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Bedford CA – Die englische Bulldogge

Wie unser aller Freund Karl-Heinz Grabowski schon meinte, besteht in manchen Lebenslagen auch mal Bedarf an einem Kleinbus.
Warum dann dort nicht nach fremden Ufern streben?
Wie wäre es zum Beispiel mit dem äußerst liebenswerten Bedford CA?
Bedford CA CrewCab
Ausgefallenes Design, Bauerntechnik aus dem Vauxhallkasten, lange Bauzeit (1952–1969), reichlich Aufbautenvarianten, Schnäppchen im Vergleich zum T1 und auf dem Kontinent gänzlich unbekannt.
Außerdem wartet er mit ein paar schön schrulligen Details auf.
Ungewohnt sind die Lenksäulenschaltung, dass per Fußschalter betätigte Fernlicht/Abblendlicht, der Blinkerschalter auf dem Armaturenbrett (beides wie beim Bond Bug [inkl. identischer Schalter]) und ein Anlasser, welcher per Hebel in Gang gesetzt wird, welcher unter der Handbremse auf dem Fahrzeugboden zu finden ist.
Durch die Kugelumlauflenkung mit ihren vielen Umlenkpunkten, ist ein präzises Steuern sehr schwer. Es geht eher darum Kurven grob zu peilen und dann einen Annäherungskurs zu setzen.
Um die Kosten für teure Halbleiterelemente zu sparen verwendete Bedford ein aufwändiges und schon damals antiquiertes System, um die Kühlwassertemperatur zu messen. Sie wurde mechanisch gemessen, und zwar durch ein Kapillarröhrchen, das mit einer Kapsel mit leicht flüchtiger Flüssigkeit verbunden war. Die Kapsel war im Gehäuse der Wasserpumpe eingebaut. Temperaturveränderungen des Kühlwassers führten zum Verdampfen oder Kondensieren der Messflüssigkeit und veränderten so den Druck auf ein mechanisches Hebelwerk im Anzeigeinstrument, das wiederum den Zeiger bewegte. Über die Genauigkeit und Zuverlässigkeit dieses Systems muss ich wohl wenig sagen, oder?!
Eine der augenfälligsten Besonderheiten sind die vorderen Türen. Der CA hatte (Sonderaufbauten natürlich ausgenommen), im Gegensatz zu den sonstigen Lieferwagen seiner Zeit, Schiebetüren:
Bedford CA Workbus
Auf dem Bild sieht man übrigens auch schön den Anlasserhebel unter der Handbremse.
Befeuert werden die Bedford CAs von einem 1.508 cm³-Motor mit 52 oder 54,8 BHP (je nach Verdichtung). Ein Herkules im Vergleich zum T1 mit identischem Leergewicht! Motor und Getriebe stammen aus dem Vauxhall Victor Serie F. Als Höchstgeschwindigkeit sollen 100 km/h drin gewesen sein.
Besonderer Beliebtheit bei Sammlern erfreuen sich die Dormobile-Wohnmobil-Versionen (mit aufstellbarem Dach und kleiner Küchenecke):

und die Umbauten als Eiswagen:

Die Preise liegen zwischen 1.000 und 12.000 €, wenn man ein Exemplar von der Insel holt.
Technische Unterlagen und Bilder einer leckeren Restaurierung findet ihr hier.

Griechische Transferzahlung mal anders

Wie ihr vielleicht mitbekommen habt, melden momentan Zehntausende Griechen ihre Autos ab, da sie die Steuern dafür nicht mehr zahlen können.
Hiervon besonders betroffen sind hubraumstarke Fahrzeuge, da sich die Steuer exponentiell staffelt:
Zum Beispiel kostet ein PKW mit 1.600 ccm 265€ Steuern im Jahr, Autos mit mehr als 1.928 ccm 660€; mehr als 2.358 ccm 880€; mehr als 3.001 ccm 1.100€, und mit mehr als 4.001 ccm 1.320€.
Warum also nicht den armen Bürgern direkt helfen und ein paar schöne Mitbringsel vom völlig überfüllten griechischen Automarkt holen?
Wie wäre es z.B. mit einem seltenen Fiat Lombardi Grand Prix 850 für 9999€:

Einem eben so seltenen Anadol 1 (Reliant-GFK-Karosserie mit Ford Technik) im heißen Rallye-Trim für 27000€:

Oder einem Simca 1501 für schlappe 420€:

Das wäre doch mal was, um am Stammtisch zu sagen, dass man die Nase voll von all den Rettungsschirmen hat und die Sache nun selbst in die Hand nimmt.
Außerdem gibt die Überführung auf eigener Achse später auch eine gute Geschichte ab. Zeit hätte ich….
Ich persönlich halte ja noch Ausschau nach einem Mazda T1500.

