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Familienmotto deluxe II

Ach ja „Mofas“…stimmt. Da war was….. hätte ich beinah vergessen.
Unsere Boliden waren vollgetankt und für 14 Tage mit Gepäck beladen:
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Also die Packesel angestrampelt und bei strahlendem Sonnenschein los. Wir grinsten über beide Ohren bei den ungläubigen Blicken der Passanten und sahen einem traumhaften Urlaub entgegen.
Das sollte exakt drei Kilometer weit anhalten.
Dann vermeldete die Beste von Allen bei ihrer Mars akuten Leistungsschwund und lautes Rasseln aus dem Zylinder…..

Eine kurzes horchen meinerseits, ergab die Vermutung: Kolbenring gebrochen und umherfliegen der Bruchstücke im Zylinder. Also fix aus gemacht und wieder nach hause geschoben.
Um in dieser niedergeschlagenen Stimmung wenigsten irgend etwas zu machen, kam die Mofa in den Werkkeller und ich hab mir die Geschichte näher angesehen. Erstmal alles gechecked, was sonnst rappeln könnte (nicht das ich den Zylinder ab nehme und es nur eine lose Schelle am Auspuff war…). Nix gefunden.
Also musste doch der Zylinder runter.
Kaum löse ich die Muttern vom Zylinderkopf, ergießt sich ein Bach in den Werkraum:
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Mit abgenommenem Kopf erkennt man: Der Aufkleber „Wasser gekühlt“ auf der Mars war ernst gemeint!
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Nicht das der Zylinder irgend eine Form von Wasserpumpe hätte oder so! Das Kühlwasser dümpelt da einfach so vor sich hin. Ob das sinnvoll ist? Ich glaube ein massiver Aluzylinder mit entsprechender Verrippung führt die Wärme besser ab. Egal. Diese Überlegungen waren in dem Moment 12. rangig.
Mit abgezogenem Zylinder zeigte sich, dass ich (leider oder auch nicht) nicht Recht mit meiner Vermutung hatte:
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Die Kolbenringe sind beide in bester Verfassung.
Die Kurbelwelle hat ein wenig seitliches Spiel, aber auch nicht wesentlich mehr, als Lolas Motor.
Ist mir ein Rätsel, warum der plötzlich rasselt wie ein Sack Schrauben!
Natürlich sind bei der Aktion die Dichtungen zerrissen. Den Zusammenbau kann ich mir also ebenfalls sparen, bis wuschels Care-Paket angekommen ist.

Damit war also der Mofa-Urlaub mit Mofas gestorben. Es galt mal wieder das Familienmotto: „ambitious but rubbish“

Allerdings ist mein Vater nicht der Einzige, der „spontan wie eine 18-jährige“ ist. Daher wurde kurzerhand auf Kajak umgesattelt und raus gekommen ist ein traumhafter Urlaub, der mit Mofas nicht hätte besser werden können!
Außerdem läuft uns die Mofatour ja nicht weg. Nächstes Jahr gibts bestimmt wieder nen Sommer…

Allerdings wird die Mars wohl nicht mehr mit dabei sein…. die Beste von Allen vertraut ihr nicht mehr.

Packeselchen

Da unsere Mofa-Tour immer näher rückt, habe ich gestern mal unsere beiden Boliden mit Halteschienen für Fahrrad-Packtaschen versehen und Außenspiegel montiert bzw. getauscht.

