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Papierkriegserklärung

Der für mich überraschend schnell arbeitende Herr Gerst vom TÜV Süd zwang mich heute Morgen dazu, mir mit dem Postboten ein Rennen zu liefern. Er hatte mit seinem Drahtesel aber keine Chance gegen meine Moffa.
Grund für das Rennen war, dass ich die 113,93€ Nachnahme für das heiß ersehnte Datenblatt nicht unter dem Kopfkissen hatte. Ich vereinbarte mit dem Briefträger daher, dass ich schnellstmöglich eine Bank aufsuchen und er in der Zwischenzeit seine Runde weiter machen würde. Wenn ich schnell genug wäre, könnte ich ihn am Ende seiner Tour einholen….
Wette galt!
Natürlich hatte ich nicht damit gerechnet, dass seine Kollegen von der Postbank derartig schnell waren, dass in der Zwischenzeit drei Tierarten vom Wasser ans Land gewechselt sind….
Im Tiefflug ging es mit sicherlich 28-29 Sachen durchs angrenzende Wohngebiet, wo ich den Postboten glücklicherweise noch antraf.
Lohn der Angst:
Bond Bug Datenblatt 1 bearbeitet
Nice!
Natürlich gibts einige überraschende Unterschiede zu dem Datenblatt von Sir Edward.
So zum Beispiel die Eintragung „Variante: 3-Rad Fahrzeug“. Ich bin auch mal gespannt, ob mir die Bemerkung „Kunststoffkarosserie (Brennbarkeit und Splittersicherheit nicht geprüft) irgendwelche Probleme bereiten wird.
Leider sind auch nur die 145er-Reifen dort angegeben. Hinten hat mein Bug ja die Dunlop D1 mit 165er-Reifen. Alles Diskussionsstoff.
Man ist gespannt.
Vielen Dank, Herr Gerst für die Erstellung!
Dies ist nun also der Startschuss für den kommenden Papierkrieg der Zulassung.

Abschlepper

Da der Bestand an Dreirädern bei mir ja nun eher zu als ab nimmt, überlege ich schon länger auf einer Lösung für die Abschleppproblematik rum.
Dreiräder kann man ja nicht wie normale Fahrzeuge einfach an ein Seil hängen und hinter sich her zerren. Die Gefahr, dass sich das Seil unter dem mittigen Rad verfängt ist durchaus gegeben. Besonders da die GFK-Karosserie der Reliants auch keine Möglichkeit bietet das Seil zu befestigen. Einzige Möglichkeit wäre der Rahmen hinter dem Vorderrad. Und das geht garantiert schief.
Die englische Dreiradfraktion bastelt sich aus diesem Grund immer spezielle „towing dollys“:


Wie der Spaß funktioniert ist ziemlich simpel und sollte sich spätestens aus den folgenden beiden Bildern von selbst erklären:


Reliant drauf fahren, Vorderrad fixieren, Zündschlüssel stecken lassen (Lenkradschloss), Dolly ankuppeln und los gehts.
Easy und sicher.
Wenn man will kann man noch eine Leiste mit Leuchten hinten an den Reliant hängen und mit der Hängersteckdose des Zugfahrzeugs koppeln. Noch sicherer.

Natürlich habe ich mich auch gleich mit der Umsetzbarkeit in Deutschland auseinander gesetzt und (für mich) erstaunliches heraus gefunden:

Es gibt sehr ähnliche Konstruktionen auch hier in Deutschland unter der Bezeichnung Abschleppachse:

Hier ein sehr schönes Video zur Funktionsweise:

Vorteil eines Schlepphundes [vulgo] ist, dass er zulassungsfrei ist (oder war, je nach Rechtsauffassung: siehe weiter unten). Er gilt als „Abschlepphilfe“ (also nicht als Anhänger und daher fallen auch für ihn kein TÜV/Steuern an). Genau wie ein Abschleppseil oder eine Schleppstange.
Damit einher geht aber leider, dass man keine langen Strecken mit ihm zurück legen darf. Er dient nur zum abschleppen liegen gebliebener Fahrzeuge. Aber das ist eine Diskussion, die man durchaus mit dem kontrollierenden Polizist führen kann…. Muss man halt rechnen Hängermiete vs. Bußgeld.

