig die Frage auf, wie man Eigentümer einer gefundenen Schwalbe werden kann.
Die Ausgangslage ist dabei immer sehr ähnlich: Schwalbenfreund X spaziert in der Stadt A durch die Gegend und sieht in einer dunklen Seitengasse eine Schwalbe stehen. Bei näherer Betrachtung stellt er fest, dass sie seit langer Zeit nicht mehr bewegt wurde (Reifen platt, Moos auf dem Sitzpolster, etc.). Daraufhin beschließt er, dass Fahrzeug zu retten. Er klingelt bei allen Nachbarn und fragt nach dem Eigentümer. Niemand kennt ihn, aber jeder weiß, dass die da schon ewig steht. Er pinnt einen Zettel an die Schwalbe. Niemand meldet sich. Also was nun?
Einfach Schloss aufbrechen und nach Hause schieben? Hmmm, lieber nicht. Egal wie ranzig das Dingen ist: Es wäre immer noch ein Diebstahl und auch Sachbeschädigung! Und das Risiko, dass das raus kommt, wenn sie eines Morgens mal nicht mehr in der Gasse steht ist recht hoch. Zumal ja mittlerweile auch jeder in der Nachbarschaft weiß, dass man an der Kiste interessiert ist….
Aber nicht den Kopf hängen lassen: Es gibt einen legalen Weg für lau an die Schwalbe zu kommen:
Der Fund gemäß §§ 965ff. BGB.
Das Prozedere ist dann folgendes:

1. Der Schwalbenfreund zeigt dem Fund/-Bürgerbüro (Oder alternativ, aber nicht ganz so geeignet, der Polizei/ der Stadtreinigung) den Fund der Schwalbe gemäß § 965 II BGB an. Also einfach hingehen, Sachbearbeiter aussuchen und sagen: „In der XY-Straße steht seit Jahren ein Moped, dass anscheinend niemandem gehört. (Begründungen und Ausführungen, warum es da schon ewig steht folgen nun.) Ich möchte es als Fund melden.“
2. Er bietet dann an, das Schwälbchen gemäß § 966 I BGB bei sich zuhause in Verwahrung zu nehmen. (Wichtig: An die Haftung gemäß § 968 und die Herausgabepflicht gemäß § 967f. denken!)
3. Jetzt kommt der beste Teil: Nun weißt der Vogelfreund die Behörde (gerne auch nachdrücklich und mehrmals) bei der er den Fund anzeigt drauf hin, dass er gemäß § 973 I BGB das Eigentum an dem Schwälbchen erwerben möchte.
4. Nach dem Ablauf von 6 Monaten ist sie dann offiziell seine und der frühere Eigentümer kann ihm nix mehr.
5. Im Freudentaumel sollte er dran denken, sich von der Behörde den Eigentumserwerb schriftlich bestätigen zu lassen (Rahmennummer und Motornummer), damit es keine Probleme bei der Neubeantragung der Papiere und einer eventuellen Diebstahlsanzeige des früheren Eigentümers gibt.

Es kann nicht schaden, wenn man sich die einschlägigen §§ ausdruckt und mit zum Amt nimmt. Sollte man das Fahrzeug in einer größeren Stadt finden, ist die ganze Geschichte meist sehr einfach. Dort haben die Sachbearbeiter schon mal von sowas gehört und sind froh, dass sie sich nicht selbst um die Entsorgung kümmern müssen.

