SM-Probleme

Ich bin seit Jahren ein großer Fan von Smartphones. Gestartet habe ich mit dem Ericsson R380. Danach folgte ein XDA I, bei dem ich die Vorzüge eines Windows-Smartphones entdeckte. Danach folgte für lange Zeit ein Motorola MpX 220, durch welches ich Fan von Clamshell-Telefonen wurde („Klapphandys„). Ende 2007 folgte dann mein aktuelles Telefon, ein Qtek 8500 (auch bekannt als HTC Strtrk, iMate Smartflip, Dopod S300, Dopod 710, Orange SPV F600 oder Cingular 3125). Mehr Telefon braucht eigentlich kein Mensch.

Allerdings war meine Freude seit einigen Tagen etwas gedämpft, da ich neuerdings keine SMS mehr versenden konnte. Ging von einem Tag auf den Anderen einfach nicht mehr. Empfangen? Kein Problem. Telefonieren? Kein Problem. Nur nen Text rausschicken ging nicht mehr.
In Verdacht kam natürlich direkt meine Ur-alt-SIM-Karte, welche ich seit meinem ersten Telefon (Nokia 5110) in Benutzung habe. Aber auch ein Wechsel auf eine neue SIM brachte keine Änderung. Selbst mobilejoe kannte dieses Problem nicht. Ich befürchtete nun einen ernsten Defekt.
Mein alter Freund Google half mir aber mal wieder etwas Hoffnung zu schöpfen. Ich stolperte über diesen Forumsbeitrag. Also die Anweisungen dort befolgt und unter „Start -> Einstellungen -> Verbindungen -> SMS-Dienst“ von „GPRS bevorzugt“ auf „Kreislaufschaltung bevorzugt“ umgestellt. Und siehe da: Es geht wieder! Die Welt hat mich wieder!

Jetzt muss ich nur noch rausfinden, was „Kreislaufschaltung“ bedeutet….

Der Prinzessin neue Schuhe I

Ich hab vor einiger Zeit beschlossen, Lolas Räder neu einzuspeichen. Die alten Chromspeichen dürften noch die Ersten sein und bestehen mittlerweile mehr aus Rost als aus Chrom/Stahl. Erst hatte ich überlegt, die Räder dafür wegzugeben, da ich mir nicht sicher war, ob diese Arbeit meine Fähigkeiten nicht doch übersteigt.
Allerdings machten mir einige Einträge über erfolgreiche Selbstversuche im Schwalbennest Mut, es selbst zu probieren. Wenn die Räder nachher nicht rund sind, kann ich sie ja immer noch weggeben.
Also habe ich mich erstmal schlau gelesen und eine Liste erstellt.
Zum schlaulesen kann ich diesen und ganz besonders diesen Thread empfehlen. Ich entschied mich für Edelstahlspeichen 143,5 mm M3,5 + passende Nippel im Set.
Da ich ja schon mal bei den Rädern war, beschloss ich, bei dieser Gelegenheit auch gleich die Radlager mit zu erneuern. Solltet ihr das auch in Betracht ziehen, achtet erstens darauf Markenlager zu kaufen und zweitens welche mit dem Zusatz „2RS“ oder „2Z“ zu nehmen. Das sind dann „abgedichtete“ bzw. „geschützte“ Lager, mit einer lebenslangen Fettschmierung. Die sind dann für die nächsten 20 Jahre wartungsfrei.
So sah dann die Lieferung aus:
Edelstahlspeichen, Nippel,Radlager
Ich habe lediglich „geschützte“ Lager bekommen. „Abgedichtete“ Markenlager habe ich partout nicht im Set gefunden. So sahen meine Lager im Detail aus:
Radlager neu Detail
Nachdem meine Bestellung angekommen war, musste ich Lola in ihrem Winterschlaf stören und ihr ihre Räder mopsen. Doch dazu mehr im nächsten Artikel.

Frohe Weihnachten

Auch wenn Weihnachten dieses Jahr bei uns ausfällt, so wünschen Lola und ich euch, liebe Leser trotzdem:
Lolas Weihnachten
Lasst euch reich beschenken und genießt die Zeit im Kreis eurer Lieben.
Auf dass eure Hoffnungen und Wünsche für 2009 sich erfüllen!

Hier im Blog wird bis Anfang 2009 noch Funkstille herrschen. Ich hoffe ihr habt dafür Verständnis und haltet mir trotzdem die Treue.