Dadurch, dass das abgeschleppte Fahrzeug auf dem Hund eine feste Verbindung zum vorderen Fahrzeug hat sind auch funktionstüchtige Bremsen beim Abgeschleppten unerheblich. Ebenso wie eine Person die das abgeschleppte Fahrzeug lenkt (was ja auch nicht ganz einfach/ungefährlich ist) Früher braucht das hintere Fahrzeug auch nicht angemeldet sein (wobei dann „liegen bleiben“ fraglich ist). Zumindest verstehe ich so den alten § 18 I StVZO.
Der ist mittlerweile weggefallen und größtenteils durch die §§ 3,4 FZV ersetzt worden, aber dort findet sich nichts vergleichbares. Im zweifel ist dann ein abschleppen nur noch von zugelassenen Fahrzeugen möglich. „Bürokratieabbau“ und so… da wird nen Gesetz ausgedünnt und der arme Schlepphund hat kein Zuhause mehr….
Das „Gespann“ ist nach meinem Verständnis auch von der 3,5t-Grenze ausgenommen, da ja abgeschleppt und nicht „gehängert“ wird.
Allerdings ist die Stütz-/Anhängelast eventuell ein Problem:
Die meisten dieser Schleppachsen sind ungebremst. Da dürfte man recht schnell ans zulässige Limit kommen. Allerdings ist das Gewicht ja „hinter/auf“ der Achse des Hundes. Da dürfte nach meiner laienhaften Vorstellung kaum was an der Hängerkupplung ankommen.
Einen Hinweis was legal ist, gibt in dieser Richtung der § 33 StVZO, welcher das „schleppen“ (längere Strecke, z.B. hinter WoMo) von Fahrzeugen behandelt. Dieses ist übrigens nur mit Sondergenehmigung möglich und ist klar vom „abschleppen“ (Havarie) zu trennen. Absatz 2 Nr. 1 dieses Paragraphen sagt:

Das schleppende Fahrzeug darf jeweils nur ein Fahrzeug mitführen. Dabei muß das geschleppte Fahrzeug durch eine Person gelenkt werden, die die beim Betrieb des Fahrzeugs als Kraftfahrzeug erforderliche Fahrerlaubnis besitzt. Satz 2 gilt nicht, wenn die beiden Fahrzeuge durch eine Einrichtung verbunden sind, die ein sicheres Lenken auch des geschleppten Fahrzeugs gewährleistet, und die Anhängelast nicht mehr als die Hälfte des Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, jedoch in keinem Fall mehr als 750 kg beträgt.

Es wird die Meinung vertreten, dass bei der Verwendung einer Schleppachse zum abschleppen diese Beschränkung nicht gilt. Als Argument wird angeführt, dass der Gesetzgeber ansonsten sicherlich eine zum obigen identische Regelung auch in den § 15a StVO eingefügt hätte. Allerdings ist das wie immer alles Spekulation. Ein Urteil hat es meines Wissens nach hierzu noch nicht gegeben.
Es gibt auch Stimmen, die dem armen Schlepphund jegliche Existenzberechtigung nach der Einführung der FZV absprechen. Sehr interessant ist in diesem Zusammenhang die von „Trecker“ im Nissanboard vertretene Rechtsauffassung, welche ich hier einfach mal zitieren möchte:

§ 18 StVZO alt, inzwischen aufgehoben und durch § 2 FZV ersetzt, regelte dezidiert das Abschleppen. Man verzichtete darauf, diesen Vorgang in § 2 FZV neu zu regeln, da diese „Sonderform des Schleppens“ (Erlaubnisfrei bei Nothilfe) nur bei zugelassenen Fahrzeugen rechtlich korrekt passieren kann. Dies ändert nichts daran, dass die in der Rechtsprechung gewachsene Definition zur Abgrenzung zum § 33 StVZO (der noch gilt, „erlaubnispflichtiges Schleppen“), bestand hat (Nothilfe zur Rechtfertigung eines Verstoßes gegen § 33 StVZO).

Abschleppen liegt vor, wenn ein liegengebliebenes, vor Ort nicht oder nur unter schwierigen Bedingungen wieder fahrbereit zu machendes, zugelassenes Fahrzeug auf kürzestem Weg zu einer geeigneten Werkstatt oder zu seinem Standort (Halteradresse) abgeschleppt wird, wenn letzteres näher ist, als eine geeignete Werkstatt. Hierbei ist ggf. die nächste Autobahnausfahrt zu verlassen und es darf nicht wieder erneut aufgefahren werden.

Ist das Fahrzeug erst mal am Halterstandort oder der Werkstatt, ist jedes weitere Anhängen (nicht Aufladen) „Schleppen“, nicht Abschleppen. Und zum Schleppen benötigt man Genehmigung, Abschleppdienste haben diese.

Hat man diese Genehmigung, die man ohne spezielle Fachnachweise nicht erhält, beträgt die höchst zulässige Anhängelast bei Nutzung einer Schleppachse 50 % des Leergewichtes des ziehenden Fahrzeuges, in deinem Fall 697 kg bzw.maximal 750 kg.

Schleppachsen werden derzeit wie saures Bier in den Auktionsportalen verschleudert, weil die Besitzer damit in Deutschland nichts mehr anfangen können und ich behaupte mal, das wissen sie! Sie müssen nämlich zgelassen sein, sind aber nicht zulassungsfähig!