In einer Kleinstadt oder auf dem Lande sieht die Sache meist schwieriger aus. Die erste Frage ist meistens: „Sowas geht?!“ und danach wird auch gerne gesagt, dass ein Eigentumserwerb nicht möglich sei, weil über das Nummernschild der Eigentümer ja noch ausfindig gemacht werden kann und das Fahrzeug somit kein „Fund“ im Gesetzessinne ist. Dies ist aber nur zum Teil richtig.
„Verloren“ im Gesetzessinne ist eine Sache (gemäß Palandt/Bassenge, 66. Auflage, 2007, Vorb. v. § 965 Rn. 1), wenn sie besitzlos aber nicht herrenlos ist. Nicht besitzlos sind liegengelassene und versteckte Sachen, deren Lage dem Eigentümer bekannt ist und deren Wiedererlangung jederzeit möglich ist. Ebenfalls nicht besitzlos sind Sachen, die gestohlen wurden, oder die verlegt wurden, aber deren Lage noch nicht endgültig vergessen ist. Als verloren gelten allerdings Sachen, an denen der Besitzer (nicht zu verwechseln mit Eigentümer!) seinen Besitz aufgegeben hat. (Hat er auch das Eigentum aufgegeben könntet ihr die Schwalbe einfach so mitnehmen, allerdings sind die Anforderungen an die Vermutung SEHR hoch! Selbst bei Sperrmüll ist sie umstritten…) Dadurch, dass der Eigentümer die Schwalbe über lange Zeit Wind, Wetter, Vandalismus und Verfall (nicht mehr verkehrstauglich) ausgesetzt hat, ist zu vermuten (hier sind die Anforderungen geringer als beim Eigentum), dass er seinen Besitz an ihr aufgegeben hat. Damit ist sie dann eine Fundsache. Punkt. Aus.
Ob der Eigentümer noch ausfindig gemacht werden kann, oder nicht, ist unerheblich für die Eigenschaft als Fund! Das wird erst interessant, wenn es um den Eigentumserwerb durch euch geht.
Nachdem ihr also den Fund gemeldet und euer eigenes Interesse bekundet habt, muss das zuständige Amt sich darum kümmern den Besitzer/Eigentümer ausfindig zu machen. Gelingt ihr das nicht bzw. vergehen 6 Monate in denen er sich bei ihr oder euch nicht meldet, so erwerbt ihr das Eigentum an der Sache. Dies läuft automatisch und per Gesetz. Da kann die Behörde also nichts dran drehen. Egal, ob es theoretisch noch möglich ist, den eigentlichen Eigentümer ausfindig zu machen oder nicht!
Das Amt kann sich also nicht um seine Arbeit drücken, indem es sagt, dass ist kein Fund!

Ihr habt allerdings kein Recht darauf, die Sache während der 6 Monate bei euch zu verwahren. Wenn die Behörde darauf besteht, ist sie bei ihr zu abzugeben (siehe § 967 BGB).

Diese Einschätzung des Fundrechts ist auch auf andere Dinge und Fahrzeuge zu übertragen. Wichtig ist halt nur immer, dass man darlegen kann, warum es wahrscheinlich ist, dass der Besitzer sein Besitzrecht aufgegeben hat. Sagt die Behörde dazu: „Nein, dass sehen wir nicht so.“ steht man natürlich doof da. Eventuell hilft dann noch das Verlangen nach dem Vorgesetzten oder die Drohung mit der Dienstaufsichtsbeschwerde, aber wenn dass auch nicht hilft, würde dann nur noch der ungewisse Weg zum Anwalt bzw. Verwaltungsgericht bleiben.

Anders sieht die Situation allerdings beim klassischen Scheunenfund aus. Dort können unter Umständen schon die Grundsätze des Schatzfundes gelten. Die jetzt hier auch noch auszubreiten würde den Rahmen des Blogs endgültig sprengen.

Hätte ich das alles nur schon damals gewusst…..

Ergänzug:
In meinen Ausführungen oben, habe ich vergessen den § 977 BGBvergessen zu erwähnen: Ihr seit dem früheren Eigentümer noch 3 Jahre lang zu Herausgabe nach den Grundsätzen der ungerechtfertigten Bereicherung verpflichtet. Da gibts aber reichlich Schlupflöcher und der frühere Eigentümer müsste erstmal gegen euch klagen. Die Kosten wird er regelmäßig scheuen. Also alles halb so wild.

Abschließend noch das obligatorische: Nämlich, dass die obigen Darstellungen lediglich meine persönliche Meinung wiedergeben und kein offizieller Rechtsrat sind. Watt weiß ich, was nen Gericht zu sowas sagt….