Wie ihr vielleicht schon gehört habt, tritt mit dem 01.10.2011 eine neue Richtlinie, für die Begutachtung von Fahrzeugen welche gemäß § 23 StVZO als Oldtimer (H-Kennzeichen) eingestuft werden sollen, in Kraft.
Die neue Richtlinie vereinfach/regelt vieles, was bisher umstritten war und liefert gleichzeitig viele neue schwammige Rechtsbegriffe. Ein Fest für den Juristen in mir.
Bisher galt eine Richtline aus dem Jahre 1997. Die findet ihr bei Interesse z.B. hier.
Die neue Richtline wurde am 15.04.2011 im Verkehrsblatt Nr. 7 Seite 257ff. (VO-Nummer 83) veröffentlicht.
Ihr findet sie im Original-Text hier.
Da ich weiß, dass euch Gesetzestexte (im weitesten Sinne) nur langweilen, gibts hier mal die wesentlichsten Neuerungen knackig zusammengefasst:
- Begutachtung nicht mehr nur durch TÜV/Dekra, sondern geschulte Prüfingenieure aller amtlich anerkannten Sachverständigenorganisationen
- Entfall der Mindestanforderung „Zustandsnote 3“
- Dafür nur noch neben Originalität ein guter Pflege- und Erhaltungszustand in Abgrenzung von „normalen alten“ Fahrzeugen.
- Die Hauptbaugruppen müssen angelehnt an den damaligen Originalzustand oder zeitgenössisch ersetzt sein
- Durch eine zusätzliche Ausrüstung und Ausstattung darf der Originaleindruck des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt werden
- Erstzulassung vor 30 Jahren ist kein zwingendes Kriterium mehr (Stichwort: nie zugelassen). Ausnahmegenehmigung möglich
- Zeitgenössische Umbauten nun auch möglich, wenn nicht in den ersten zehn Jahren nach Erstzulassung erfolgt
- Nun auch Änderungen möglich die im gleichen Zeitrahmen hätten vorgenommen werden können („epochengerecht“)
Was diese Neuerungen wirklich bringen oder ob alles so weiter geht, wie bisher, weiß ich noch nicht so genau.
Da jedoch einige „harte“ Kriterien (z.B. Alter der Umbauten) weggefallen sind, erwarte ich wesentlich mehr „heiße Kisten“ mit H-Kennzeichen und andere auch fragwürdige Umbauten. Man muss ja jetzt nur noch irgendeinen Sachverständigen finden, der das in seinem sehr breiten Ermessensspielraum abnickt. Das war zwar bisher auch möglich, erforderte jedoch einigen Aufwand.
Ich will das auch gar nicht als gut oder schlecht werten. Ist nur eine objektive Prognose.
…da bei meinem gefährt doch noch ein paar jahre zwischen dem ‚young‘ und ‚old‘ stehen; hoff ich einfach, dass das reglement in zukunft noch weiter aufgeweicht wird – aber allein optisch merkt man schon jetzt den aktuellen stand auf deutschen straßen; all die neuen rund verschusselten gegen meinen kleinen eckigen ^^ …
Ich bin mir nicht sicher, ob man darauf hoffen sollte. Wenn der Staat eines Tages nämlich das Gefühl hat, dass viele Leute ihren Wagen nur deshalb als Oldtimer laufen lassen, um auf diese Weise Steuern zu sparen und damit nicht der „Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes“ dienen wollen, dürfte das Pendel in die andere Richtung schwingen. Und die Alternativen wären dann höhere Steuern und/oder strengere Bestimmungen. Beides nicht verlockend.
hmm… dann war das Eleanor H-Kennzeichen vielleicht eine frühzeitige Auslegung dieser neuen Richtlinie. Macht Sinn! 😉
Exakt an Eleanors H dachte ich, als ich formulierte „Das war zwar bisher auch möglich….“ 😉
So, nun endlich mal die längst überfällige Rückantwort :-). Erst mal zum Thema:
Sehr schöne Sache, was die neue Regelung angeht. Ich bin wirklich mal gespannt, wie das in der Praxis aussehen wird. Auf jeden Fall scheint es ja mehr Spielraum zur Individualisierung zu geben.
Nun ein wenig OT 🙂 :
Vielen Dank für deine Besuche und Kommentare. Dadurch habe ich wieder einen interessanten Blog gefunden. Finde die Dreiräder mehr als skuril und interessant. Sowas würde mir auf jeden Fall auch gefallen. Bei Wheelers Dealers hatten sie auch mal einen Bond Bug in Form gebracht. Aber auch Goliath oder Tempo sind mir schon lange ein Begriff (dank mittlerweile fast 20jährigem Oldtimer-Markt- und -Praxis-Konsum^^). Auf jeden Fall hast du ab jetzt einen Stammleser mehr :-).
Keep on rollin‘,
Buck
Wie lässt sich die Änderung denn jetzt so auslegen, dass der Einbau einer Gasanlage, meist aufgrund der Beschaffenheit der Gemischaufbereitung bei alten Autos nach Venturi, zu legitimieren ist. Die gibt es doch schon seit zig Jahren. Nur bei uns erlebt der Kram ja erst seit „kurzem“ einen Boom.
Tja, Gasanlagen sind so eine Sache.
Bisher bekam man die ja nur bei einem blinden Prüfer oder durch Gemauschel in einem H-Fahrzeug eingetragen.
Dank der neuen Kriterien sehe ich da wieder mehr Möglichkeiten.
1. Die Gasanlage müsste „zeitgenössisch“ sein. Wenn das System also vor 30 Jahren auch schon Verwendung fand (und du das irgendwie nachweisen kannst [Prospekte, Fotos, etc.]) wäre es durchaus eintragungsfähig.
2. Durch die Gasanlage darf der „Originaleindruck“ des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt werden. Sprich: Der Tank darf nicht als riesen Klotz im Kofferraum stehen. Tank in der Reserveradmulde dürfte aber ok sein. Ebenso sollte die Anlage möglichst unauffällig im Motorraum untergebracht sein.
Bei einer „epochengerechten“ Anlage, die vielleicht auch schon in ein Fahrzeug gleichen Typs zu seiner Neuwagenzeit eingebaut wurde, sehe ich wenig Schwierigkeiten. Dadurch, dass die „harten“ Begutachtungsregeln für die Prüfer weggefallen sind, kommt es halt jetzt größtenteils auf die Überzeugungskraft deiner Argumente an!