Die Mars von der Besten Freundin von Allen hatte so einen 80er-Jahre -Plastikspiegel. Der passen viel besser zu meiner Piaggio Super Bravo. Sie bekam dafür zwei hübsche Chromspiegel, die wir noch zuhause im Fundus hatten:
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Die Chromteile stehen der Mars super, wie ich finde:
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Sieht jetzt richtig Motorrad-mäßig aus:
Mofa Packtaschenträger 7
Die Gepäckträger sind eher grobschlächtig im Vergleich zu wuschels Luxus-Träger.
Die Montage der Schienen war bei der Mars recht einfach, da irgendwer in der Vergangenheit schon mal aus dem Gepäckträgerblech einen schweizer Käse gemacht hatte:
Mofa Packtaschenträger 8
Die Packtaschen greifen normalerweise um die dürren Stangen eines Fahrrad-Gepäckträgers. Vaddern fand bei uns im heimischen Alu-Fundus eine Duschkabinen-Schiene die, auseinander gesägt, für ausreichend Halt sorgt:
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Die Schienen kamen auf Holzbretter und selbige mit Schlossschrauben durch schon vorhandene Löcher im Gepäckträger. Durch den „Widerhaken“ der Schiene greifen die Halteklammern der Taschen sehr gut. Hier sieht man es ganz gut:
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Bei meiner Super Bravo war es das gleiche Prinzip. Durch den blöden Plastik-Scheiß, war es aber eine elende Fummelei und es ist auch nicht so schön geworden wie bei der Mars:
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Heute oder morgen werden wir die Boliden dann mal testweise packen und ne Runde um den Block fahren. Mal sehen, ob alles so klappt wie geplant.

Kleinvieh macht auch Mist

Ratet, wer noch nicht da war!……richtig…..
Zum Glück gibts die Uni. Also mal wieder ein bisschen Vergangenheitsbewältigung:

Am Donnerstag letzter Woche war ich wieder bei Mehl & Goof zum Garagendonnerstag. Is echt immer sehr gemütlich!
Während die Anderen hauptsächlich mit verschachern ihrer Karren beschäftigt waren, hatte ich ein bisschen Arbeit eingepackt. Zeitweise kam ich mir vor wie auf nem türkischen Basar: „Frische BMW! Frische BMW!…“ „Leicht ranzige Galaxie 500…..“.
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Naja, einer muss ja schrauben. Also meinen Boliden mal unters Messer genommen. Besser gesagt: Den Boliden der Besten von Allen.
Ihre Mars hatte das Problem, dass das Hinterrad (um die Kette zu spannen) so weit nach hinten in der Schwinge gerückt werden musste, dass es bei der kleinsten Zuladung am Schutzblech schliff:
Mars Luxus 25 Hinterrad
Unhaltbarer Zustand. Bei unserer Tour an den Bodensee muss da einiges an Zuladung drauf.
Natürlich könnte man das schick beheben, indem man einige Glieder aus den Ketten nimmt, aber das war mir zu professionell. Dazu bräuchte man auch ne Kettenpresse, wenn ich recht informiert bin.
Also improvisiert. Erst hatte ich überlegt einfach neue Löcher in das Schutzblech zu bohren und es so zu versetzen. Goof brachte mich dann aber auf die viel einfachere Lösung:
Das Schutzblech ist am Gepäckträger verschraubt und dieser stützt sich an der Verschraubung der Stoßdämpdfer ab. Warum also nicht einfach das Blech des Gepäckträgers ein Stück hoch ziehen und dann am Stoßdämpferbolzen abstützen?
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Das Loch der Durchführung braucht eh keiner.
Hält bomben fest (hab mich schon drauf gesetzt), ist rück rüstbar und bringt reichlich Abstand zum Rad:
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Durch diese überraschend schnelle Lösung, konnte ich mich noch einigen anderen Nicklichkeiten zuwenden.
Der Gasdrehgriff drehte sich beim gasgeben immer auf dem Lenker mit. Also abgebaut und alte Reste abgeknibbelt:
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Dank Racing-Klebeband sitzt er jetzt bomben fest (und macht die Kiste 2,7 km/h schneller!):
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Sogar so fest, dass die Beste jetzt nen „Tempomaten“ hat. Die Rückholfeder schafft es nicht den Gasgriff beim loslassen in die Ausgangsstellung zurück zu ziehen. Kann man also auf Vollgas drehen und los lassen. Sicherlich ganz angenehm bei 160 km pro Tag….
Danach noch schnell den Vergaser ein wenig nachjustiert, so dass die Kiste an der Ampel nicht immer aus geht und schon war mein Plansoll mehr als erfüllt.
Zwischenzeitlich hatten sowohl Dings und Fonz den Hof verlassen um den Ford Galaxie 500 Probe zu fahren, als auch Mehl und der Verkäufer des BMW 535. Goof und mich plagte somit die Langeweile. Wir verdrängten sie damit, eine schrappelnde Auspuffschelle an seinem W116 zu finden und den Maxi-Cosi von Goof Junior auf seine Mopar-Tauglichkeit zu testen:
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Passt ganz vorzüglich. Nur das Schloss des Beckengurts war etwas zu lang. Ließ sich leider auch nicht einstellen. Aber ihr seht im oberen Bild schon, welch Distanzstück die erforderliche Spannung bringt. Also wenn man damit nicht DER Aufreißer vor der lokalen Kita ist, weiß ich auch nicht, was die Muttis ans Gerät bringen soll!
Goof war sehr glücklich! Sogar so glücklich, dass ich den 300 zu einer Runde um den Block ausführen durfte.
Danke dafür! Es war……“beeindruckend“…..
Der Abend klang dann stilecht aus:

Danke auch an Igor, der mir die alte Lichtmaschine aus seinem Dodge Charger schenkte. Sowas wollte ich schon immer mal zerlegen.

Herrengedeck II

Ok, meine Hinweise zur Raterunde scheinen ja nicht wirklich hilfreich gewesen zu sein…. Aber ihr könnt auch nicht immer gewinnen!

Meine Garage in Osnabrück bereichern neuerdings eine 1977er Mars Luxus 25 und eine 1993er Piaggio Vespa Super Bravo:
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Die Mars gehört der besten Freundin von Allen:
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und die Super Bravo mir:
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Warum plötzlich Mofas? Hat alles Sinn!
Ok, „Sinn“ ist diskussionsfähig, aber egal….
Die Beste und ich wollen im August zum Bodensee. Mittem Auto isses nicht erwähnenswert. Duo ist mir zu haarig. Also haben wir überlegt mit zwei Mofas hin zu fahren. 25 km/h Spitze ist auch passendes Tempo um die Landschaft zu genießen. 60 km/h aufer Schwalbe wäre da schon zu stressig. „Back to basics“ und so… Sechs Tage hin, zwei Tage Flachköpper machen, sechs Tage zurück.
Erst hatten wir bei eBay nach passenden Hobeln geguckt, aber die Preise da sind exorbitant! Laufende Moffas (Doppel „f“ is zwingend!) gibts so gut wie nie unter 150€….
Mein Kumpel Arne gab uns dann den Tipp, es mal wie sein Nachbar (der Mofas sammelt) zu machen und eine Anzeige ins lokale Käseblättchen zu setzen. Dementsprechend erschien an zwei Tagen folgende Anzeige:
Anzeige
Um das Ergebnis vorweg zu nehmen: Wir hätten ein Mofa-Museum einrichten können!
Das Telefon klingelte dauernd. Natürlich gab es reichlich Angebote jenseits unserer Preisvorstellungen. Leider hatten die Leute auch keine Hemmungen hier um 6:20 Uhr morgens anzurufen. Da war selbst ich, der sonst nicht wirklich auf den Mund gefallen ist, sprachlos. Zumal die Tante für ihren Hobel 530€ haben wollte….. Unsere Auslese reduzierte sich nachher auf vier Angebote. Die Super Bravo war die billigste mit 50€. Die Mars mit 80€ die zweit billigste. Beide wurden als nicht funktionierend verkauft. Die Mars hatte die letzten 2-3 Jahre in einer Bauernhof-Garage gestanden und machte vor Ort einen sehr guten Eindruck. Sie sprang zwar auch nicht an, aber der Motor war nicht fest und es gab einen Haufen Ersatzteile für Umme mit dazu. Der Besten gefiel sie, also gekauft. Die Super Bravo war da schon heikler. Die musste ich aus nem Kuhstall zerren. Das Versicherungskennzeichen war von 1998. Laut Verkäuferin war sie damals auch zuletzt bewegt worden. Die Kette war in einer Position fest gerostet und auch sonst fand sich reichlich Gammel und Dreck. Schlüssel für den abschließbaren Tankdeckel (man hatte der Schwester mal was in den Tank gekippt [Ich vermute Zucker]), das Lenkradschloss und den Helmhaken gabs nicht mehr. Allerdings waren die Papiere noch da. Für 50€ hab ich mich mal drauf eingelassen.
