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Fundstück

Im Schwalbennest taucht regelmäßig die Frage auf, wie man Eigentümer einer gefundenen Schwalbe werden kann.
Die Ausgangslage ist dabei immer sehr ähnlich: Schwalbenfreund X spaziert in der Stadt A durch die Gegend und sieht in einer dunklen Seitengasse eine Schwalbe stehen. Bei näherer Betrachtung stellt er fest, dass sie seit langer Zeit nicht mehr bewegt wurde (Reifen platt, Moos auf dem Sitzpolster, etc.). Daraufhin beschließt er, dass Fahrzeug zu retten. Er klingelt bei allen Nachbarn und fragt nach dem Eigentümer. Niemand kennt ihn, aber jeder weiß, dass die da schon ewig steht. Er pinnt einen Zettel an die Schwalbe. Niemand meldet sich. Also was nun?
Einfach Schloss aufbrechen und nach Hause schieben? Hmmm, lieber nicht. Egal wie ranzig das Dingen ist: Es wäre immer noch ein Diebstahl und auch Sachbeschädigung! Und das Risiko, dass das raus kommt, wenn sie eines Morgens mal nicht mehr in der Gasse steht ist recht hoch. Zumal ja mittlerweile auch jeder in der Nachbarschaft weiß, dass man an der Kiste interessiert ist….
Aber nicht den Kopf hängen lassen: Es gibt einen legalen Weg für lau an die Schwalbe zu kommen:
Der Fund gemäß §§ 965ff. BGB.
Das Prozedere ist dann folgendes:

1. Der Schwalbenfreund zeigt dem Fund/-Bürgerbüro (Oder alternativ, aber nicht ganz so geeignet, der Polizei/ der Stadtreinigung) den Fund der Schwalbe gemäß § 965 II BGB an. Also einfach hingehen, Sachbearbeiter aussuchen und sagen: „In der XY-Straße steht seit Jahren ein Moped, dass anscheinend niemandem gehört. (Begründungen und Ausführungen, warum es da schon ewig steht folgen nun.) Ich möchte es als Fund melden.“
2. Er bietet dann an, das Schwälbchen gemäß § 966 I BGB bei sich zuhause in Verwahrung zu nehmen. (Wichtig: An die Haftung gemäß § 968 und die Herausgabepflicht gemäß § 967f. denken!)
3. Jetzt kommt der beste Teil: Nun weißt der Vogelfreund die Behörde (gerne auch nachdrücklich und mehrmals) bei der er den Fund anzeigt drauf hin, dass er gemäß § 973 I BGB das Eigentum an dem Schwälbchen erwerben möchte.
4. Nach dem Ablauf von 6 Monaten ist sie dann offiziell seine und der frühere Eigentümer kann ihm nix mehr.
5. Im Freudentaumel sollte er dran denken, sich von der Behörde den Eigentumserwerb schriftlich bestätigen zu lassen (Rahmennummer und Motornummer), damit es keine Probleme bei der Neubeantragung der Papiere und einer eventuellen Diebstahlsanzeige des früheren Eigentümers gibt.

Es kann nicht schaden, wenn man sich die einschlägigen §§ ausdruckt und mit zum Amt nimmt. Sollte man das Fahrzeug in einer größeren Stadt finden, ist die ganze Geschichte meist sehr einfach. Dort haben die Sachbearbeiter schon mal von sowas gehört und sind froh, dass sie sich nicht selbst um die Entsorgung kümmern müssen.