Nochmal zu § 18 StVZO, der gestrichen wurde: Dort war in Absatz 1 die Schleppachse ausdrücklich als „zulassungsfrei“ benannt.

Der Gesetzgeber hat mit § 50 FZV zur Besitzstandswahrung der Zulassungsfreiheit bestimmter Fahrzeuge und Anhänger geregelt, dass solche, welche nach § 18 Absatz 2 StVZO einmal zulassungsfrei waren, es auch bleiben. Absatz 2, nicht Absatz 1!

Da die Schleppachse aber in Absatz 1 als zulassungsfrei aufgenommen war, gild die Übergangsregel des § 50 FZV nicht für sie. An anderer Stelle der FZV ist sie auch nicht als zulassungsfrei erwähnt, ergo handelt es sich seit dem 01.03.2007 (Inkrafttreten FZV) hierbei um einen zulassungspflichtigen Anhäger.

Deshalb werden die Dinger verschleudert und Interessenten glauben gemacht, dass sie immer noch zulassungsfrei seien, „weil sie ja mal im alten § 18 StVZO gestanden haben“ … dort allerdings im falschen Absatz.

Und nun bezweifle ich, dass man diese Dinger abgenommen und zugelassen bekommt.

Vergiss das Projekt

 

Ich gebe zu, dass seine Argumentation schlüssig und erschreckend stringent ist. Demnach könnte man das ganze einstampfen, weil man dann genauso gut sich einen richtigen Auto-Hänger hinstellen könnte (mit dem man dann auch nicht-zugelassene Kfz transportieren könnte).
Allerdings gibt es dieses TÜV-Gutachten aus dem Jahre 2007 (also nach Einführung der FZV) das die alten Regelungen als weiterhin gültig bestätigt. Die FAQ der Firma ABTEC, welche noch neue Schleppachsen in Deutschland vertreibt sagt identisches zum TÜV-Gutachten aus.

Sollte man damit auf längere Tour gehen, wäre die Schleppachse sicherlich eine bessere Kombination, als eine Schleppstange oder gar ein Seil. Und gegenüber dem eigenen Autotransporter/-Hänger hat sie den Vorteil der nicht vorhandenen laufenden Kosten. Nachteil ist halt die rechtliche Unsicherheit, welche schlimmstenfalls mit einem Bußgeld, Punkten und einem Fahrverbot enden kann….

Hersteller sind u.a. Sedelmayer, Zimmermann, Winterhoff, Knott, Thor, Saris und ABTEC.

Schmerzgrenze sind aus meiner Sicht die Preise. Unter 400€ geht da selten was.

Mit etwas Bastelei sollte man auch einen „Einradaufsatz“ für den Hund bauen können, damit man Dreiräder schleppen kann.
Ich werde das mal in meinem Herzen bewegen.
Mit dem TÜV-Gutachten im Gepäck sehe ich da eigentlich kein Risiko mehr.

I am Legend

Mein Damen und Herren,
mit großem Stolz darf ich Ihnen heute den ersten dokumentiert zugelassenen Reliant Rialto Deutschlands präsentieren:
Rialto zugelassen
Nach vielen Hürden und einigen Rückschlägen ist es mir nach neun Monaten endlich gelungen, die Weihen einer ordentlichen Zulassung zu erlangen.
Zwar durfte ich mir zu Anfang auf der Zulassungsstelle mal wieder einige „Ne, also SO lassen wir den auf keinen Fall zu!“ anhören, aber nachdem ich mich als netter Kerl rausgestellt hatte und einige Dinge erklärte, der Amtsleiter sein Einverständnis gegeben hatte und einige Ungereimtheiten beseitigt wurden, wurde auch der Sachbearbeiter zutraulich und am Ende schnackten wir noch ein wenig über die Welt der Dreiräder und vergangene Zeiten. Das Kennzeichen steht übrigens für „Rialto + Datum der Erstzulassung„. Die rettende Idee kam per SMS von meinem Bruder. Danke!
Ich möchte an dieser Stelle einigen Menschen für ihre unschätzbare Hilfe danken:
An erster Stelle meiner Mutter, ihre Liebe und Güte begleitet mich bei allem was ich tue; meinem Vater, dafür dass er so spontan wie eine 18-jährige ist; meinem Bruder, der ohne zu murren meine monatelange Blockade der Garage ertragen hat; der besten Freundin von allen, die meinen Spleen mit einem Lächeln erträgt; as für die Hilfe bei den Bremsleitungen; Auto Mobil Osnabrück für die Hilfe mit dem A-Frame; Herrn Gerst und Herrn Mangliers vom TÜV SÜD für die unbürokratische Erstellung des Datenblattes; Herrn Steinkemper vom TÜV NORD in Paderborn für seine wohlgesonnene Vollabnahme; dem leider unbekannten Sachbearbeiter und seinem Chef bei der Zulassungsstelle in Osnabrück für die ebenfalls wohlgesonnene Zulassung und natürlich danke ich auch euch Lesern! Ihr habt mich mit Rat und Tat unterstützt und mir alleine durch eure regelmäßigen Besuche gezeigt, dass ich nicht alleine mit meiner Macke bin.
Danke euch allen! Ohne euch wäre die Zulassung nicht möglich gewesen!