Also nach hause transportiert und gleich mal gechecked, was dran ist.
Die Mars lief nach ca. 45 Minuten wieder. Im Ersatzteilfundus war ein kompletter zweiter Bing-Vergaser, welcher eine saubere Düse, saubere Vorratswanne und einen Luftfilter spendierte:
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Erfreulich einfach:
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Die Super Bravo brauchte länger. Erstmal habe ich die Kette in WD40 gebadet und am nächsten Tag mit Hammer und Zange die einzelnen Glieder bewegt, bis sie wieder rund lief.
Zwischendurch habe ich sie vom groben Dreck befreit:
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Was ein versifftes Teil. Und das mit erst 872 km auf der Uhr (Verkäuferin war Erstbesitzer):
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Alles reinigen half aber nicht, einen Zündfunken zu Tage zu fördern. Da die Kiste aber von 1993 ist, kommt man an alles beschissen dran. Andernfalls hätte ich mich schon viel eher der Zündung selbst zugewandt. Aber dafür muss man erstmal verschiedene Plastikblenden abschrauben, die Riemenscheibe abziehen und diese bananenförmige Öffnung frei legen:
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Dahinter fand sich dann ein schön korrodierter Unterbrecherkontakt:
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Kaum hatte ich den frei gekratzt, gabs die schönsten Funken. Danach musste ich noch kristallinen Bröselschleim aus dem Vergaser kratzen (daher meine Zucker-Vermutung) und es kam auch wieder Gemisch im Motor an. Damit lief die Kiste. Sehr befriedigend! Echte Schnapper.
In den nächsten Monaten werden wir die Hobel im Alltag bewegen, um sie ein wenig zu testen und ein Gefühl fürs „Moffahrn“ zu entwickeln. Für die Beste ist es schließlich das erste Mal auf nem motorisierten Zweirad….
Ich hingegen fühle mich wieder wie mit 16, als ich hinten auf der Yamaha DT80LC2 von Stefan von Party zu Party gekanttert bin. Herrlich!

Das Rätsel war aber eigentlich ganz einfach:
Das Herrengedeck wies den Weg Richtung Mofa. Die traditionellen Herrengedeck-Trinker haben keinen Lappen mehr und fahren deshalb Mofa. „Schnapsglasklasse“ war ebenfalls eine mögliche zielführende Interpretation.
Auf die Mars Luxus 25 wiesen hin: „Luxus pur“ und „greift nach den Sternen“
Auf die Piaggio Vespa Super Bravo wiesen hin: „heldenhafte Jugendzeitschrift“ und „alter Feind“
Gibt man bei Google  „Mofa“ sowie „Luxus“ oder „Bravo“ ein kommt man ziemlich schnell drauf. Behaupte ich…..
Naja, beim nächsten Fahrzeug bekommt ihr ne neue Chance.

Schein oder nicht Schein? Das ist hier die Frage!

Nachdem das Thema im Simsonforum mal wieder angesprochen wurde, habe ich mich auch mal damit befasst und ein wenig Gesetze und Urteile gelesen.

Die Ausgangsfrage lautet: Braucht man zum führen eines Duos einen Führerschein?

Meine Antwort in Kurzform: Nein.