In stiller Trauer

Glücklich sind wir zwei gegangen, immer gleichen Schritts.
Was du vom Schicksal hast empfangen, ich empfing es mit.
Doch nun heißt es Abschied nehmen und mir wird so bang.
Jeder muss alleine gehen seinen letzten Gang.
Herz
Angelika Koch
geb. de Jong
* 15.2.1952 † 1.12.2008
In Liebe und Dankbarkeit:

Peter Koch mit Tobias und Adrian
Rudolf und Mimi de Jong
Rafaela und Axel Körth
mit Florian und Sebastian
Der Trauergottesdienst zur Einäscherung fand am Samstag, den 6. Dezember 2008, in der Friedhofskapelle „Am Müllerberg“ in Bad Meinberg statt. Anstelle zugedachter Blumen erbitten wir eine Spende an die Deutsche Krebshilfe, Kontonr. 909 093, bei der Sparkasse Köln-Bonn, BLZ 370 501 98, Kennwort: Angelika Koch

Fundstück

Im Schwalbennest taucht regelmäßig die Frage auf, wie man Eigentümer einer gefundenen Schwalbe werden kann.
Die Ausgangslage ist dabei immer sehr ähnlich: Schwalbenfreund X spaziert in der Stadt A durch die Gegend und sieht in einer dunklen Seitengasse eine Schwalbe stehen. Bei näherer Betrachtung stellt er fest, dass sie seit langer Zeit nicht mehr bewegt wurde (Reifen platt, Moos auf dem Sitzpolster, etc.). Daraufhin beschließt er, dass Fahrzeug zu retten. Er klingelt bei allen Nachbarn und fragt nach dem Eigentümer. Niemand kennt ihn, aber jeder weiß, dass die da schon ewig steht. Er pinnt einen Zettel an die Schwalbe. Niemand meldet sich. Also was nun?
Einfach Schloss aufbrechen und nach Hause schieben? Hmmm, lieber nicht. Egal wie ranzig das Dingen ist: Es wäre immer noch ein Diebstahl und auch Sachbeschädigung! Und das Risiko, dass das raus kommt, wenn sie eines Morgens mal nicht mehr in der Gasse steht ist recht hoch. Zumal ja mittlerweile auch jeder in der Nachbarschaft weiß, dass man an der Kiste interessiert ist….
Aber nicht den Kopf hängen lassen: Es gibt einen legalen Weg für lau an die Schwalbe zu kommen:
Der Fund gemäß §§ 965ff. BGB.
Das Prozedere ist dann folgendes:

1. Der Schwalbenfreund zeigt dem Fund/-Bürgerbüro (Oder alternativ, aber nicht ganz so geeignet, der Polizei/ der Stadtreinigung) den Fund der Schwalbe gemäß § 965 II BGB an. Also einfach hingehen, Sachbearbeiter aussuchen und sagen: „In der XY-Straße steht seit Jahren ein Moped, dass anscheinend niemandem gehört. (Begründungen und Ausführungen, warum es da schon ewig steht folgen nun.) Ich möchte es als Fund melden.“
2. Er bietet dann an, das Schwälbchen gemäß § 966 I BGB bei sich zuhause in Verwahrung zu nehmen. (Wichtig: An die Haftung gemäß § 968 und die Herausgabepflicht gemäß § 967f. denken!)
3. Jetzt kommt der beste Teil: Nun weißt der Vogelfreund die Behörde (gerne auch nachdrücklich und mehrmals) bei der er den Fund anzeigt drauf hin, dass er gemäß § 973 I BGB das Eigentum an dem Schwälbchen erwerben möchte.
4. Nach dem Ablauf von 6 Monaten ist sie dann offiziell seine und der frühere Eigentümer kann ihm nix mehr.
5. Im Freudentaumel sollte er dran denken, sich von der Behörde den Eigentumserwerb schriftlich bestätigen zu lassen (Rahmennummer und Motornummer), damit es keine Probleme bei der Neubeantragung der Papiere und einer eventuellen Diebstahlsanzeige des früheren Eigentümers gibt.

Es kann nicht schaden, wenn man sich die einschlägigen §§ ausdruckt und mit zum Amt nimmt. Sollte man das Fahrzeug in einer größeren Stadt finden, ist die ganze Geschichte meist sehr einfach. Dort haben die Sachbearbeiter schon mal von sowas gehört und sind froh, dass sie sich nicht selbst um die Entsorgung kümmern müssen.