In einer Kleinstadt oder auf dem Lande sieht die Sache meist schwieriger aus. Die erste Frage ist meistens: „Sowas geht?!“ und danach wird auch gerne gesagt, dass ein Eigentumserwerb nicht möglich sei, weil über das Nummernschild der Eigentümer ja noch ausfindig gemacht werden kann und das Fahrzeug somit kein „Fund“ im Gesetzessinne ist. Dies ist aber nur zum Teil richtig.
„Verloren“ im Gesetzessinne ist eine Sache (gemäß Palandt/Bassenge, 66. Auflage, 2007, Vorb. v. § 965 Rn. 1), wenn sie besitzlos aber nicht herrenlos ist. Nicht besitzlos sind liegengelassene und versteckte Sachen, deren Lage dem Eigentümer bekannt ist und deren Wiedererlangung jederzeit möglich ist. Ebenfalls nicht besitzlos sind Sachen, die gestohlen wurden, oder die verlegt wurden, aber deren Lage noch nicht endgültig vergessen ist. Als verloren gelten allerdings Sachen, an denen der Besitzer (nicht zu verwechseln mit Eigentümer!) seinen Besitz aufgegeben hat. (Hat er auch das Eigentum aufgegeben könntet ihr die Schwalbe einfach so mitnehmen, allerdings sind die Anforderungen an die Vermutung SEHR hoch! Selbst bei Sperrmüll ist sie umstritten…) Dadurch, dass der Eigentümer die Schwalbe über lange Zeit Wind, Wetter, Vandalismus und Verfall (nicht mehr verkehrstauglich) ausgesetzt hat, ist zu vermuten (hier sind die Anforderungen geringer als beim Eigentum), dass er seinen Besitz an ihr aufgegeben hat. Damit ist sie dann eine Fundsache. Punkt. Aus.
Ob der Eigentümer noch ausfindig gemacht werden kann, oder nicht, ist unerheblich für die Eigenschaft als Fund! Das wird erst interessant, wenn es um den Eigentumserwerb durch euch geht.
Nachdem ihr also den Fund gemeldet und euer eigenes Interesse bekundet habt, muss das zuständige Amt sich darum kümmern den Besitzer/Eigentümer ausfindig zu machen. Gelingt ihr das nicht bzw. vergehen 6 Monate in denen er sich bei ihr oder euch nicht meldet, so erwerbt ihr das Eigentum an der Sache. Dies läuft automatisch und per Gesetz. Da kann die Behörde also nichts dran drehen. Egal, ob es theoretisch noch möglich ist, den eigentlichen Eigentümer ausfindig zu machen oder nicht!
Das Amt kann sich also nicht um seine Arbeit drücken, indem es sagt, dass ist kein Fund!

Ihr habt allerdings kein Recht darauf, die Sache während der 6 Monate bei euch zu verwahren. Wenn die Behörde darauf besteht, ist sie bei ihr zu abzugeben (siehe § 967 BGB).

Diese Einschätzung des Fundrechts ist auch auf andere Dinge und Fahrzeuge zu übertragen. Wichtig ist halt nur immer, dass man darlegen kann, warum es wahrscheinlich ist, dass der Besitzer sein Besitzrecht aufgegeben hat. Sagt die Behörde dazu: „Nein, dass sehen wir nicht so.“ steht man natürlich doof da. Eventuell hilft dann noch das Verlangen nach dem Vorgesetzten oder die Drohung mit der Dienstaufsichtsbeschwerde, aber wenn dass auch nicht hilft, würde dann nur noch der ungewisse Weg zum Anwalt bzw. Verwaltungsgericht bleiben.

Anders sieht die Situation allerdings beim klassischen Scheunenfund aus. Dort können unter Umständen schon die Grundsätze des Schatzfundes gelten. Die jetzt hier auch noch auszubreiten würde den Rahmen des Blogs endgültig sprengen.

Hätte ich das alles nur schon damals gewusst…..

Ergänzug:
In meinen Ausführungen oben, habe ich vergessen den § 977 BGBvergessen zu erwähnen: Ihr seit dem früheren Eigentümer noch 3 Jahre lang zu Herausgabe nach den Grundsätzen der ungerechtfertigten Bereicherung verpflichtet. Da gibts aber reichlich Schlupflöcher und der frühere Eigentümer müsste erstmal gegen euch klagen. Die Kosten wird er regelmäßig scheuen. Also alles halb so wild.

Abschließend noch das obligatorische: Nämlich, dass die obigen Darstellungen lediglich meine persönliche Meinung wiedergeben und kein offizieller Rechtsrat sind. Watt weiß ich, was nen Gericht zu sowas sagt….

Wenn ich groß bin will ich Privateer werden!