Meine Antwort in Langform:

Die Ausgangssituation war in der DDR folgende: Das Duo war laut Typenschein ein Krankenfahrstuhl. Hierzu möchte ich als Beweisstück Nr. 1 dieses Foto von Lolas Papieren anführen:
Duo-Papiere 001

Als der realexistierende Sozialismus aufhörte real zu existieren, schlossen Schäuble und Krause einen Vertrag, der zusammenführen sollte, was zusammen gehört.  Dies ist der Moment für Beweisstück Nr. 2: Den Einigungsvertrag. Hier im Volltext.

Anlage I Kap XI B III, Anlage I Kapitel XI, Sachgebiet B – Straßenverkehr Abschnitt III 2. des Einigungsvertrages sagt unter Punkt (22):
Motorisierte Krankenfahrstühle im Sinne der bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik gelten als maschinell angetriebene Krankenfahrstühle nach § 18 Abs. 2 Nr. 5 (StVZO anm. d. Autors) , wenn sie bis 28. Februar 1991 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Ein Problem scheint es nun zu sein, dass § 18 StVZO am 1. März 2007 im Zuge der Gesetzesumstellung auf die FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) aufgehoben wurde. Allerdings ist § 3 FZV an seine Stelle getreten. Die bisherigen Verweisungen anderer Gesetze (und auch des Einigungsvertrages) sind entsprechend anzupassen.
§ 18 II Nr.5 StVZO wurde dementsprechend durch § 3 II Nr. 1 e) FZV (Beweisstück Nr. 3) ersetzt und entbindet Krankenfahrstühle von der Zulassungspflichtigkeit.

Als Zwischenergebnis ist somit festzuhalten, dass ein Duo ein Krankenfahrstuhl im Sinne der StVZO bzw. der FZV ist.

Hierrauf aufbauend bestimmt § 4 I Nr. 2 FeV (Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr), welchen ich als Beweisstück Nr. 4 anführen möchte, dass das Führen von motorisierten Krankenfahrstühlen keiner Fahrerlaubnis bedarf.

Fraglich ist lediglich, ob die Einstufung als Krankenfahrstuhl im Sinne der StVZO/FZV auf eine Einstufung im Sinne des § 4 I Nr. 2 FeV übertragbar ist, ob also mit anderen Worten, die Bedeutung identisch ist. Dies ist der Fall. Die Rechtsbindung der Verwaltung gebietet es, dass hier Begriffsidentität anzunehmen ist. Allerdings ist dies ein Schwachpunkt meiner Beweisführung, welchen ich eingestehen muss. Man könnte auch argumentieren, dass die Schutzrichtungen der FZV und der FeV unterschiedlich sind und daher eine unterschiedliche Definition zulässig ist. Gewissheit kann hier nur ein Verwaltungsgerichtsurteil liefern, welches aber meines Wissens nach noch nicht ergangen ist.

Zu klären ist weiterhin, ob das Führen eines Krankenfahrstuhls im Sinne des § 4 I Nr. 2 FeV nur dann Fahrerlaubnisfrei ist, wenn der Fahrzeugführer auch körperlich behindert oder gebrechlich ist. Mit dieser Frage hat sich das BVerwG (Bundesverwaltungsgericht) in seiner Entscheidung BVerwG 3 C 39.01 – Urteil vom 31. Januar 2002 befasst (Beweisstück Nr. 5) und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass dies nicht der Fall ist. Auch für nichtbehinderte Mitmenschen ist das führen eines Krankenfahrstuhl Fahrerlaubnisfrei (siehe Leitsatz Nr. 1 der Entscheidung).

Unterstellt man die oben angesprochene Begriffsidentität statuiert nun § 76 Nr. 2 FeV (Beweisstück Nr. 6), dass zum führen von Krankenfahrstühlen mit über 10 km/h bbH (bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit) eine Prüfbescheinigung im Sinne des § 5 IV FeV notwendig ist. Dies ist der normale Mofa-„Führerschein“ (Beweisstück Nr. 7). Ausgenommen sind hiervon Personen, die vor dem 01.04.1980 das 15. Lebensjahr vollendet haben (§ 76 Nr. 3 FeV). Dieser Personenkreis braucht auch keine Prüfbescheinigung.