Stelle wo der Elefant das Wasser lässt V

Sorry, dass ich euch hab warten lassen.
Ok, das Rätsel war auch echt schwer.
Herr Steinkemper hat leider das Gutachten und auch den Prüfbericht auf eine falsche Fahrgestellnummer ausgestellt (ist ihm schon mal passiert). Er hat die „2“ einmal zu oft gedrückt.
Falsch:
Gutachten §21 StVZO
Richtig:
Reliant Rialto Typenschild deutsch
Leider ist dadurch auch die letzte Stelle der richtigen FIN weggefallen.
Selbst wenn die Menschen auf der Zulassungsstelle das nicht bemerken würden, so würde Sir Edward das Problem doch sein Leben lang mit sich rum schleppen. Also versuche ich Herrn Steinkemper morgen wieder an die Strippe zu bekommen. Hoffentlich macht er das per Post! Ich hab keine Lust extra für zwei neue Zettel da nochmal vorbei zu juckeln.

Stelle wo der Elefant das Wasser lässt IV

Ok, heute war also der dritte Anlauf Sir Edward „road legal“ zu bekommen.
In aller Herrgottsfrühe bin ich zur Karosseriebaufirma Sigges gefahren, damit die mir das Plättchen mit der Fahrgestellnummer anfertigen und anschweißen. Dort kam Sir Edward dann auf die Hebebühne und wir guckten gemeinsam nach einer geeigneten Stelle für die Nummer:
Stelle für neue Fahrgestellnummer
Hier übrigens ein Bild vom gestrigen Einschlag-Versuch:
missglückte Fahrgestellnummer
Die Fragmente sollen „SCD“ darstellen….
Die Wahl fiel dann auf die Außenseite des Rahmens vorne rechts:
Stelle für neue Fahrgestellnummer
Dann wurden die Umrisse des Schildes angezeichnet und die Stellen für die Schweißpunkte blank gemacht:
Stelle für neue Fahrgestellnummer
Der Rahmen ist ja voll verzinkt und auf Zink lässt es sich nicht schweißen. Willkommen neuer Rostherd!
Dann punktete der Mechaniker das Schild an:
Stelle für neue Fahrgestellnummer
Ohne dass ich auch nur einen Funken Ahnung vom Schweißen hätte (Schweißen ist und bleibt Hexenwerk!), finde ich, dass die Punkte ganz ordentlich aussehen. Ich hoffe, dass das hält. Der von Reliant verwendete Stahl soll einen sehr hohen Carbon Anteil haben und daher schlecht zu schweißen zu sein. Außerdem ist das Schild ja auch aus Edelstahl und diesbezüglich hatte wuschel ja schon seine Bedenken geäußert. Wuschel, sieht das auch für dich ordentlich aus?
Abschließend gabs noch eine dicke Dusche mit Rostschutzgrundierung:
Stelle für neue Fahrgestellnummer
Ich hoffe, dass sie auch anständig hinter das Schildchen gelaufen ist und wenigstens etwas Korrosionsschutz liefert.
Das Schildchen hat mich übrigens gelöste 75€ gekostet….*aua*. Hexenkünste wollen bezahlt sein.
Danach ging es dann gleich weiter, wieder zum TÜV. Herr Steinkemper war auch sehr zufrieden mit dem Schildchen. Seine Versuche hingegen, mit dem Hammer ein Prüfsiegel auf dem Schildchen einzuschlagen gingen in die Hose und nach 7-8 Versuchen, bei denen nur Kringel, aber kein Siegel sichtbar waren, hat er aufgegeben. Mal sehen, was der nächste Prüfer dazu sagt….
Die Ausstellung des Gutachtens war dann nur noch reine Formsache und Sir Edward erfüllt nun auch offiziell alle gesetzlichen Kriterien um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen:
Gutachten §21 StVZO
Eigentlich könnte ich also nächste Woche in Osnabrück zum Straßenverkehrsamt und ihn zulassen. „Eigentlich“….
Na, findet jemand von euch den neuen Stolperstein auf meinem Weg zur Zulassung auf den Bildern?
Manchmal weiß man nicht, ob man lachen oder weinen soll….