Heute bin ich durch Zufall über den Wikipediaartikel zu DEM Computerspiel meiner Kindheit gestolpert:

Wing Commander Privateer

Ich bekomme heute noch ein seeliges Grinsen, wenn ich dran denke, wie ich im dunklen Zimmer auf dem Bett gelegen habe und meinem Bruder zugesehen habe, wie er unser Raumschiff durchs Weltall steuerte. Was habe ich mitgefiebert, wenn wir den ganzen Laderaum voller „Contraband“ hatten und uns kurz vor der Station die Raumpatroullien kontaktiert haben. Oder wie ich aufgesprungen bin um näher an den Bildschirm zu kommen, wenn Piraten angriffen. Meine Aufgabe war es dann immer per Tastenkombinationen mit den Piraten Kontakt aufzunehmen um sie zu beleidigen. In meiner Erinnerung bildeten wir uns ein, dass sie dadurch abgelenkt würden…
Ach, wie war das schön damals…

Das waren quasi die Fötenschuhe des Multiplayer-Spielens. Eher sowas wie eine „Weltraumtrucker-Simulation“.

Als ich also so in Erinnerungen schwelgte und den Artikel laß, stolperte ich über diesen Eintrag und war natürlich sofort Feuer und Flamme!
Also schnell von dieser Seite den Installer gezogen und eben schon mal einen Blick riskiert: Ich bin wieder 11 Jahre alt….*Juhuuu!!*

Nachtrag: Mit Schrecken habe ich gerade festgestellt, dass ich die alte Waren-Preisliste von damals nicht mehr auf dem Rechner habe! Ich weiß, dass ich sie noch in Papierform bei meinen Eltern liegen habe, aber ich dachte auch, dass ich sie noch digital aufgehoben hätte. Naja, dann muss ich sie halt wieder neu machen. Gehört ganz klar dazu. Richtig Oldschool: Mit Zettel, Bleistift und Radiergummi…Hach, was freue ich mich, wenn ich endlich die Studienarbeit abgegeben und wieder Zeit habe! Heute Nacht schlafe ich bestimmt ganz schlecht, weil ich so aufgeregt bin. Kindisch, ich weiß. Aber ich stehe dazu 🙂

Surftipp

Durch Zufall bin ich über die Homepage des Bruce Weiner Microcar Museum gestolpert und möchte euch die „Virtual Tour“ ans Herz legen. Eine traumhaft schöne Sammlung minimalistischer Autos! Leider ist das Museeum in Amerika und daher ist ein Wochenendbesuch wohl etwas schwierig. Schade.
Ein Duo hab ich in der Sammlung übrigens nicht entdeckt…. Ich werde dem Besitzer mal schreiben, ob sie eins haben wollen. Könnte man ja organisieren…. Nein, Lola bleibt natürlich bei mir! Die ist ja auch nicht mehr original…

Blinkie

Lolas linker Blinker zeigt schon einige tiefe Risse im Gehäuse. Ich vermute sie kommen von zu festem anschrauben oder auch kräftigen Stößen mit dem Ellenbogen beim anreißen. Daher habe ich seit einiger Zeit die einschlägigen eBay-Auktionen beobachtet und war teilweise schockiert über die Preise. Regelmäßig stellen da Händler Blinker für 10 Euro pro Stück rein, welche dann auch klaglos bezahlt werden. Einzelne Gläser gehen auch gerne für 5-7 Doppelmark über den virtuellen Tresen… alles natürlich zuzüglich Versand versteht sich. Aber: „Nisch mittem Kommander!“ Einfach warten und irgendwann stellt schon jemand die Dinger auch mal in einer unpassenden Kategorie ein. Dann gibts den kompletten Blinker niegel-nagel-neu samt Innenleben und Gummiunterlage auch für 5,39€ incl. Versand. So hab ichs gern! Ab in den Fundus, bis Lolas Blinker wegbröselt.
Blinklicht neu

Toten Stille

Doooohhh!!!
Bei mir im Treppenhaus ist schon wieder ein Rudel Nilpferde unterwegs…oder meine Nachbarin…kann man von der Geräuschkulisse her nicht so einfach unterscheiden.
Gleich stehe ich auf und bölke raus, dass hier auch noch Menschen schlafen oder arbeiten wollen!!
Dammte Saat! In solchen Momenten träume ich von Schneefräsen und Flammenwerfern um die ganzen Bekloppten und Bescheuerten aus dem Weg zu räumen!
Ach, wartet nur, bis ich Weltenherrscher bin! Oder der Praktiker mal wieder 20% auf alles hat! Je nachdem was zuerst eintritt….

Nun aber zurück an die Geschäftschancenbindung im Kapitalgesellschaftsrecht….