Die Prüfbescheinigung ist aber anerkanntermaßen kein Führerschein im Sinne der FeV (Beweisstück Nr. 8, anstatt vieler). Sie dient lediglich dem Nachweis, dass die Prüfung nach § 5 I FeV mit Erfolg abgelegt wurde.

Zum führen eines Duos ist folglich kein Führerschein sondern nur die Mofa-Prüfbescheinigung notwendig . quod erat demonstrandum

Die Zusatzfrage lautet nun: Darf ich auch Duo fahren, wenn sie mir den Führerschein abgenommen haben?

Meine Antwort in Kurzform: Das kommt darauf an.

Meine Antwort in Langform:

Es ergibt sich recht einfach über die verschiedenen Begriffsbedeutungen von „Fahrverbot“ und „Entzug der Fahrerlaubnis“:

Fahrverbot:

Wurde gegen den Betroffenen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit oder -straftat ein Fahrverbot verhängt, darf der Betroffene für den begrenzten Zeitraum des Fahrverbotes keine Kraftfahrzeuge (KFZ) mehr im öffentlichen Straßenraum führen. Das Fahrverbot bezieht sich auf sämtliche KFZ und damit auch auf „Fahrräder mit Hilfsmotor“ (Mofas) bzw. motorisierte Krankenfahrstühle. Vom Fahrverbot können bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen (vgl. § 6 FeV) explizit ausgenommen werden. Für die Dauer des Fahrverbots ist der Führerschein amtlich zu verwahren. Nach Ablauf des Fahrverbots wird der Führerschein wieder an den Betroffenen ausgehändigt.

Entzug der Fahrerlaubnis:

Mit dem Entzug der Fahrerlaubnis verliert der Betroffene sämtliche Besitzstände, d.h. sämtliche Fahrerlaubnisklassen. Es wird eine Sperrfrist festgelegt. Während der Sperrfrist darf dem Betroffenen keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden.

Zum Führen eines Mofas ist eine Fahrerlaubnis nicht erforderlich (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 FeV). Es wird lediglich eine Prüfbescheinigung verlangt (§ 5 FeV), dies allerdings nicht von Personen, die vor dem 01.04.1980 das 15. Lebensjahr vollendet haben (§ 76 Nr. 3 FeV). Da die Prüfbescheinigung nicht einer Fahrerlaubnis gleichzusetzen ist, kann sie auch nicht im Rahmen eines Fahrerlaubnisentzuges entzogen werden.

Es sind demnach verschiedene Falllösungen denkbar:

1. Wurde ein Fahrverbot verhängt, darf der Betroffene keine motorisierten Krankenfahrstühle im öffentlichen Straßenraum führen. Andernfalls macht er sich des „Fahrens ohne Fahrerlaubnis“ (vgl. § 21 StVG) strafbar…

2. Ist der Betroffene am oder nach dem 01.04.1965 geboren worden, kann er ein Duo trotz Entzug der Fahrerlaubnis führen. Der Betroffene benötigt allerdings eine Prüfbscheinigung…

3. Ist der Betroffene vor dem 01.04.1965 geboren worden, kann er ein Duo trotz Entzug der Fahrerlaubnis führen, auch wenn er keine Prüfbescheinigung vorweisen kann…

Soviel von der Juristenfront. Viel Spaß dabei, dass dem Polizisten bei der nächsten Verkehrskontrolle zu erklären! Ich hab mir die passenden Vorschriften ausgedruckt und hab sie immer im Duo. Aber irgendwie will mich hier in Osna niemand kontrollieren…. schade.

Anmerkung: Natürlich stellt das obige keine verbindliche Rechtsauskunft, sondern nur meine eigene persönliche Meinung dar! Wenn das der Richter anders sieht, kommt nicht zu mir und weint.