In einer Kleinstadt oder auf dem Lande sieht die Sache meist schwieriger aus. Die erste Frage ist meistens: „Sowas geht?!“ und danach wird auch gerne gesagt, dass ein Eigentumserwerb nicht möglich sei, weil über das Nummernschild der Eigentümer ja noch ausfindig gemacht werden kann und das Fahrzeug somit kein „Fund“ im Gesetzessinne ist. Dies ist aber nur zum Teil richtig.
„Verloren“ im Gesetzessinne ist eine Sache (gemäß Palandt/Bassenge, 66. Auflage, 2007, Vorb. v. § 965 Rn. 1), wenn sie besitzlos aber nicht herrenlos ist. Nicht besitzlos sind liegengelassene und versteckte Sachen, deren Lage dem Eigentümer bekannt ist und deren Wiedererlangung jederzeit möglich ist. Ebenfalls nicht besitzlos sind Sachen, die gestohlen wurden, oder die verlegt wurden, aber deren Lage noch nicht endgültig vergessen ist. Als verloren gelten allerdings Sachen, an denen der Besitzer (nicht zu verwechseln mit Eigentümer!) seinen Besitz aufgegeben hat. (Hat er auch das Eigentum aufgegeben könntet ihr die Schwalbe einfach so mitnehmen, allerdings sind die Anforderungen an die Vermutung SEHR hoch! Selbst bei Sperrmüll ist sie umstritten…) Dadurch, dass der Eigentümer die Schwalbe über lange Zeit Wind, Wetter, Vandalismus und Verfall (nicht mehr verkehrstauglich) ausgesetzt hat, ist zu vermuten (hier sind die Anforderungen geringer als beim Eigentum), dass er seinen Besitz an ihr aufgegeben hat. Damit ist sie dann eine Fundsache. Punkt. Aus.
Ob der Eigentümer noch ausfindig gemacht werden kann, oder nicht, ist unerheblich für die Eigenschaft als Fund! Das wird erst interessant, wenn es um den Eigentumserwerb durch euch geht.
Nachdem ihr also den Fund gemeldet und euer eigenes Interesse bekundet habt, muss das zuständige Amt sich darum kümmern den Besitzer/Eigentümer ausfindig zu machen. Gelingt ihr das nicht bzw. vergehen 6 Monate in denen er sich bei ihr oder euch nicht meldet, so erwerbt ihr das Eigentum an der Sache. Dies läuft automatisch und per Gesetz. Da kann die Behörde also nichts dran drehen. Egal, ob es theoretisch noch möglich ist, den eigentlichen Eigentümer ausfindig zu machen oder nicht!
Das Amt kann sich also nicht um seine Arbeit drücken, indem es sagt, dass ist kein Fund!

Ihr habt allerdings kein Recht darauf, die Sache während der 6 Monate bei euch zu verwahren. Wenn die Behörde darauf besteht, ist sie bei ihr zu abzugeben (siehe § 967 BGB).

Diese Einschätzung des Fundrechts ist auch auf andere Dinge und Fahrzeuge zu übertragen. Wichtig ist halt nur immer, dass man darlegen kann, warum es wahrscheinlich ist, dass der Besitzer sein Besitzrecht aufgegeben hat. Sagt die Behörde dazu: „Nein, dass sehen wir nicht so.“ steht man natürlich doof da. Eventuell hilft dann noch das Verlangen nach dem Vorgesetzten oder die Drohung mit der Dienstaufsichtsbeschwerde, aber wenn dass auch nicht hilft, würde dann nur noch der ungewisse Weg zum Anwalt bzw. Verwaltungsgericht bleiben.

Anders sieht die Situation allerdings beim klassischen Scheunenfund aus. Dort können unter Umständen schon die Grundsätze des Schatzfundes gelten. Die jetzt hier auch noch auszubreiten würde den Rahmen des Blogs endgültig sprengen.

Hätte ich das alles nur schon damals gewusst…..

Ergänzug:
In meinen Ausführungen oben, habe ich vergessen den § 977 BGBvergessen zu erwähnen: Ihr seit dem früheren Eigentümer noch 3 Jahre lang zu Herausgabe nach den Grundsätzen der ungerechtfertigten Bereicherung verpflichtet. Da gibts aber reichlich Schlupflöcher und der frühere Eigentümer müsste erstmal gegen euch klagen. Die Kosten wird er regelmäßig scheuen. Also alles halb so wild.

Abschließend noch das obligatorische: Nämlich, dass die obigen Darstellungen lediglich meine persönliche Meinung wiedergeben und kein offizieller Rechtsrat sind. Watt weiß ich, was nen Gericht zu sowas sagt….