Solltet ihr auch Interesse haben, so findet ihr hier die englische Version eines griechischen Gebrauchtwagenportals.
Und um einfach nur ein wenig zu blättern war ich mal so frei nach Wagen mit EZ zwischen 1900 und 1975 zu suchen.
αυτοκίνητο“/“avtokínito“ heißt übrigens „Auto“ und „αγοράζω“/“agorázo“ heißt „kaufen“ (und übrigens auch „bestechen“…).

Kennzeichen wechsel dich IV

In der aktuellen „AutoClassic“ findet ihr einen Artikel zum jetzigen Stand der Nutzbarkeit der „Wechselkennzeichen“ für uns Oldtimerfahrer:
AutoClassic 1/2013
Der Artikel stammt von Bodo Wistinghausen, welcher auch schon den Artikel über meinen Bond Bug und mich geschrieben hat. In dem Artikel findet ihr auch ein kurzes Interview mit meinem Schrauberkollegen und juristischem Mentor Goof.
Herr Wistinghausen und ich hatten schon während der Aufnahmen für den Bug-Artikel kurz über das Kennzeichen gesprochen. Eigentlich sollte ich daher auch das Interview hierzu geben, jedoch fiel seine spätere Anfrage mitten in die Hochphase meiner Examensvorbereitung, so dass ich ihn leider an Goof verweisen musste.
Allerdings ist Goof ein nicht minder kompetenter Ansprechpartner, so dass es seinen Ausführungen auch wenig hinzuzufügen gibt.
Tenor bleibt: Für unsere Schätzchen ist es schlicht unattraktiv.

Dass das Wechselkennzeichen auch sonst ein Flop zu sein scheint, kann man an der Aussage der LVM-Versicherung in dem Artikel ersehen. Die LVM hat in der Zeit zwischen Juli und Oktober 2012 gerade einmal 27 Versicherungen für das „W-Kennzeichen“ in ganz Deutschland abgeschlossen….
Eine Totgeburt, wie ich sie schon prognostiziert hatte.

Wertminderung bei verunfalltem Oldtimer

Bei den Instanzgerichten hält sich hartnäckig die Mär, dass eine Wertminderung nur dann in Betracht kommt, wenn das geschädigte Fahrzeug nicht älter als fünf Jahre ist und die Laufleistung maximal 100.000 km beträgt.
Die Argumentation lautet im Fall der Überschreitung, dass der „Wertverfall“ eines Kfzs dann schon so weit fortgeschritten ist, dass ein (fachmännisch) reparierter Unfallschaden bei einem Wiederverkauf keinen messbaren Minderwert ergibt.
Mit dieser Begründung wurde in der Vergangenheit auch gerne bei verunfallten Oldtimern eine eventuelle Wertminderung abgewiesen.
Das diese Rechtsauffassung jedoch falsch ist und der BGH, auf den sich die Instanzgerichte zum Teil berufen, dergleichen auch nie entschieden hat, stellte der Kollege RA Oliver Roesner, LL.M. sehr anschaulich und fundiert in seinem neusten Blogeintrag da.

Altblech ist Anwalts Liebling

Mein Schrauberkollege und juristischer Mentor Carsten aka Goof hat neuerdings einen neuen Web-Auftritt unter www.youngtimer-recht.de

Als Rechtsanwalt hat er sich neben allgemeinem Verkehrsrecht, Zivilrecht und Arbeitsrecht auf Old- und Youngtimerrecht spezialisiert. Eine Rubrik, die es offiziell zwar nicht gibt, aber schön umschreibt, was seine Leidenschaft ist. Wir alle wissen schließlich, dass man als Besitzer von Old- und Youngtimern, nun ja,…“speziell“ ist.
Bei uns geht es bei einem Unfall mit unseren Schätzchen selten nur um schnöde Zahlen. Die Wertbestimmung eines Oldtimers ist ganz anders als bei einem Allerweltswagen. Von den damit verbundenen Emotionen ganz zu schweigen. Auch im Streit mit TÜV oder Zulassungsbehörde ist Carsten eine kompetente Hilfe.
Ich weiß wovon ich spreche, denn ob der Bug ohne seine Hilfe schon auf der Straße wäre, kann ich nicht mit Bestimmtheit sagen. Es wäre zumindest um einiges schwieriger geworden!